{"id":11609,"date":"2020-06-22T21:56:49","date_gmt":"2020-06-22T19:56:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=11609"},"modified":"2020-06-22T21:56:51","modified_gmt":"2020-06-22T19:56:51","slug":"meldungen-der-stadtverwaltung-68","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/06\/22\/meldungen-der-stadtverwaltung-68\/","title":{"rendered":"MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 werden keine Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Nutzung von Schulhorten erhoben. Grundlage daf\u00fcr ist das am 5. Juni 2020 beschlossene Th\u00fcringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Th\u00fcrCorPanG). Auch die bisher vorgesehene Beitragspflicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung ist mit dem Gesetz entfallen. Bei Beitragszahlern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wurde der Einzug f\u00fcr die Monate April bis Juni 2020 automatisch ausgesetzt. Wer die Hortgeb\u00fchren monatlich per Dauerauftrag \u00fcberweist und bereits f\u00fcr die beitragsfreien Monate gezahlt hat, soll die \u00dcberweisungen um die Anzahl der zu viel bezahlten Monate unterbrechen. Damit werden die Geb\u00fchren nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs wieder verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Zeitgleich mit der neuen Th\u00fcringer Verordnung, die am 13. Juni 2020 in Kraft tritt, erlie\u00df auch die Stadt Gera eine neue Allgemeinverf\u00fcgung. Diese regelt im Wesentlichen folgende Punkte: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss, neben der Nutzung im \u00d6PNV und beim Einkaufen, auch weiterhin beim Aufenthalt in \u00fcberdachten Einkaufszentren getragen werden sowie bei der Inanspruchnahme von gesichtsnahen Dienstleistungen, also beim Fris\u00f6r, in Barbierbetrieben usw. Eine Mund-Nase-Bedeckung wird auch in geschlossenen R\u00e4umen empfohlen, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Im Paragraf 2 wird konkretisierend auf besondere branchenspezifische Hygieneschutzkonzepte verwiesen. Beispielsweise gelten f\u00fcr Kosmetik- und Nagelstudios, Piercing- und T\u00e4towierungseinrichtungen, Fu\u00dfpflege sowie f\u00fcr das Friseurhandwerk und Barbierbetriebe spezifische Branchenregelungen des Th\u00fcringer Gesundheitsministeriums. Betriebe und Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens werden darauf verwiesen, bei der Behandlung und Pflege von Risikopatienten und Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 die erforderlichen Hygienema\u00dfnahmen, welche das Robert-Koch-Institut empfiehlt, umzusetzen. Ab dem 13. Juni 2020 m\u00fcssen u. a. beim Amt f\u00fcr Gesundheit und Versorgung f\u00fcr folgende Bereiche Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden, um ihren Betrieb \u00f6ffnen zu k\u00f6nnen. Das hei\u00dft, Saunen, Thermen, B\u00e4der, Messen, Spezialm\u00e4rkte und Ausstellungen in geschlossenen R\u00e4umen, private Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen R\u00e4umen und mehr als 75 unter freiem Himmel sind anzuzeigen. Der Meldeweg f\u00fchrt \u00fcber hygiene@gera.de oder per Post zur Stadtverwaltung Gera, Amt f\u00fcr Gesundheit und Versorgung, Abteilung Gesundheitsamt, Kornmarkt 12, 07545 Gera. Zudem wurde das elektronische Postfach verdachtsf\u00e4lle@gera.de eingerichtet. Um sich als Kontaktpersonen anzuzeigen oder f\u00fcr Personen, die aus einem Nicht-EU-Land nach Gera zur\u00fcckkehren, soll dieses Postfach genutzt werden. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind auch weiterhin unter der Rufnummer 0365 838 3526 erreichbar. Im Paragraf 4 wird nochmals ausf\u00fchrlich auf die Regelungen zur Quarant\u00e4ne eingegangen. Diese bleiben erhalten und gelten sowohl f\u00fcr Personen, welche an COVID-19 erkrankt sind, als auch f\u00fcr die mit der Person im Haushalt lebenden Menschen. Die neue Allgemeinverf\u00fcgung gilt bis zum 15. Juli 2020 und kann ausf\u00fchrlich unter www.corona.gera.de sowie im Amtsblatt der Stadt Gera nachgelesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der Corona-Einschr\u00e4nkungen werden die Stadt Gera und die Von-Wiese-Stiftung auch in diesem Jahr die besten Absolventen der Geraer Schulen im Schuljahr 2019\/2020 ehren. Da aufgrund des Abstandsgebotes eine gro\u00dfe Festveranstaltung im Rathaussaal nicht m\u00f6glich ist, finden die W\u00fcrdigungen in Abstimmung mit den Schulen im kleineren Rahmen statt. Dazu sollen Zeugnis\u00fcbergaben oder andere schulische Veranstaltungen genutzt werden. Die Sch\u00fclerehrung der Stadt Gera wird durch die Von-Wiese-Stiftung gef\u00f6rdert. Die Jahrgangsbesten in den Bildungsg\u00e4ngen allgemeine Hochschulreife, qualifizierender Hauptschulabschluss und Realschulabschluss werden jeweils mit dem Von-Wiese-Preis geehrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in diesem Jahr haben die insgesamt neun Kooperationspartner, bestehend aus Vertretern der Th\u00fcringer Landrats\u00e4mter, Stadtverwaltungen und privaten sozialen Institutionenen, die sich f\u00fcr die Zusammenarbeit im Projekt \u201eNebenan Angekommen\u201c ausgesprochen haben, darunter auch die Ehrenamtszentrale der Stadt, die gemeinsam mit den Projektpartnern f\u00fcr die interkulturelle \u00d6ffnung der Engagementstrukturen im Bundesland wirken wird. Regionale Netzwerke sollen von den Kooperationspartnern u. a. durch Synergieeffekte und bedarfsgerechte Qualifikationen gest\u00e4rkt werden. Zudem reichen die Kooperationspartner Mittel des Engagementfonds \u201eNebenan Angekommen\u201c an Projekte f\u00fcr, mit und von Fl\u00fcchtlingen aus. Engagierte Nachbarschaften k\u00f6nnen sich hier auf bis zu 1000 Euro f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten bewerben, so z. B. f\u00fcr Aufwandsentsch\u00e4digungen, Fahrtkosten, Honorare, \u00d6ffentlichkeitsarbeit oder Sachkosten. Im Fokus steht die Einbindung unserer neuen Nachbarn in ehrenamtliche Strukturen. Gef\u00f6rdert wird der Engagementfonds durch das Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Migration, Verbraucherschutz und Justiz. Als Bestandteil des landesweiten Netzwerkes \u201eNebenan Angekommen\u201c, unterst\u00fctzt der Th\u00fcringer Engagementfonds finanziell und unb\u00fcrokratisch Tr\u00e4ger der ehrenamtlichen Fl\u00fcchtlings- und Integrationshilfe bei dem Aufbau und der Verstetigung ihrer lokalen Angebote. Die Ehrenamtszentrale der Stadt Gera ist Kooperationspartner des th\u00fcringenweiten Netzwerkes zur St\u00e4rkung der Willkommenskultur. Ansprechpartner der Stadt sind die Koordinatorin der Ehrenamtszentrale, Sybille Thomae, und der Abteilungsleiter f\u00fcr Sport, Ehrenamt und St\u00e4dtepartnerschaften, Ren\u00e9 Soboll. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen in der Ehrenamtszentrale auf dem Kornmarkt gestellt, sowie unter www.gera.de heruntergeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 14. Juli 2020.<\/p>\n\n\n\n<p>Schwammspinner oder Buchsbaumz\u00fcnsler, Weidenbohrer oder Gespinstmotte &#8211; bei so vielen Raupen in den G\u00e4rten verliert man leicht die \u00dcbersicht. Dabei ist dieses Wissen relevant, um zu entscheiden, die Raupen zu f\u00fcttern, weil sie n\u00fctzlich sind, oder es mit ihnen aufzunehmen, weil sie Schaden machen. Die Stadtverwaltung stellt unter www.gera.de umfassende Informationen zu verschiedenen Raupenarten in das Datennetz. \u00dcber die Startseite finden Interessierte unter der \u00dcberschrift \u201eRaupenplage in Gera\u201c den Link zur Seite mit diesen drei Themen: Informationen zu a) Schwammspinnern, b) Buchsbaumz\u00fcnslern und c) zw\u00f6lf h\u00e4ufigen Raupen in Gera. Die h\u00e4ufigen Raupenarten sind bebildert als Raupe und Falter ver\u00f6ffentlicht, um die Tiere im heimischen Garten gut bestimmen zu k\u00f6nnen. Ren\u00e9 K\u00f6hler aus dem Naturkundemuseum verfasste wissenswerte Informationen zu Auswirkungen der Tiere auf die Umwelt und im Fall von Sch\u00e4dlingen zu Bek\u00e4mpfungsm\u00f6glichkeiten. Die \u00dcbersicht entstand in Kooperation von Umweltamt, Naturkundemuseum und Pressestelle. Bei Fragen und Anliegen zu Raupen in der Stadt ist der erste Ansprechpartner das Umweltamt Gera unter der Rufnummer 0365 8384200. Die Netzadresse lautet &#8222;https:\/\/www.gera.de\/sixcms\/detail.php?id=239215&amp;_lang=de&#8220; f\u00fcr die Seite \u201eRaupenplage in Gera\u201c auf der Seite der Stadt Gera.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Montag, den 15. Juni 2020, begannen weitere Stra\u00dfenbauarbeiten in Gera. Diese beauftragt das Tiefbauamt des Dezernates f\u00fcr Bau und Umwelt der Stadtverwaltung Gera, um schwer gesch\u00e4digte Stra\u00dfenoberfl\u00e4chen und teilweise auch die Bankettbereiche in Ordnung zu bringen. Begonnen wurde in der Kurt- Keicher-Stra\u00dfe zwischen Franz-Mehring-Stra\u00dfe und Franz-Petrich-Stra\u00dfe sowie im Abschnitt zwischen Franz-Petrich-Stra\u00dfe und Herderstra\u00dfe. Im Anschluss daran werden Teile der Steinbeckstra\u00dfe, der Scheubengrobsdorfer Stra\u00dfe, der Stra\u00dfe des Bergmanns und die Verbindungsstra\u00dfen zwischen den Ortsteilen Steinbr\u00fccken\u2014Roben, Roben\u2014Rusitz und Rusitz bis zum Anschluss an den Vorspanneberg saniert. Die Arbeiten dauern bis Ende Oktober 2020. W\u00e4hrend der Bauma\u00dfnahmen m\u00fcssen Stra\u00dfen teilweise voll gesperrt werden. Die ge\u00e4nderten Verkehrsf\u00fchrungen k\u00fcndigt die Baufirma rechtzeitig an. Die Stadtverwaltung bittet um Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die unvermeidbaren Verkehrseinschr\u00e4nkungen w\u00e4hrend der Bauzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist mal wieder hei\u00df geworden um die in der DDR geschiedenen Frauen, sie verlangen wahrscheinlich wohl zu viel. F\u00fcr eine Reform des Renten\u00fcberleitungsgesetzes (R\u00dcG) von 1991 ist 30 Jahre danach in Anbetracht der vermutlichen Bearbeitungsdauer und der kaum vorhanden Mehrheit daf\u00fcr im Bundestag keine Zeit mehr \u00fcbrig,- keine Lebenszeit von den Betroffenen. So das R\u00dcG wieder aufzukn\u00fcpfen, das ist keine L\u00f6sung. Der Bund und die L\u00e4nder versuchen einen Finanzstreit auf dem R\u00fccken der in der DDR geschiedenen Frauen, der bestimmten Berufsgruppen oder ehemaliger j\u00fcdischer Kontingentfl\u00fcchtlinge auszutragen und damit m\u00f6gliche L\u00f6sung verstellen. Der Entsch\u00e4digungsfond f\u00fcr Einmalzahlungen muss f\u00fcr die Ostfrauen ab Anfang n\u00e4chsten Jahres erreichbar sein. Dazu muss die Summe jetzt in den Haushalt f\u00fcr das kommende Jahr eingestellt werden. In der Bundesregierung sei man sich einig, dass es eine L\u00f6sung nur im Rahmen eines H\u00e4rtefallfonds aufgrund konkreter Bed\u00fcrftigkeit geben k\u00f6nne. Einzelne ostdeutsche L\u00e4nder seien da jedoch anderer Meinung. Sie wollten 30 Jahre nach der deutschen Einheit das R\u00dcG korrigieren, so der Ostbeauftragter Marco Wanderwitz, CDU. Zudem werde der Bund einen Ausgleich nicht allein finanzieren wollen. Der Verein hat vor einem Jahr den durchschnittlichen Anspruch einer in der DDR geschiedenen Frau auf Basis der VN-CEDAW Ansicht berechnet und um 50 % verringert mit einer Summe von durchschnittlich 54&#8217;000 Euro pro Frau gefordert. Welche Summe am Ende steht, muss nun endlich die Bundesregierung benennen. Das haben die Frauen der Regierung ebenfalls bereits vor einem Jahr deutlich gemacht. Die Themen des Treffens der Initiativgruppe in Gera am 5. Juni 2020, Beginn 16.00 Uhr im Rathaussaal, unterst\u00fctzt von Frau Dr. Lilia Uslowa Gleichstellungsbeauftragte, sind die Entsch\u00e4digungsl\u00f6sungen \u2013 mit einer Einmalzahlung f\u00fcr alle Gruppen wie mit dem Leipziger Runden Tisch gefordert wurde einverstanden sein oder einen anderen Entsch\u00e4digungsvorschlag auszuarbeiten und unterbreiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>F\u00fcr die Zeit vom 1. April bis 30. 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