{"id":13903,"date":"2021-01-12T00:21:37","date_gmt":"2021-01-11T23:21:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=13903"},"modified":"2021-01-12T00:24:06","modified_gmt":"2021-01-11T23:24:06","slug":"zwei-allgemein-verfuegungen-fuer-das-stadtgebiet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2021\/01\/12\/zwei-allgemein-verfuegungen-fuer-das-stadtgebiet\/","title":{"rendered":"ZWEI ALLGEMEIN-VERF\u00dcGUNGEN F\u00dcR DAS STADTGEBIET"},"content":{"rendered":"\n<p>In der vergangenen Woche hat die als Vogelgrippe bekannte Gefl\u00fcgelpest Th\u00fcringen erreicht. Es gab einen nachgewiesenen Ausbruch bei einem Hausgefl\u00fcgelhalter im Landkreis Nordhausen. Als Reaktion darauf erl\u00e4sst das Veterin\u00e4r- und Lebensmittel\u00fcberwachungsamt der Stadt Gera eine Allgemeinverf\u00fcgung zur Bek\u00e4mpfung der Gefl\u00fcgelpest, die am 12. Januar 2021 in Kraft tritt. Darin wird angeordnet, dass Gefl\u00fcgel in geschlossenen St\u00e4llen gehalten werden muss (Aufstallung). Eine zweite M\u00f6glichkeit ist, eine Vorrichtung anzubringen, die aus einer \u00fcberstehenden, nach oben gegen Eintr\u00e4ge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildv\u00f6geln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Da die Gefl\u00fcgelpest vor allem durch Wildv\u00f6gel \u00fcbertragen wird, geht es bei diesen Ma\u00dfnahmen darum, Kontakte zwischen Hausgefl\u00fcgel und anderen Vogelarten unbedingt zu verhindern. Au\u00dferdem werden Gefl\u00fcgelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Gefl\u00fcgels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Haltung von Gefl\u00fcgel unverz\u00fcglich beim Veterin\u00e4r- und Lebensmittel\u00fcberwachungsamt der Stadtverwaltung Gera anzuzeigen. Die Allgemeinverf\u00fcgung wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts der Stadt Gera ver\u00f6ffentlicht. Dieses liegt an der Pforte des Rathauses zur Abholung bereit und ist zudem unter \u201e<a href=\"http:\/\/www.gera.de\/amtsblatt\">http:\/\/www.gera.de\/amtsblatt<\/a>\u201c abrufbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt Gera erl\u00e4sst eine \u201eAllgemeinverf\u00fcgung zum Vollzug des Gesetzes zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen\u201c in Verbindung mit \u00a7 13 der Zweiten Th\u00fcringer Verordnung \u00fcber grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese Allgemeinverf\u00fcgung tritt mit Wirkung zum 12. Januar 2021 in Kraft. Damit besteht auch weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenst\u00e4dten, an denen sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vor\u00fcbergehend aufhalten. F\u00fcr Gera gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der \u00d6ffentlichkeit unter freiem Himmel im Bereich Heinrichstra\u00dfe, Zentrale Umsteigestelle und auf dem Marktplatz zwischen 7 Uhr und 21 Uhr. Ebenso besteht auch weiterhin die Pflicht zur h\u00e4uslichen Quarant\u00e4ne f\u00fcr Personen mit positivem Corona-Testergebnis bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Tests (PCR-Test oder Antigentest). Auch Angeh\u00f6rige des Haushaltes der positiv getesteten Person m\u00fcssen sich unverz\u00fcglich in Quarant\u00e4ne begeben. Die Weiterf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen sei erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzud\u00e4mmen und die Zahl der Erkrankten so gering wie m\u00f6glich zu halten, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung. Der Sieben-Tage-Wert f\u00fcr Gera lag nach leichtem R\u00fcckgang in der vergangenen Woche mit Stand 11. Januar wieder bei 240,5 testpositiven Personen je 100&#8217;000 Einwohner. Seit Ausrufung der Pandemie hatten 2400 Personen ein positives Testergebnis. 1977 hatten anschlie\u00dfend wieder ein negatives, 93 Menschen verstarben mit einem positiven Testergebnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>In der vergangenen Woche hat die als Vogelgrippe bekannte Gefl\u00fcgelpest Th\u00fcringen erreicht. Es gab einen nachgewiesenen Ausbruch bei einem Hausgefl\u00fcgelhalter im Landkreis Nordhausen. 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