ERGEBNISSE DER MPK VOM 7. JANUAR 2022

Zur Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 wurden insgesamt 16 Vereinbarungen getroffen. Die Sitzung dauerte zweieinhalb Stunden. Am 24. Januar 2022 werden der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen.

Wie sind die getroffenen Vereinbarungen einzuordnen? Mit der Anpassung der Corona-Maßnahmen soll vorrangig die Impfquote nach oben getrieben werden. Vor diesem Hintergrund sind alle weiteren Entscheidungen zu sehen. Dazu gehört es, Unannehmlichkeiten zu schaffen, die anschließend mit einer Impfung umgangen werden können. Dafür werden auch wirtschaftliche Einbußen in Kauf genommen und Hilfsgelder bereitgestellt, um die Verluste teilweise wieder auszugleichen. Unter der Annahme, dass in diesem Jahr eine vierte und fünfte Impfung fällig wird, ausgehend von den Bestellmengen, ist mit weiteren Beschränkungen zu rechnen, von denen man sich mit der jeweils neuesten Dosis befreien muss, und dennoch nicht auf das vorherige Niveau der Freiheiten zurück gelangt. Allein die Ausweitung der dazugehörigen Kontrollsysteme deutet darauf hin, dass das Gesamtmaß der Beschränkungen im Laufe dieses Jahres weiter zunehmen wird.

Die neuen Regelungen weichen nur geringfügig von der Beschlussvorlage ab. Darin heißt es unter anderem:

„Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind jeweils ausgenommen.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-7-januar-2022-1995228

Unabhängig von den Inzidenzzahlen soll beim Einkaufen und im Bereich Kultur weiterhin eine Zugangsbeschränkung gemäß der Zwei-G-Regel gelten. Demnach haben nur Menschen Zutritt, die den Status „geimpft“ oder „genesen“ nachweisen können.

Empfohlen werden FFP-2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen in Geschäften. Für die Gastronomie wird eine Zwei-G-Plus-Regel empfohlen. Dadurch wäre zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis oder eine Auffrischungsimpfung nötig. Ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Dies soll unabhängig von der Inzidenzzahl gelten.

In den kommenden Wochen sollen Arbeitgeber und Beschäftigte die Möglichkeiten der Heimarbeit stärker nutzen.

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung nachweisen können, sollen von der häuslichen Absonderung ausgenommen werden, ebenso neu geimpfte und genesene Personen. Für alle anderen soll die häusliche Absonderung nach zehn Tagen enden. Für Personen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, soll gelten, dass sie sich bei einem positiven Testergebnis nach sieben Tagen freitesten können, wenn sie zuvor 48 Stunden lang symptomfrei waren. Wer in einem Krankenhaus arbeitet, kann sich nur mit einem PCR-Test nach sieben Tagen freitesten, unter der Voraussetzung, dass er 48 Stunden lang symptomfrei war

Die Wirtschaft soll mit der „Überbrückungshilfe IV“ gestützt werden. Sie kann ab dem 7. Januar 2021 beantragt werden und ist zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Verordnungen vorgesehen. Unter anderem ist das Geld für Personalkosten vorgesehen, wenn beispielsweise getestet wird.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1995132/66f13c21b0b0932dcaf58ea000fe4a31/2022-01-07-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

Die Länder haben die Möglichkeit, einzelne Regeln in Abhängigkeit von den Corona-Zahlen zu modifizieren. Zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar 2022 werden weitere Verschärfungen erwartet.

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