{"id":13426,"date":"2020-12-03T02:13:15","date_gmt":"2020-12-03T01:13:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=13426"},"modified":"2020-12-03T05:29:24","modified_gmt":"2020-12-03T04:29:24","slug":"anmeldungen-fuer-das-schuljahr-2021-2022-ab-10-dezember-2020-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/12\/03\/anmeldungen-fuer-das-schuljahr-2021-2022-ab-10-dezember-2020-moeglich\/","title":{"rendered":"ANMELDUNGEN F\u00dcR DAS SCHULJAHR 2021\/2022 AB 10. DEZEMBER 2020 M\u00d6GLICH"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der f\u00fcr Kinder und Eltern gleicherma\u00dfen von gro\u00dfer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zuk\u00fcnftigen Erstkl\u00e4sslers durch Eltern und Sorgeberechtigte an der gew\u00fcnschten Schule. Pandemiebedingt erfolgt die Anmeldung in diesem Jahr ausschlie\u00dflich kontaktlos. Auf das pers\u00f6nliche Erscheinen von Eltern und Sorgeberechtigten wird aus Infektionsschutzgr\u00fcnden also verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zeitraum der Anmeldung f\u00fcr das Schuljahr 2021\/2022 an den staatlichen Grundschulen in Gera ist vom 10. bis 16. Dezember 2020. Im Vorfeld erhalten alle Sorgeberechtigten der Schulanf\u00e4nger per Post das Anmeldeformular mit einem Merkblatt sowie Informationsschreiben der Stadt Gera, des Staatlichen Schulamtes Ostth\u00fcringen und des kinder- und jugend\u00e4rztlichen Dienstes zur Einschulungsuntersuchung.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Geraer Amt f\u00fcr Bildung weist auch darauf hin, dass die Anmeldung des Schulkindes an der gew\u00fcnschten Schule ausschlie\u00dflich per Post oder durch den Einwurf der Anmeldeunterlagen in den Schulbriefkasten m\u00f6glich ist. Da das Schulanmeldeformular im Original vorliegen muss, ist eine Anmeldung per elektronischer Post unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Dokumente sind f\u00fcr die Anmeldung erforderlich und sollten dem Brief in jedem Falle beiliegen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>das ausgef\u00fcllte Schulanmeldeformular im Original mit Erst- und Zweitwunsch der Beschulung <\/li><li>eine Kopie der Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch<\/li><li>eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung der Sorgeberechtigten<\/li><li>ggf. die Negativbescheinigung f\u00fcr das alleinige Sorgerecht<\/li><li>ggf. den Bescheid der R\u00fcckstellung aus dem Schuljahr 2020\/2021<\/li><li>ggf. ein vorliegendes \u00e4rztliches und\/oder sonderp\u00e4dagogisches Gutachten<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der erforderliche Nachweis der Masernschutzimpfung durch Vorlage wird separat von der aufnehmenden Schule erbeten, sobald der pers\u00f6nliche Kontakt an den Schulen wieder m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle wichtigen Informationen sowie die notwendigen Dokumente und Formulare f\u00fcr die diesj\u00e4hrige Schulanmeldung sind ab sofort unter www.gera.de\/schulanmeldung verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab 4. Januar 2021 k\u00f6nnen Termine f\u00fcr die Einschulungsuntersuchung vereinbart werden. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung wird durch den Arzt des Gesundheitsamtes gekl\u00e4rt, ob das Kind aus medizinischer Sicht den neuen Herausforderungen gewachsen ist. Die Einschulungsuntersuchung ist Teil des Einschulungsverfahrens; Sorgeberechtigte sind verpflichtet, das Kind untersuchen zu lassen und Arzt oder \u00c4rztin in diesem Zusammenhang \u00fcber etwaige Vorerkrankungen, bekannte Gesundheits- und Entwicklungsst\u00f6rungen und den Impfstatus des Kindes zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die verbindliche Buchung des Untersuchungstermins ist ausschlie\u00dflich online unter www.gera.de\/gesundheit oder mithilfe des QR-Codes m\u00f6glich. Ab Januar 2021 werden jeweils am 10. eines Monats die Termine f\u00fcr den Folgemonat zur Buchung freigeschaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Untersuchung erfolgt im Geraer Gesundheitsamt, Kinder- und Jugend\u00e4rztlicher Dienst, Zimmer 103, Gagarinstra\u00dfe 68, 07545 Gera.<\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr die Einschulungsuntersuchung notwendigen Dokumente sind ab sofort ebenfalls unter www.gera.de\/gesundheit sowie im Terminvergabe-Online-Portal zum Download hinterlegt. Sollten keine technischen Voraussetzungen zum Ausdrucken vorhanden sein, erhalten die Sorgeberechtigten die Formulare alternativ vom Pf\u00f6rtner des Gesundheitsamtes zu den entsprechenden \u00d6ffnungszeiten. Das Gesundheitsamt Gera bittet zudem um Kenntnisnahme der Informationen gem\u00e4\u00df Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung auf dem Formblatt \u201eDer Kinder- und Jugend\u00e4rztliche Dienst Ihres Gesundheitsamtes informiert zur Einschulungsuntersuchung&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00d6ffnungszeiten des Gesundheitsamtes<\/strong><br>montags, dienstags, donnerstags: 9 Uhr bis 17 Uhr<br>freitags: 9 Uhr bis 15 Uhr<br>mittwochs: geschlossen<\/p>\n\n\n\n<p>Die st\u00e4dtischen \u00c4mter f\u00fcr Bildung und Gesundheit danken allen Eltern und Sorgeberechtigten f\u00fcr ihr Verst\u00e4ndnis, f\u00fcr ihre Achtsamkeit in der schwierigen Zeit und auch f\u00fcr ihre Mitwirkung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeines zur Einschulung<\/strong><br>In Deutschland werden Kinder im Regelfall im Alter von sechs Jahren eingeschult. Wann genau die Schulpflicht beginnt, entscheidet jedes Bundesland selbst. So werden in Th\u00fcringen im Schuljahr 2021\/3022 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2. August 2014 bis 1. August 2015 geboren wurden. Je nachdem, wie alt das Kind zum Stichtag f\u00fcr die Einschulung ist, muss oder kann es in der Schule angemeldet werden. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens f\u00fcnf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schularzt. In Ausnahmef\u00e4llen kann ein schulpflichtiges Kind auch f\u00fcr ein Jahr zur\u00fcckgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es (noch) nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag ist an die Schulleitung zu richten. Die Zur\u00fcckstellung erfolgt durch die Schulleitung und darf nicht wiederholt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der f\u00fcr Kinder und Eltern gleicherma\u00dfen von gro\u00dfer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zuk\u00fcnftigen Erstkl\u00e4sslers <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/12\/03\/anmeldungen-fuer-das-schuljahr-2021-2022-ab-10-dezember-2020-moeglich\/\" title=\"ANMELDUNGEN F\u00dcR DAS SCHULJAHR 2021\/2022 AB 10. 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