HEIZUNG UND ENERGIE — REGIERUNG PLANT MELDEPFLICHT UND HOHE STRAFEN

Länder und Kommunen sollen künftig für jedes Gebäude die Art der Heizung sowie den Energieverbrauch erfassen. Mit den Angaben müssen die Kommunen dann Wärmepläne erstellen, berichtet die der FDP nahestehenden Zeitung „Bild“. Dieser liegt eigenen Angaben zufolge ein ensprechender Referentenentwurf der Bundesregierung für die kommunale Wärmeplanung vor, erstellt unter den Bundesministern Klara Geywitz und Robert Habeck. Demnach sollen die sogenannten Wärmepläne für Großstädte bis Ende 2026 fertiggestellt sein, für Kleinstädte bis Ende 2028.

Konkret will die Bunderegierung wissen, womit die Bürger in den einzelnen Gebäuden heizen, wieviel Energie sie verbrauchen und wie ihre Häuser gedämmt sind. Erwartet werden Angaben zur Heiztechnik, dem dem eingesetzten Energieträger, zum Jahr der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers, zur thermischen Leistung des Wärmeerzeugers in Kilowatt, zur Lage des Gebäudes, dessen Nutzung, Baujahr, und zu eventuell geschützter Bausubstanz.

Sollte das Gesetz beschlossen und wirksam werden, müssen Eigentümer ihren exakten Heiz- und Stromverbrauch der letzten drei Jahre für jedes Haus melden. Die Länder und Kommunen sind dann aufgefordert „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche (…) der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ zu erfassen, um darauf basierend die Wärmepläne zu erstellen. Diese wiederum müssen aufzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Bei Verzug können hohe Strafen verhängt werden.

Der Deutschlandfunk beschrieb das Vorhaben als eine Inventur für Gas-, Strom- und Wärmenetze in den Kommunen. Nach Angaben der „Bild“ sprach Mario Vogt, Landesvorsitzender der CDU Thüringen, von einem „Heizungswahn“ und einer „Energie-Stasi“.

Die Zustimmung des Bundeskabinetts steht noch aus. Im Herbst soll sich der Bundestag mit dem 89-seitigen Entwurf befassen. Er trägt den Titel „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“.

Wegen der angestrebten Klimaneutralität laufen letztlich alle Maßnahmen darauf hinaus, dass bereits vorhandene natürliche Energieträger nicht mehr genutzt werden können, wenn die Energiefreisetzung mittels Verbrennung erfolgt. Bei Verstößen gegen das Klimaneutralitätsgebot, etwa durch Nutzung von Öl und Gas, drohen ab dem Jahre 2045 Strafen in Höhe von bis zu einer Million Euro.

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