NEUE DIENSTLEISTUNG DER STADT GERA AB SOFORT NUTZBAR

In der Stadt Gera gibt es ab sofort eine neue, über das Internet nutzbare Dienstleistung. Der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit kann nun schnell und mobil beantragt werden. Gera ist damit die erste Thüringer Kommune, die eine sogenannte EFA-Dienstleistung via Internet anbietet, weitere sollen zügig folgen.

Das Wunschkennzeichen, die Bauherrenauskunft oder der Termin zur Vorschuluntersuchung: Dies alles sind Beispiele für Dienstleistungen, die über die städtische Webseite bereits erledigt werden können. Nun kommt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ein neuer digitaler Antrag hinzu. Menschen, die nicht aus Deutschland stammen, aber hier leben und arbeiten möchten, können ihren Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit elektronisch unter gera.de/aufenthalt.html beantragen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen sowohl auf Deutsch, als auch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch zu beantragen. Die Netzadressen dazu sind unter „www.gera.de/ukraine“ zu finden. Vor allem für Flüchtlinge aus der Ukraine ist dies eine unbürokratische und schnelle Unterstützung.

Oberbürgermeister Julian Vonarb unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens:

„Das Thema Digitalisierung spielt in vielen Lebensbereichen eine immer größere Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nach und nach ermöglichen, Behördengänge auch von Zuhause aus zu erledigen. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Projekt erfolgreich umsetzen konnten und nicht nur wir, sondern auch andere Kommunen davon profitieren werden.“

Im September 2021 machten sich die Digitalisierungsbeauftragten der Stadtverwaltung Gera auf den Weg, den Internetdienst zum Aufenthaltstitel zu erproben. Nach der Entwicklung wird dieser Dienst nun nach dem Prinzip „Einer für alle“, kurz EFA, auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt. Gera ist die erste Thüringer Kommune, die ihr Projekt erfolgreich abschließen konnte und darf dafür künftig auch die Datennetzdienste anderer Kommunen mit übernehmen.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen, sogenannte OZG-Leistungen, identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern, zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“ zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgern sowie Unternehmen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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