ENTLASSUNG EINER OTZ-JOURNALISTIN NACH KOMMENTAR WAR NICHT RECHTENS

Die langjährige Leiterin der Geraer OTZ-Redaktion muss zu ihren bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden; ihre Kündigung ist unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht in Gera, wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ meldet.

https://m.focus.de/politik/urteil-des-arbeitsgerichts-gera-journalistin-nach-corona-artikel-gefeuert-jetzt-siegt-vor-gericht_id_180401469.html

Ihre Artikel, und damit auch der Kommentar in der Ausgabe vom 29. Januar 2022, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen und hätten nicht gegen publizistische Richtlinien der Zeitung verstoßen, stellte das Gericht am Donnerstag, den 24. Januar 2022, fest.

Die Journalistin hatte nach der fristlosen Kündigung gegen ihren Arbeitgeber, die Funke Thüringen Verlag GmbH, geklagt. Dieser kann nun gegen das Urteil Berufung einlegen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*