STELLVERTRETENDE SCHIEDSPERSON — FRIST FÜR BEWERBER VERLÄNGERT

Für die Schiedsstelle 2, die für das Gebiet Stadtmitte-Nord, Ostviertel, Bieblach (außer 2), Untermhaus, Milbitz, Thieschitz, Rubitz, Gerhart-Hauptmann-Straße zuständig ist, werden Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als stellvertretende Schiedsperson gesucht. Die Bewerber sollten zwischen 25 und 70 Jahren alt sein, im Bereich der Schiedsstelle wohnen und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie werden vom Stadtrat gewählt und bedürfen der Bestätigung durch das Amtsgericht.

Eine Schiedsperson führt zivilrechtliche Schlichtungsverfahren und strafrechtliche Sühneverfahren durch, mit denen Rechtsstreitigkeiten auf dem Wege des einvernehmlichen Vergleichs beigelegt werden sollen. Sie stehen unter der Aufsicht des Amtsgerichtes. Von der Stadtverwaltung erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeiten und Ersatz ihrer Auslagen hinsichtlich der Teilnahme und Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren. Schulungen der Schiedspersonen werden regelmäßig auf Kosten der Stadtverwaltung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen durchgeführt.

Die Bewerbung erfolgt über ein Formular, welches an der Rathaus-Pforte erhältlich oder unter „www.gera.de/news“ (Bewerbungsformular, dazugehörige Erklärung und Datenschutzbestimmung) heruntergeladen werden kann. Auch formlose Bewerbungen sind möglich und sollten Angaben zum Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtstag und Gebortsort, zur Wohnanschrift, zum Beruf und ausgeübten Tätigkeit enthalten. Außerdem ist die Angabe einer Telefonverbindung für evtl. Rückfragen von Vorteil.

Interessierte an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können sich bis zum 29. April 2022 schriftlich bewerben. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Gera, Haupt- und Personalamt, Abteilung Zentrale Dienste/Schiedsstellen, Kornmarkt 12 in 07545 Gera. Für weitere Informationen steht die Stadt Gera telefonisch unter der Rufnummer 0365 8381356 zur Verfügung.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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