{"id":1349,"date":"2017-07-13T23:06:49","date_gmt":"2017-07-13T21:06:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=1349"},"modified":"2017-07-13T23:07:43","modified_gmt":"2017-07-13T21:07:43","slug":"1349","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2017\/07\/13\/1349\/","title":{"rendered":"ALKOHOLKONSUM IN DER HEINRICHSTRASSE VERBOTEN"},"content":{"rendered":"<p>Die Heinrichstra\u00dfe ist im Bereich der Zentralen Umsteigestelle ab Samstag, den 15. Juli 2017,  als Alkoholverbotszone ausgewiesen und entsprechend durch Schilder gekennzeichnet. Wer hier trotzdem in der \u00d6ffentlichkeit Alkohol konsumiert, muss mit einer Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von bis zu 5000 Euro rechnen. Amtlich wird dies am 15. Juli bekannt gemacht.<\/p>\n<p>Das Landesverwaltungsamt hat die \u201eOrdnungsbeh\u00f6rdliche Verordnung \u00fcber das Verbot des Alkoholkonsums in \u00f6ffentlichen Anlagen und auf bestimmten \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen zur Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Gera\u201c eingehend gepr\u00fcft.<br \/>\n\u201eZiel der Ma\u00dfnahme ist es, das Sicherheitsgef\u00fchl der Einwohner, Gewerbetreibenden und G\u00e4ste an dem wohl meistfrequentierten Platz in unserer Stadt zu verbessern\u201c, betonte Oberb\u00fcrgermeisterin Dr. Viola Hahn (im Bild). Passanten hatten sich wiederholt von alkoholisierten Personen bel\u00e4stigt gef\u00fchlt.  Daraufhin hatte die Oberb\u00fcrgermeisterin einen verwaltungs\u00fcbergreifenden Arbeitskreis beauftragt, gemeinsam mit der GWB Elstertal, dem Geraer Verkehrsbetrieb, den Gera-Arcaden und der Landespolizeiinspektion Gera  geeignete Ma\u00dfnahmen zu erarbeiten.  F\u00fcr die konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit bedankt sich Frau Dr. Hahn bei allen Partnern. Das Alkoholverbot gilt nicht f\u00fcr beh\u00f6rdliche zugelassene Freischankfl\u00e4chen sowie jeweils in der Zeit vom 31. Dezember, 12 Uhr bis zum 1. Januar, 12 Uhr.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.studiogera.de\/001_BILD\/S_107.gif\" alt=\"Alkoholverbotszone\" \/><\/p>\n<p>Zwar enth\u00e4lt die Stadtordnung bereits eine Vorschrift, die insbesondere das Lagern oder dauerhafte Verweilen au\u00dferhalb von Freiausschankfl\u00e4chen oder \u00e4hnlichen Einrichtungen ausschlie\u00dflich oder \u00fcberwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, untersagt.  Schwierig ist in der Praxis aber die Handhabung dieser Vorschrift. Das machte es dem Stadtordnungsdienst und auch der Polizei so schwer, gegen Alkoholkonsum in der Heinrichstra\u00dfe direkt vorzugehen. Mit der Ordnungsbeh\u00f6rdlichen Verordnung ist jetzt eine klare Handlungsgrundlage f\u00fcr Ordnungsma\u00dfnahmen von Vollzugsdiensten und Polizei gegeben. <\/p>\n<p>Der Th\u00fcringer Landtag hat im Jahr 2013 eine \u00c4nderung des Th\u00fcringer Ordnungsbeh\u00f6rdengesetzes vorgenommen und nunmehr eine Regelung geschaffen, welche es den Kommunen erlaubt, solche expliziten Alkoholverbotszonen auszuweisen.  Nach der neuen Regelung kann die Stadt Gera durch ordnungsbeh\u00f6rdliche Verordnung zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes den Konsum von Alkohol in \u00f6ffentlichen Anlagen und \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen verbieten. Dar\u00fcber hinaus kann die Stadt Gera  den Konsum von Alkohol in \u00f6ffentlichen Anlagen und auf bestimmten \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen verbieten, wenn sich die Belastung dieser Anlagen und Verkehrsfl\u00e4chen durch Ausma\u00df und H\u00e4ufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von der des \u00fcbrigen Stadtgebietes deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch zuk\u00fcnftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Hierzu wurde ein umfangreicher Nachweis gef\u00fchrt, der die Alkoholverbotszone rechtfertigt.<\/p>\n<p>CDU-Fraktionsvize Christian Klein (im Bild) begr\u00fc\u00dft die Einrichtung der Alkoholverbotszone. Seine Fraktion hatte daf\u00fcr die Initiative ergriffen. \u201eNeben einer rechtssicheren Handhabe f\u00fcr st\u00e4dtische Ordnungskr\u00e4fte und Polizei gegen alkoholisierte St\u00f6rer hat diese Verordnung als wesentlichen Vorteil, dass das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung und Passanten im Bereich der Heinrichstra\u00dfe w\u00e4chst. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden trauen sich viele Passanten und auch Mitarbeiter dort ans\u00e4ssiger Gesch\u00e4fte nicht mehr \u00fcber den Bereich Heinrichstra\u00dfe zu laufen, da sie Anfeindungen und Beleidigungen bis hin zu Handgreiflichkeiten von alkoholisierten Personen bef\u00fcrchteten. Nat\u00fcrlich, und das geh\u00f6rt zur Wahrheit dazu, werden wir das Alkoholproblem der Konsumenten nicht durch dieses Alkoholverbot \u00e4ndern oder beseitigen. Hier ist insbesondere das Sozialdezernat gefordert, ausreichende Angebote zur Bek\u00e4mpfung des Alkoholismus anzubieten und durchzuf\u00fchren\u201c, erkl\u00e4rt Christian Klein. <\/p>\n<p>\u201eDas Thema Sicherheit unserer Besucher und Mitarbeiter hat f\u00fcr uns h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Wir freuen uns, dass wir in Kooperation mit der Stadt Gera und der Polizei die Sicherheitssituation in der Heinrichstra\u00dfe verbessern k\u00f6nnen\u201c, betont  Guillermo Poveda, Centermanager der Gera-Arcaden. Im Rahmen des eigenen Sicherheitskonzeptes haben die Gera-Arcaden seit Ende 2016 einen zweiten Wachmann eingesetzt.<\/p>\n<p>Zum Ma\u00dfnahmenpaket zur Verbesserung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Bereich Heinrichstra\u00dfe geh\u00f6ren weiterhin gemeinsame Streifen st\u00e4dtischem Vollzugsdienst und Polizei sowie  pr\u00e4ventive Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Streetwork e. V. Die GWB \u201eElstertal\u201c hat auf ihren Grundst\u00fccken bereits Alkoholverbotszonen ausgewiesen. Teilweise wird von Privatunternehmen in ihrem Bereich auch Video\u00fcberwachung durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(Bild und Text: Stadtverwaltung)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Die Heinrichstra\u00dfe ist im Bereich der Zentralen Umsteigestelle ab Samstag, den 15. Juli 2017, als Alkoholverbotszone ausgewiesen und entsprechend durch Schilder gekennzeichnet. 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