{"id":11204,"date":"2020-05-05T10:14:33","date_gmt":"2020-05-05T08:14:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=11204"},"modified":"2020-05-05T10:14:34","modified_gmt":"2020-05-05T08:14:34","slug":"neue-verordnung-regelt-weitere-lockerungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/05\/05\/neue-verordnung-regelt-weitere-lockerungen\/","title":{"rendered":"NEUE VERORDNUNG REGELT WEITERE LOCKERUNGEN"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 4. Mai 2020 trat\u00a0die Zweite Th\u00fcringer Verordnung zur Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung der erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 2. Mai 2020 in Kraft. Diese regelt weitere Lockerungen und Erleichterungen\u00a0auch\u00a0f\u00fcr Geraer B\u00fcrger.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Spielpl\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Freude vieler Kinder \u00f6ffnen wieder die kommunalen Spielpunkte und Spielpl\u00e4tze in Gera. Das Technische Hilfswerk hat\u00a0im Auftrag des Krisenstabes der Stadt Gera\u00a0die Bauz\u00e4une im Hofwiesenpark bereits am Sonntag abgebaut. Insgesamt stehen in Gera circa 70 st\u00e4dtische Spielpl\u00e4tze f\u00fcr die Altersklasse 0-18 zur Verf\u00fcgung. Spielpl\u00e4tze, die aufgrund der Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Absperrband versehen wurden, sind ebenfalls freigegeben. Die Entfernung dieser Absperrung erfolgt schnellstm\u00f6glich. Davon ausgenommen sind Spielpl\u00e4tze, die aufgrund des baulichen Zustandes gesperrt sind. Die Stadt Gera verweist auf die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls auf Spielpl\u00e4tzen eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Musikschule<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Musikschule \u201eHeinrich Sch\u00fctz\u201c beginnt am 7. Mai 2020 mit dem schrittweisen Wiedereinstieg in den Einzelunterricht. Lehrkr\u00e4fte und Schulleitung informieren die Musiksch\u00fcler und deren Eltern \u00fcber die stufenweise Eingliederung in den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht. Das Sekretariat bleibt im Mai f\u00fcr den Publikumsverkehr geschlossen. Nutzer und Interessenten werden gebeten, ihre Anliegen bitte ausschlie\u00dflich per Telefon oder E-Mail zu kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sport<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verordnung erm\u00f6glicht Individualsport im Freien, bei dem die Kontaktbeschr\u00e4nkungen und der Mindestabstand eingehalten werden k\u00f6nnen. Vereine, die ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen wollen, m\u00fcssen bei der Abteilung Sport, Ehrenamt und St\u00e4dtepartnerschaften formlos einen Antrag auf \u00d6ffnung der Anlage f\u00fcr den Individualsport stellen. (zum Beispiel \u00fcber\u00a0<a href=\"mailto:sport@gera.de\">sport@gera.de<\/a>\u00a0oder per Post: Kornmarkt 12, 07545 Gera).\u00a0Die Abteilung entscheidet dann \u00fcber die \u00d6ffnung.<br> Es gelten dabei folgende Auflagen:<br> \u00a0<br> Die Vereine m\u00fcssen sicherstellen und alle aktiven Mitglieder entsprechend belehren, dass nur mit folgender Ausnahmeregelung die Sportst\u00e4tte genutzt werden darf:<br> \u00a0<br> 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung,<br> 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erk\u00e4ltungssymptomen,<br> 3. Abfrage der Teilnehmer, ob diese in den letzten 2 Wochen vor dem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiser\u00fcckkehrern hatten. Auch diese Teilnehmer sind auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Training hat ausschlie\u00dflich allein oder in Zweiergruppen stattzufinden. Die Abstandsregelungen sind zu beachten.<br>\nDie Anwesenheit eines Trainers bzw. \u00dcbungsleiters ist unter Einhaltung der Abstandsregelung zus\u00e4tzlich genehmigt.<br>\nTrainingsger\u00e4te sollen nach M\u00f6glichkeit nicht gemeinsam genutzt werden, andernfalls ist die entsprechende Reinigung sicher zustellen.<br>\nGemeinschaftsr\u00e4ume sind weiterhin geschlossen.<br>\nDie Trainingszeiten sollten so abgestimmt sein, dass nicht mehr als zwei Personen sich in und vor den Umkleider\u00e4umen befinden. Die Umkleider\u00e4ume sind<br>\nregelm\u00e4\u00dfig zu bel\u00fcften und nach der Nutzung sind zur Vermeidung von Schmierinfektionen die Oberfl\u00e4chen und genutzten Gegenst\u00e4nde zu reinigen. Wenn in den Umkleider\u00e4umen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.<br>\nDie Hygienevorschriften nach \u00a7 3 Abs. 5 und \u00a7 4 der Verordnung sind strikt einzuhalten und durch den Verein sicherzustellen<br>\n&nbsp;<br>\nDar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen neben den Friseur- und Barbiergesch\u00e4ften auch Fu\u00dfpflege, Kosmetik- und Nagelstudios wieder \u00f6ffnen. Jedoch sind aufgrund der unvermeidbaren k\u00f6rperlichen N\u00e4he spezifische Schutzerfordernisse einzuhalten.<br>\nFahrschulen d\u00fcrfen wieder Theorieunterricht durchf\u00fchren. Auch der Praxisunterricht f\u00fcr die Klassen AM, A1, A2 und A darf unter Auflagen wieder stattfinden.<br>\n&nbsp;<br>\nDie Stadt Gera wird in dieser Woche Ihre \u00fcberarbeitete Allgemeinverf\u00fcgung, angepasst an die neuen Bestimmungen des Freistaates Th\u00fcringen, ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWSLTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Am 4. Mai 2020 trat\u00a0die Zweite Th\u00fcringer Verordnung zur Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung der erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 2. Mai 2020 in Kraft. 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