KKW — MINISTERIEN SOLLEN GESETZESENTWURF ERARBEITEN

Am Montagabend, den 17. Oktober 2022, ordnete Bundeskanzler Olaf Scholz den Ministern Robert Habeck, Steffi Lemke und Christian Lindner schriftlich an, die gesetzliche Grundlage für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar II (Preussen Elektra GmbH), Neckarwestheim II (Energie Baden-Württemberg AG) sowie Emsland (RWE AG) über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens 15. April 2023 zu schaffen. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf soll dann das Parlament abstimmen. Der Bundeskanzler traf damit erstmals eine Entscheidung gemäß seiner Richtlinienkompetenz. Diese gilt auf Ebene der Bundesminister und ist dort bindend. Das Parlament bleibt in seiner Entscheidung frei.

Der FDP wird es nun nach mehreren Wahlniederlagen ermöglicht, diesen Vorgang für sich als Erfolg zu verbuchen, was die Regierungskoalition stabilisiert. Gleichzeitig können die Grünen mit Verweis auf den Bundeskanzler ihr Abrücken vom bisherigen Standpunkt begründen.

Die Energie der vorhandenen und schwächer werdenden Brennstäbe könnte bis Mitte April 2023 reichen. Das Uran hierfür kommt überwiegend aus Russland und Kasachstan. SPD und Bündnis ’90/Die Grünen lehnen die Beschaffung neuer Brennstäbe ab. Die FDP ist für den Erwerb neuer Brennstäbe und den weiteren Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke. Ursprünglich hatte sich die Regierungskoalition auf das Ausstiegsdatum 31. Dezember 2022 geeinigt.

Relevant für die Energieversorgung in Deutschland ist auch der Rohstoff Erdgas. Im ersten Halbjahr 2022 hatte es an der Erzeugung von Elektrizität einen Anteil von 11,7 %. Der Kernkraft-Anteil liegt hier bei 6 %. Die Gasspeicher in Deutschland waren am 16. Oktober 2022 zu 96,03 % gefüllt. Laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz kann die Gasnotlage nur vermieden werden, wenn der Gasverbrauch um mindestens ein Fünftel gesenkt wird, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind die derzeitigen Einsparungen nicht ausreichend. Zudem sind die in den Gasspeichern befindlichen Mengen nicht für Deutschland reserviert, sondern für den Handel vorgesehen.

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