{"id":15633,"date":"2021-06-26T10:19:19","date_gmt":"2021-06-26T08:19:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=15633"},"modified":"2021-06-26T10:37:53","modified_gmt":"2021-06-26T08:37:53","slug":"gutachten-zum-kommunalen-finanzausgleich-in-thueringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2021\/06\/26\/gutachten-zum-kommunalen-finanzausgleich-in-thueringen\/","title":{"rendered":"GUTACHTEN ZUM KOMMUNALEN FINANZAUSGLEICH IN TH\u00dcRINGEN"},"content":{"rendered":"\n<p>Alle vier Jahre wird eine sogenannte \u201egro\u00dfe Revision\u201c des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) durchgef\u00fchrt, so auch 2021. Im August 2020 wurde das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln (FiFoK\u00f6ln) vom Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Inneres und Kommunales beauftragt, ein Gutachten zur \u00dcberpr\u00fcfung des vertikalen und horizontalen kommunalen Finanzausgleichs in Th\u00fcringen zu erstellen. Die Ergebnisse liegen nun vor und die Auswertung zeigt, dass Gemeinden und kreisfreie St\u00e4dte am schlechtesten\u00a0finanziert waren. Dies muss, so sind sich alle Oberb\u00fcrgermeister der kreisfreien St\u00e4dte einig, deutlich verbessert werden. In Folge des Gutachtens w\u00fcrden unter Ber\u00fccksichtigung der Verteileffekte nahezu alle Gemeinden einen Zuwachs erhalten. Aus diesem Grunde unterst\u00fctzen die Oberb\u00fcrgermeister dieses Gutachten, zeigt es doch grunds\u00e4tzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist diese Unterst\u00fctzung nicht ohne inhaltliche Vorbehalte, die bei der Umsetzung notwendigerweise noch Ber\u00fccksichtigung finden m\u00fcssen. Erste Schritte hierzu sollen bereits 2022 auf den Weg gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Thematisiert wurde dies bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Oberb\u00fcrgermeister der kreisfreien St\u00e4dte am Freitag, den 25. Juni 2021, im Foyer des Kultur- und Kongresszentrums.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dem 25. M\u00e4rz 2021 liegen der Landesregierung und dem Landtag ein vom Th\u00fcringer Ministerium f\u00fcr Inneres und Kommunales in Auftrag gegebenes Gutachten zur \u00dcberpr\u00fcfung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs vor. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universit\u00e4t K\u00f6ln (FiFo K\u00f6ln) stellt darin klar und deutlich fest, dass die Finanzausstattung der Gemeinden, insbesondere der kreisfreien St\u00e4dte in Th\u00fcringen, nicht dem verfassungsgem\u00e4\u00dfen Anspruch gen\u00fcgt und zeigt auf, dass vor allem die kreisfreien St\u00e4dte im Vergleich zu den Verwaltungsebenen \u201eFreistaat Th\u00fcringen\u201c und \u201eLandkreise\u201c bisher am schlechtesten finanziert sind. Nach diesem Gutachten muss den kreisfreien St\u00e4dten, ausgehend von der Schl\u00fcsselmasse des Jahres 2019, zum Ausgleich dieser Benachteiligungen in Summe ein Betrag von mindestens 70 Millionen Euro j\u00e4hrlich mehr zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Da eine Erh\u00f6hung der Schl\u00fcsselmasse in 2020\/2021 tats\u00e4chlich bereits stattgefunden hat, sind in Anwendung der Berechnungsmethoden des Gutachtens keine weiteren signifikanten Erh\u00f6hungen zu erwarten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das mit dem Gutachten vorgestellte novellierte Finanzausgleichsmodell wird ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft, da es f\u00fcr die kreisfreien St\u00e4dte grunds\u00e4tzlich in die richtige Richtung weist. Es kann aber trotzdem nicht vorbehaltlos unterst\u00fctzt werden, denn die vorgesehenen h\u00f6heren Zuweisungen werden weiterhin nicht in allen Kommunen zur Deckung des Finanzbedarfes ausreichen. Es zeigt sogar f\u00fcr einige Kommunen zuk\u00fcnftig geringere Zuweisungen als sie derzeit schon erhalten. Ziel der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs muss sein, dass alle Th\u00fcringer St\u00e4dte, Gemeinden und Landkreise mit einer entsprechenden Finanzausstattung durch das Land dauerhaft in die Lage versetzt werden, ausgeglichene Haushalte aufstellen zu k\u00f6nnen. Die im Gutachten zur Ermittlung des Finanzbedarfes verwendeten Faktoren erscheinen zum Teil insoweit nicht umfassend sachgerecht, als z. B. f\u00fcr viele kommunale Aufgabenbereiche die Einwohnerzahl anstatt z. B. die Fl\u00e4che als bedarfsbestimmender Faktor herangezogen wird. Auch wesentliche Sonderbedarfe einzelner Kommunen, die sich u. a. aus atypischen Besonderheiten (z. B. der Ausdehnung eines Stadtgebietes, besonderer Topografie oder aus der historischen Entwicklung \u00fcbernommenen Finanzierungspflichten f\u00fcr Einrichtungen mit \u00fcberregionalem Charakter) ergeben und nicht aus eigener Kraft finanziert werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen im kommunalen Finanzausgleich Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Gutachten werden die Landesregierung und der Gesetzgeber (Landtag) aufgefordert, bei der k\u00fcnftigen Bemessung der H\u00f6he der Finanzausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen, insbesondere an die kreisfreien St\u00e4dte, die tats\u00e4chlichen Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich deutlich besser abzubilden und zu gewichten. Ausdr\u00fccklich wird kritisiert, dass bei der Bedarfsbemessung die Fallzahlen nur unzureichend ber\u00fccksichtigt werden. Schon seit Jahren sorgen die massiven Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich zu einer Unwucht in den kommunalen Haushalten, mit der Folge, dass n\u00f6tige Unterhaltungsma\u00dfnahmen und Investitionen in Infrastrukturen wie Schulen, Stra\u00dfen und Wege, Geb\u00e4ude, Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz, aber auch in freiwillige Leistungen immer mehr zur\u00fcckgefahren werden m\u00fcssen. Die kreisfreien St\u00e4dte fordern die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag auf, ihre Ank\u00fcndigung einer Umgestaltung des Kommunalen Finanzausgleiches schnellstm\u00f6glich, in einem ersten Schritt bereits im Jahr 2022, umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die coronabedingten Sonderzahlungen des Bundes und des Landes in den Jahren 2020 und 2021 verdecken das bestehende strukturelle Dilemma aller kreisfreien St\u00e4dte. Mit Auslaufen dieser Sonderzahlungen zeigen sich massive Deckungsl\u00fccken der kreisfreien St\u00e4dte, die in einzelnen St\u00e4dten, wie z. B. in Eisenach, Gera und Suhl bereits seit Jahren mit unterschiedlicher Auspr\u00e4gung bestehen und diskutiert werden. Die Aufstellung der Haushalte und damit die Handlungsf\u00e4higkeit der kreisfreien St\u00e4dte ist konkret in Gefahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Andreas Bausewein, Oberb\u00fcrgermeister der Landeshauptstadt Erfurt, sagte: \u201eDie Studie des Innenministeriums beweist, was wir seit Jahren wissen. Die kreisfreien St\u00e4dte sind grandios unterfinanziert. Wir wollen keine Extraw\u00fcrste gebraten haben. Wir wollen nur, was uns zusteht.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Geras Oberb\u00fcrgermeister Julian Vonarb betonte: \u201eDie Stadt Gera begr\u00fc\u00dft das vom Land beauftragte Gutachten, da es doch aufzeigt, dass die Gemeinden gegen\u00fcber dem Land und den Landkreisen bisher am schlechtesten finanziert sind. Wir k\u00f6nnen dem Gutachten in der vorliegenden Form jedoch nicht in seiner Gesamtheit folgen, da Gera als einzige kreisfreie Stadt geringere Schl\u00fcsselzuweisungen f\u00fcr die kreislichen Aufgaben erhalten w\u00fcrde. Die Landesregierung sollte in einem ersten Schritt die Zahlenbasis, welche dem Gutachten zugrunde liegt, aktualisieren lassen, um darauf die Berechnungen neu aufzusetzen. Mit dem Ziel zuk\u00fcnftig ausgeglichene Haushalte aufstellen und handlungsf\u00e4hig bleiben zu k\u00f6nnen, fordere ich signifikante \u00c4nderungen im Finanzausgleich.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Thomas Nitzsche, Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Jena, sagte: \u201eDas Gutachten adressiert eine \u00fcberaus wichtige Gerechtigkeitsfrage: die Konnexit\u00e4t. Die Finanzausstattung der Kommunen ist nur dann angemessen, wenn sie im Einklang steht mit den Aufgaben, die von den Kommunen \u00fcbernommen werden. Das Gutachten zeigt, dass es da deutliche Schieflagen gibt, und zwar sowohl im Vergleich der kommunalen Ebene mit der des Landes, als auch innerhalb der kommunalen Familie im Vergleich zwischen den Gemeinden und den Kreisen. Nachdem dies nun so klar offen liegt, ist es politisch nicht l\u00e4nger zu verantworten, wenn das nicht korrigiert wird.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Weimars Oberb\u00fcrgermeister Peter Kleine zeigt sich positiv \u00fcberrascht, dass ein von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zu solch deutlichen Ergebnissen kommt: \u201eAuch wenn der Kommunale Finanzausgleich eine sehr schwierige und trockene Materie ist: F\u00fcr die Kommunen ist eine angemessene und bedarfsgerechte Finanzausstattung \u00fcberlebenswichtig. Mit einer schnellen Umsetzung der Gutachterergebnisse kann im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Mittelaufteilung endlich eine Planungssicherheit f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre geschaffen werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Katja Wolf, die Oberb\u00fcrgermeisterin der Stadt Eisenach, hebt hervor: \u201eMit dem Gutachten wird die Notwendigkeit einer ausk\u00f6mmlichen Finanzierung der Kommunen unterstrichen, was ich begr\u00fc\u00dfe. Gerade diejenigen Kommunen, die als Mittelzentren mit oberzentralen Funktionen eine wichtige Stadt-Umlandfunktion zu tragen haben, m\u00fcssen ausk\u00f6mmlich \u00fcber den kommunalen Finanzausgleich finanziert werden, damit diese die ihnen obliegenden vielf\u00e4ltigen Aufgaben, auch f\u00fcr das Umland, bedarfsgerecht erbringen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Suhls Oberb\u00fcrgermeister Andr\u00e9 Knapp erkl\u00e4rte: \u201eDie Stadt Suhl begr\u00fc\u00dft das Gutachten grunds\u00e4tzlich, kann jedoch nicht vorbehaltlos zustimmen. Ein Haushaltsausgleich wird trotz steigender Schl\u00fcsselzuweisungen weiterhin nicht m\u00f6glich sein. Das Land hat im Rahmen des allgemeinen Finanzausstattungsgebotes daf\u00fcr zu sorgen, dass die Kommunen als Tr\u00e4ger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Deshalb muss noch st\u00e4rker als bereits mit dem vorliegenden Gutachten geschehen, eine sachgerechte und transparente Ermittlung der tats\u00e4chlichen Finanzbedarfe und deren Gewichtung erfolgen. Durch die mit dem Gutachten<br>vorgenommene Berechnung werden die kreisfreien St\u00e4dte der Kategorie Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums schlechter gestellt, als kreisangeh\u00f6rige Kommunen, die Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums sind. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Regelungen zur Finanzierung bestehender \u201eSonderbedarfe\u201c, die aus der Historie einer Stadt resultieren und f\u00fcr eine ganze Region bedeutsam sind, wie z. B. Museen, Tierparks oder Kultur- und Kongresszentren erg\u00e4nzt werden, um Haushaltsdefizite auszugleichen, die die Kommunen aus eigener Kraft auch unter gr\u00f6\u00dften Konsolidierungsbem\u00fchungen nicht ausgleichen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Alle vier Jahre wird eine sogenannte \u201egro\u00dfe Revision\u201c des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) durchgef\u00fchrt, so auch 2021. 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