{"id":13630,"date":"2020-12-16T10:11:20","date_gmt":"2020-12-16T09:11:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=13630"},"modified":"2020-12-16T10:11:22","modified_gmt":"2020-12-16T09:11:22","slug":"welche-neuen-regeln-gelten-ab-dem-16-dezember-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2020\/12\/16\/welche-neuen-regeln-gelten-ab-dem-16-dezember-2020\/","title":{"rendered":"WELCHE NEUEN REGELN GELTEN AB DEM 16. DEZEMBER 2020?"},"content":{"rendered":"\n<p>Am Dienstag, den 15. Dezember 2020, trat eine neue Th\u00fcringer Verordnung in Kraft. Das Th\u00fcringer Kabinett hatte bereits am Sonntag, reagierend auf die Vorgaben der Bund-L\u00e4nder-Konferenz f\u00fcr einen harten Shutdown noch vor Weihnachten, einen Beschluss \u00fcber weitere Ma\u00dfnahmen gefasst. Die Umsetzung der Beschl\u00fcsse regelt nun die Dritte Th\u00fcringer SARS-CoV-2-Sondereind\u00e4mmungsma\u00dfnahmenverordnung, die weitreichende Beschr\u00e4nkungen zus\u00e4tzlich zu den bereits bestehenden vorsieht, unter anderem die Schlie\u00dfung des Einzelhandels mit Ausnahmen \u00e4hnlich denen im Fr\u00fchjahr, ein Alkoholverbot im \u00f6ffentlichen Raum sowie Ausgangsbeschr\u00e4nkungen von 22 bis 5 Uhr.<\/p>\n\n\n\n<p>Oberb\u00fcrgermeister Julian Vonarb begr\u00fc\u00dft grunds\u00e4tzlich die neue Verordnung der Th\u00fcringer Regierung.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eEs ist gut, dass Th\u00fcringen so reagiert hat, nachdem die benachbarten Bundesl\u00e4nder bereits in der vergangenen Woche versch\u00e4rfende Verordnungen beschlossen hatten. Die Th\u00fcringer Verordnung greift weitestgehend die Vorgaben der Bund-L\u00e4nder-Konferenz vom Wochenende auf und verhindert somit einen Flickenteppich von Ma\u00dfnahmen. Da es mittlerweile keinen Landkreis oder kreisfreie Stadt mit einer geringen Inzidenz mehr gibt, ist es richtig, dass fl\u00e4chendeckend gehandelt wird. Wichtig ist jetzt, die Ma\u00dfnahmen schnell und konsequent umzusetzen, auch wenn sie hart erscheinen und nicht nur f\u00fcr den Einzelnen, sondern gerade f\u00fcr viele Unternehmen zu schweren Belastungen f\u00fchren. Hier setze ich auf analoge Hilferegelungen, wie sie bereits z. B. f\u00fcr die Gastronomie gefunden wurden. Aber es ist dringend geboten, die Ausbreitung des Virus zu stoppen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Die nachfolgenden Regeln gelten vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 zus\u00e4tzlich zu den bereits bestehenden Regeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Die generellen Kontaktbeschr\u00e4nkungen gelten nicht mehr nur im \u00f6ffentlichen Raum. Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts sowie mit den Angeh\u00f6rigen eines weiteren Haushalts, insgesamt h\u00f6chstens mit f\u00fcnf Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres z\u00e4hlen nicht. Vom 24. bis 26. Dezember 2020 gilt erweitert ein gemeinsamer Aufenthalt des eigenen Haushalts mit bis zu vier \u00fcber den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausschank und Konsum von alkoholischen Getr\u00e4nken im \u00f6ffentlichen Raum wird untersagt. Es gilt eine Ausgangsbeschr\u00e4nkung von 22 Uhr bis 5 Uhr.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb sind untersagt, ausgenommen sind der Individualsport ohne K\u00f6rperkontakt unter freiem Himmel, Trainingsbetrieb an Spezialgymnasien sowie der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen, olympischen und paralympischen Kaderathleten.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch nicht geschlossene Angebote und Einrichtungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sind f\u00fcr den Publikumsverkehr zu schlie\u00dfen, dazu z\u00e4hlen die Stadt- und Regionalbibliothek, der Tierpark und der botanische G\u00e4rten, die Volkshochschule, die Musikschule, das Stadtarchiv, offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, Jugendh\u00e4user und Jugendclubs.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Veranstaltungen und Versammlungen zu religi\u00f6sen und weltanschaulichen Zwecken ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen; der Gemeindegesang ist untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden f\u00fcr das Personal in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden verpflichtende Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgeschrieben. Besucher in Eirichtungen der Pflege sind verpflichtet FFP-2-Schutzmasken oder gleichwertige Masken zu tragen. Es ist t\u00e4glich nur ein zu registrierender Besucher je Bewohner gestattet. Tagespflegeeinrichtungen sind zu schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Einzelhandel bleibt ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen. Ausgenommen sind Verkaufsst\u00e4tten f\u00fcr Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Reformh\u00e4user, Apotheken, Drogerien, Optiker, H\u00f6rger\u00e4teakustiker, Tankstellen, KFZ-Handel, KFZ-Teile- und Fahrradverkaufsl\u00e4den, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfs- und Futtermittelm\u00e4rkte, Weihnachtsbaumverkauf und Gro\u00dfhandel.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Geschlossen werden auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K\u00f6rperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Schulen wechseln ab 16. Dezember 2020 in das H\u00e4usliche Lernen. F\u00fcr Sch\u00fcler der Klassen eins bis sechs wir eine Notbetreuung sichergestellt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben geschlossen; auch hier wird Notbetreuung sichergestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Am Dienstag, den 15. Dezember 2020, trat eine neue Th\u00fcringer Verordnung in Kraft. 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