KONFERENZ DES BUNDESKANZLERS MIT DEN MINISTERPRÄSIDENTEN DER LÄNDER

Zur heutigen MPK sollen Änderungen der Corona-Politik beschlossen werden. Als Grund wird ein starkes Ansteigen der Infektionszahlen genannt, hervorgerufen durch die Omikron-Variante. Die Beschlussvorlage, welche seit dem Abend des 6. Januar in Umlauf ist, beinhaltet unter dem Punkt Kontaktbeschränkungen, dass die bisherigen Regeln bestehen bleiben, sowie folgenden Satz:

„Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind jeweils ausgenommen.“

Unabhängig von den Inzidenzzahlen soll beim Einkaufen und im Bereich Kultur weiterhin eine Zugangsbeschränkung gemäß der Zwei-G-Regel gelten. Demnach haben nur Menschen Zutritt, die den Status „geimpft“ oder „genesen“ nachweisen können.

Empfohlen werden FFP-2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen in Geschäften. Für die Gastronomie wird eine Zwei-G-Plus-Regel empfohlen. Dadurch wäre zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis oder eine Auffrischungsimpfung nötig. Dies soll unabhängig von der Inzidenzzahl gelten.

In den kommenden Wochen sollen Arbeitgeber und Beschäftigte die Möglichkeiten der Heimarbeit stärker nutzen.

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung nachweisen können, sollen von der häuslichen Absonderung ausgenommen werden, ebenso neu geimpfte und genesene Personen. Für alle anderen soll die häusliche Absonderung nach zehn Tagen enden. Für Personen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, soll gelten, dass sie sich bei einem positiven Testergebnis nach sieben Tagen freitesten können, wenn sie zuvor 48 Stunden lang symptomfrei waren.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*