GROSSE BEVÖLKERUNGSBEFRAGUNG HAT BEGONNEN

Uwe Reuß ist einer von 50 Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022, der in den kommenden Wochen Befragungen in Gera durchführen wird. (Bild: Stadtverwaltung)

In diesem Tagen beginnt mit dem Zensus 2022 die größte, europaweite Bevölkerungsbefragung. Auch in Gera werden 8000 Einwohner zu ihrer Person und den Lebensverhältnissen befragt. Die Adressen wurden bereits im vergangenen Jahr zufällig als Stichprobe ausgewählt. Die Befragungen werden von ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Diese gehen von Haustür zu Haustür und informieren zunächst mit einem Ankündigungsschreiben, dass die Bewohner an den jeweiligen Adressen zu den Ausgewählten gehören. Zudem wird mitgeteilt, wann der Erhebungsbeauftragte erscheint, um ein kurzes Gespräch zur Identität der Bewohner zu führen und um Unterlagen für die weitere Befragung zu übergeben. Diese sollte dann vorrangig online erfolgen, kann aber auch schriftlich oder telefonisch durchgeführt werden.

Wenn die Erhebungsbeauftragten vor der Tür stehen, sind alle zu befragenden Bürger gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Alle Erhebungsbeauftragten können sich personalisiert ausweisen. Das Dokument trägt die Unterschrift und das Dienstsiegel des Oberbürgermeisters der Stadt Gera und ist in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Der Zeitraum für die Befragungen beginnt Mitte Mai und endet am 7. August 2022.

Was wird gefragt?

Bei der Existenzfeststellung interessieren den Erhebungsbeauftragten nur die Namen, Vornamen, die Geburtsdaten und das Geschlecht aller Mitglieder eines Haushalts, die am 15. Mai 2022 zur jeweiligen Anschrift gehören. Es reicht völlig aus, wenn ein auskunftsfähiges Haushaltmitglied für alle Haushaltmitglieder an der Wohnungstür Auskunft erteilt. Das Betreten der Wohnung ist nicht vorgesehen. Die Erhebungsbeauftragten übergeben zum Abschluss des Gesprächs je Haushaltmitglied einen Brief mit den Online-Zugangsdaten für das Erfassungsportal der weiteren personenbezogenen Auskünfte, die die Befragten selbständig eingeben sollen. Es wird erwartet, dass die meisten Befragten den elektronischen Übertragungsweg nutzen oder sich von Familienmitgliedern dabei helfen lassen. So werden viel Papieraufwand und längere persönliche Kontakte erspart. Vor allem ist es ein wesentlich sichererer Weg zur Wahrung des persönlichen Datengeheimnisses.

Falls keine Möglichkeit der Nutzung des Online-Portals besteht oder Hilfe benötigt wird, ist dies kein Problem. Es wird ein Papierfragebogen per Post geschickt oder wahlweise erfolgt ein Anruf von Mitarbeitern der Erhebungsstelle.

Was geschieht mit den Daten?

Alle Auskünfte sind Bestandteil einer Stichprobe, die auf die Gesamtmenge aller Einwohner von Gera hochgerechnet wird. Daraus wird zum Beispiel die neue Basis der amtlichen Einwohnerzahl gebildet. Der Personenbezug der Daten spielt dabei schon frühzeitig keine Rolle mehr. Es besteht ein striktes Rückspielverbot aller erhobenen Daten in die Verwaltungsregister. Es erfolgt keinerlei Weiterverwertung der adress- oder personenbezogenen Daten außerhalb des Zensus, auch nicht durch staatliche oder kommunale Verwaltungen. Den Befragten dürfen keine Nachteile aus Ihrer Auskunftspflicht entstehen.

Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Ja, es gibt eine diesbezüglich eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wenn zwei Wochen nach der Übergabe der Online-Zugangsdaten noch keine Teilnahme erfolgt ist, wird ein postalisches Mahnverfahren eingeleitet. Bei weiterer Verweigerung drohen zudem Zwangsgelder.

Falls die Befragten am Interviewtermin verhindert sind, werden die Erhebungsbeauftragten einen zweiten Termin vorschlagen bzw. diesen telefonisch abstimmen. Bei längerer Abwesenheit kann die Vertretung durch ein anderes Familienmitglied erfolgen. Auch die Hilfe durch Vertrauenspersonen ist ausdrücklich möglich. Die Telefonnummern des Erhebungsbeauftragten und der Erhebungsstelle befinden sich auf dem Ankündigungsschreiben.

Wie reagiere ich, wenn ich Zweifel habe, ob die Erhebungsbeauftragten wirklich für den Zensus 2022 arbeiten?

Kein Erhebungsbeauftragter kommt unangekündigt. Die Terminankündigung ist einige Tage vorab im Briefkasten zu finden.

Zensus-Erhebungsbeauftragte fragen niemals nach Einkommen, Vermögen, Kontodaten, Versicherungen oder Verträgen zu Telefon, Energie und ähnlichem. Sie bieten auch keine Sach- oder Geldprämien für die Auskunftserteilung an und wollen auch nicht die Wohnung betreten.

Bei Zweifeln, ob die Befragung wirklich dem Zensus 2022 dient oder der Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 tätig ist, können Sie auch jederzeit die Servicerufnummer 8381229 der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Gera anrufen oder eine Nachricht über „zensus2022@gera.de“ schreiben.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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