{"id":11602,"date":"2020-06-21T18:58:51","date_gmt":"2020-06-21T16:58:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=11602"},"modified":"2022-08-20T23:48:18","modified_gmt":"2022-08-20T21:48:18","slug":"kritikern-fehlt-das-begleitgesetz-zur-corona-warn-app","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/06\/21\/kritikern-fehlt-das-begleitgesetz-zur-corona-warn-app\/","title":{"rendered":"KRITIKERN FEHLT DAS BEGLEITGESETZ ZUR CORONA-WARN-APP"},"content":{"rendered":"\n<p>Die mehrere Millionen Euro teure Corona-Warn-Applikation steht seit Dienstag, den 16. Juni 2020, zur Verf\u00fcgung und wurde bis zum Vormittag des 19. Juni bereits rund acht Millionen mal heruntergeladen. Genutzt wird sie vor allem in den St\u00e4dten, also dort, wo die Wahrscheinlichkeit physischer Kontakte tats\u00e4chlich h\u00f6her ist, und dort wiederum h\u00e4ufiger in der Altersgruppe der 18 bis 29-J\u00e4hrigen. Wie viele Menschen sie nach der Installation auch wirklich nutzen, ist jedoch nicht bekannt. Einige wollen die Applikation nur der Neugierde halber heruntergeladen und anschlie\u00dfend wieder gel\u00f6scht haben. Auf zahlreichen \u00e4lteren Ger\u00e4ten ist sie au\u00dferdem nicht nutzbar, und ein nicht unwesentlicher Teil der Menschen lehnt entweder die Applikation ab, oder generell den Gebrauch oder das st\u00e4ndige Mitf\u00fchren von Smartphones. So ist es fraglich, ob die n\u00f6tigte Nutzerzahl, eine Mehrheit von beispielsweise 60 % bzw. 50 Millionen B\u00fcrgern, auf freiwillige Art zustande kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Desweiteren gibt es Fragen zu einer m\u00f6glichen verpflichtenden Nutzung in sp\u00e4terer Zeit. Die Bundesregierung erkl\u00e4rte \u00fcber ihre sozialen Netzwerke folgendes:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Staatlichen Stellen ist die Verpflichtung zur App-Nutzung nicht m\u00f6glich, da diese eine Rechtsgrundlage ben\u00f6tigen w\u00fcrden. Die Aufforderung zur Nutzung der App durch Arbeitgeber, Gesch\u00e4fte oder \u00e4hnlichen widerspricht aus Sicht der Bundesregierung geltenden Rechtsprinzipien. Die App ist weder dazu gedacht, noch daf\u00fcr geeignet, Zugangsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Einrichtungen vorzunehmen. Die Bundesregierung r\u00e4t allen davon ab, sich die App vorzeigen zu lassen oder einer solchen Aufforderung nachzukommen.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Kritikern fehlt jedoch ein sogenanntes Begleitgesetz, welches den Einsatz dieser Applikation regelt, und einige vermuten sogar, es sei bewusst darauf verzichtet worden, weil die Corona-Warn-Applikation nur die erste Etappe in einem Gesamtprozess darstelle. Ihr Einsatz werde nicht auf die Dauer der Pandemie beschr\u00e4nkt bleiben, denn mit ihr beginne der Aufbau einer neuen Kontroll-Infrastruktur. Durch Aktualisierungen k\u00f6nne der Code ver\u00e4ndert werden, und damit auch die Funktion der Applikation. Damit tr\u00e4fen die entwarnenden Aussagen der Datensch\u00fctzer auch nur f\u00fcr diese erste Version zu. Komme die erforderliche Nutzermehrheit nicht zustande, werde sie verpflichtend. Sei die Akzeptanz dagegen hoch, m\u00fcsse mit weiteren Projekten gerechnet werden, z. B. f\u00fcr andere Viren. Der Weg sei schon festgeschrieben: Am Ende werde es f\u00fcr jeden B\u00fcrger digitale Identit\u00e4ten geben, die als Eintrittsberechtigung in das \u00f6ffentliche Leben dienen, mit Gesundheitsnachweisen als festen Bestandteil. Die Aussagen der Bundesregierung w\u00fcrden dagegen nur f\u00fcr den Moment gelten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Die mehrere Millionen Euro teure Corona-Warn-Applikation steht seit Dienstag, den 16. Juni 2020, zur Verf\u00fcgung und wurde bis zum Vormittag des 19. Juni bereits rund acht Millionen mal heruntergeladen. 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