{"id":16640,"date":"2021-10-03T11:42:14","date_gmt":"2021-10-03T09:42:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=16640"},"modified":"2021-10-03T11:42:15","modified_gmt":"2021-10-03T09:42:15","slug":"gebuehr-zur-sondernutzung-kommunaler-flaechen-wird-erlassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2021\/10\/03\/gebuehr-zur-sondernutzung-kommunaler-flaechen-wird-erlassen\/","title":{"rendered":"GEB\u00dcHR ZUR SONDERNUTZUNG KOMMUNALER FL\u00c4CHEN WIRD ERLASSEN"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt hat vor wenigen Tagen seine rechtlichen Bedenken an der bereits im Februar dieses Jahres vom Stadtrat beschlossenen \u00c4nderung der Sondernutzungsgeb\u00fchrensatzung zur\u00fcckgezogen. Mit einem Beanstandungsverfahren ist daher nicht zu rechnen. Damit ist der Weg frei, Gewerbetreibenden die Geb\u00fchren zur Sondernutzung von kommunalen Fl\u00e4chen f\u00fcr das Jahr 2021 zu erlassen. Sie werden in der Regel dann f\u00e4llig, wenn H\u00e4ndler und Gastronomen \u00f6ffentliche Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tze nutzen m\u00f6chten \u2014 etwa zur Bewirtung im Freien, f\u00fcr Verkaufsst\u00e4nde oder Werbeaufsteller zu Werbezwecken. Die Regelung gilt auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr bereits erhobene und gezahlte Geb\u00fchren 2021. Sie sollen von der Stadt in den kommenden Wochen zur\u00fcckerstattet werden. Dazu sagte Oberb\u00fcrgermeister Julian Vonarb: \u201eDas Fortbestehen von Gastronomie und Gewerbe in Gera ist uns ein gro\u00dfes Anliegen. Gerade der Einzelhandel war von den Folgen der Corona-Pandemie in besonderem Ma\u00dfe betroffen. Wenn wir die Betriebe mit dem Geb\u00fchrenerlass unterst\u00fctzen k\u00f6nnen, dann tun wir dies gerne.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Die erfolgreiche \u00c4nderungssatzung geht auf eine Initiative von mehreren Stadtratsfraktionen zur\u00fcck und sieht die Unterst\u00fctzung aller Gewerbetreibenden in Gera f\u00fcr das Jahr 2021 vor, unabh\u00e4ngig davon, ob sie aufgrund der Corona-Ma\u00dfnahmen ihre Gesch\u00e4fte zeitweise schlie\u00dfen mussten oder nicht. Das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt, in seiner Funktion als Rechtsaufsichtbeh\u00f6rde, \u00e4u\u00dferte in diesem Zusammenhang jedoch zun\u00e4chst rechtliche Bedenken und untersagte die \u00f6ffentliche Bekanntmachung der Satzung. Begr\u00fcndet wurde die Entscheidung damit, dass die H\u00e4ndler, die trotz Corona-Beschr\u00e4nkungen ihre Gesch\u00e4fte \u00f6ffnen durften, ebenso von der Ausnahmeregelung profitieren und damit gegen\u00fcber denjenigen, die ihre Gesch\u00e4fte geschlossen halten mussten, bevorteilt w\u00fcrden. Daraufhin wurde durch die einbringenden Fraktionen in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung eine neue Satzung erarbeitet, in der die Erg\u00e4nzung \u201evon der Zahlung einer Sondernutzungsgeb\u00fchr befreit, wenn diese im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Beschr\u00e4nkungen ihre Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume zumindest zeitweise geschlossen halten mussten\u201c vorgenommen wurde. Der Antrag erreichte jedoch keine Mehrheit im Stadtrat und wurde von den nichteinbringenden Fraktionen abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Infolge der Ablehnung des Alternativbeschlusses im Sommer dieses Jahres war durch das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt somit erneut \u00fcber den im Februar gefassten Erstbeschluss zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bekanntmachung der \u00c4nderungssatzung wird im st\u00e4dtischen Amtsblatt vom 8. Oktober 2021 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt hat vor wenigen Tagen seine rechtlichen Bedenken an der bereits im Februar dieses Jahres vom Stadtrat beschlossenen \u00c4nderung der Sondernutzungsgeb\u00fchrensatzung zur\u00fcckgezogen. Mit einem Beanstandungsverfahren ist daher nicht zu rechnen. 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