KOALITIONSAUSSCHUSS STELLT ERGEBNISSE VOR

Um kurz vor 20 Uhr endete am 28. März 2023 die Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramtsgebäude. Nach dreitägigen Verhandlungen präsentierten die Spitzen der Regierungsparteien ein Beschlusspapier mit den Ergebnissen. Eine Einigung konnte jedoch nicht in allen strittigen Fragen erzielt werden.

„Erhebliche Mittel“ sollen in die Modernisierung und Erweiterung des Eisenbahnnetzes investiert werden. Der Investitionsbedarf bei der Deutschen Bahn AG wurde auf rund 45 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2027 beziffert. Finanziert werden soll dieser mit Einnahmen aus der LKW-Maut. Diese wird auf Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Bislang wird das Geld nur in Fernstraßen investiert. Eine Reform der LKW-Maut war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Vorgesehen ist nun ein CO₂-Aufschlag von 200 Euro je Tonne, der zur Nutzungsgebühr hinzuaddiert wird. Von der Maut werden emissionsfreie LKW bis zum Jahre 2025 befreit. Danach sind nur 25 % des regulären Satzes zu zahlen. Kleinere LKW ab 3,5 Tonnen sollen bereits ab 2024 eine Maut zahlen müssen. Weiterhin heißt es in dem Beschlusspapier, „Handwerksbetriebe werden ausgenommen.“

Zu dem von der FDP gewollten schnelleren Ausbau der Autobahnen gibt es ebenfalls einen Beschluss. 144 besonders wichtige Projekte sollen beschleunigt werden, zum Beispiel durch weniger aufwendige Umweltschutzprüfungen. Am Autobahnrand muss allerdings Solartechnik installiert werden. An jeder Tankstelle müssen Schnelladestellen für Elektroautomobile installiert werden.

Für den Einbau von Heizungen gemäß den neuen Anforderungen ist ein sozialer Ausgleich geplant, der mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Hierbei handelt es sich um ein Budget außerhalb des regulären Bundeshaushalts. Heizungen mit fossilen Energieträgern dürfen weiterbetrieben werden, wenn sogenanntes Ökogas genutzt wird. Wie bereits vor einem Jahr vereinbart, soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit sogenannten erneuerbaren Energien betrieben werden.

Vorgesehen ist zudem, dass die 49-Euro Fahrkarte ohne Aufpreis in die „Bahncard 100“ integriert wird. Dadurch kann diese in allen Kommunen auch für den ÖPNV genutzt werden.

Wird in die Landschaft hineinbaut, zum Beispiel für Windräder oder Straßen, soll für den Flächenverbrauch eine Geldleistung fällig werden, wenn der Verlust der Naturfläche nicht durch eine Ausgleichsfläche kompensiert werden kann. Das Geld muss für Öko-Projekte verwendet werden. Geplant ist, mit den Einnahmen größere Flächen aufzukaufen, um sie zu renaturieren. Die für den Naturschutz vorgesehenen Flächen sollen weiträumig und zusammenhängend sein.

Der Beschluss ermöglicht zudem mehr Flexibilität der der Erreichung der deutschen Klimaziele. Wird in einem Wirtschaftsbereich, zum Beispiel Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude, Energie, Industrie, die vereinbare Jahresmenge an ausgestoßenen Treibhausgasen überschritten, müssen die Ministerien gemäß der seit geraumer Zeit und weiterhin geltenden Maßgabe sogenannte Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorlegen. Nachsteuern soll die Regierung nun aber erst nach zwei aufeinanderfolgenden Zielverfehlungen. Diese Nachsteuerung gilt dann für alle Sektoren zusammen. Ein Sektor kann die Verfehlungen eines anderen ausgleichen; wenn allerdings die Gesamtemissionen aller Sektoren über der Vorgabe liegen, müssen umfassendere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.

Keine Einigung wurde erzielt, was die Finanzierung und Gestaltung der geplanten Kindergrundsicherung anbelangt. Diese soll 2025 in Kraft treten. Zum Haushalt wurde ebenfalls kein Beschluss gefasst.

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