ENTWURF FÜR VERBOT NEUER ÖL- UND GASHEIZUNGEN AB 2024

Den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz laut Bild-Zeitung bereits ab dem Jahre 2024 verbieten. In dem Artikel beruft sich das Blatt auf einen Referentenentwurf zur Reform des Gebäude-Energiegesetzes. Heizsysteme sollen dann nur noch eingebaut werden dürfen, wenn dort erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 % haben. Diese Kriterien erfüllen allerdings nur Fernwärmeanlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Kessel. Treten Schäden an einem bestehenden Heizsystem auf, soll eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten. Erst dann müssen die neuen Vorgaben erfüllt werden. Ab dem Jahre 2045 sollen Öl- und Gasheizungen ganz verboten werden.

Dagegen positionieren sich die FDP und der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Laut Föst, den wohnungspolitischen Sprecher der FDP, Daniel Wolfgang Föst, geht der Entwurf über die zuvor in der Regierungskoalition getroffenen Vereinbarungen hinaus. Man habe sich nur darauf verständigt, dass ab 2024 neue Heizungen zu 65 % erneuerbare Energien nutzen sollen, sofern das möglich sei. Dr. Kai H. Warnecke, Präsident des Eingentümerverbandes Haus und Grund Deutschland e. V. sagte, es handele sich um ein Gesetz aus der grünen Märchenwelt. Unklar sei beispielsweise, woher die vielen Fernwärmeleitungen kommen sollen.

Immobilieneigentümer fürchten zunehmend, dass durch mehrere neue Gesetze und Vorgaben indirekt Sanierungen oder Veräußerungen erzwungen werden. Die finanzielle Überforderung der einen Seite führe zu massiven Verschiebungen auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt. Während die sanierten Gebäude ungleich teurer würden, und damit auch das Wohnen, könnte sich der sich Wert der übrigen Immobilien deutlich verringern. Die langfristige Folge unter Einbezug der Steuer-, Energie- und CO₂-Politik sei eine Abwanderung vom Haus auf dem Land in hochpreisige Kleinstwohnungen in der Stadt, was letztendlich auch eine Verdichtung der Einwohner auf kleinere Wohnflächen bedeute, meinen Beobachter.

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