{"id":17308,"date":"2021-12-17T12:58:18","date_gmt":"2021-12-17T11:58:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=17308"},"modified":"2021-12-17T13:24:24","modified_gmt":"2021-12-17T12:24:24","slug":"wissenswertes-zum-winterdienst-in-gera","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2021\/12\/17\/wissenswertes-zum-winterdienst-in-gera\/","title":{"rendered":"WISSENSWERTES ZUM WINTERDIENST IN GERA"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Stadt Gera mit ihrem weitverzweigten kommunalen Stra\u00dfennetz ist f\u00fcr die kalte Jahreszeit gewappnet. Das Lager des st\u00e4dtischen Bauhofs ist mit rund 1500 Tonnen Salz voll. Die Schneez\u00e4une wurden an den neuralgischen Stellen aufgestellt und auch die rund 250 Streucontainer im Stadtgebiet sind nun bef\u00fcllt. 16 Mitarbeiter arbeiten im Zweischicht-Betrieb und r\u00fccken je nach Witterungslage aus. An den Wochenenden sind die Besch\u00e4ftigten, wenn nicht im Einsatz, in Rufbereitschaft. Michael Sonntag, Leiter des Dezernates f\u00fcr Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, zeigt sich f\u00fcr die anstehenden Aufgaben optimistisch:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Strecke, die das Geraer Tiefbau- und Verkehrsamt betreut, ist stattlich: rund 700 Kilometer Bundes- und Hauptstra\u00dfen sowie Nebenstra\u00dfen. Hinzu kommen die \u00f6ffentlichen Gehwege. Die Mitarbeiter des Bauhofs und unsere Kooperationspartner leisten eine hervorragende Arbeit.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>In der letzten Winterperiode r\u00fcckte man an 93 Einsatztagen aus, um die Befahrbarkeit der Stra\u00dfen und damit die Mobilit\u00e4t der Stadt aufrecht zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle von Eis und Schnee werden die Hauptverkehrsstra\u00dfen in Gera montags bis freitags ab etwa 4 Uhr mit bis zu 15 Fahrzeugen ger\u00e4umt. Zum Einsatz kommen neben den sieben eigenen Fahrzeugen bei Bedarf noch weitere acht externer Dienstleister. Auch in diesem Winter unterst\u00fctzen die Th\u00fcringer Stra\u00dfenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH &amp; Co. KG und die GUD Geraer Umweltdienste GmbH &amp; Co. KG im Auftrag der Stadt bei der R\u00e4umung festgelegter Streustrecken. Somit wird bis zum Hauptberufsverkehr Winterdienst auf einer Strecke von bereits mehr als 300 Kilometern geleistet.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei kann der st\u00e4dtische Winterdienst in Gera nicht auf allen Stra\u00dfen gleicherma\u00dfen pr\u00e4sent sein. Die R\u00e4umung erfolgt auch 2021\/2022 entsprechend der Priorisierung der Stadtstra\u00dfen in A-, B- und C-Strecken. Danach m\u00fcssen vorrangig die Streustrecken der Kategorien A und B freigehalten werden. Dazu geh\u00f6ren Bundes- und Hauptstra\u00dfen, die Krankenhaus- und Feuerwehrzufahrten, die Nord-S\u00fcd sowie Ost-West-Durchfahrten durch das Stadtgebiet, die Ortsverbindungsstra\u00dfen und Busstrecken. Michael Sonntag erkl\u00e4rt: \u201eBei Schneefall und Gl\u00e4tte sind unsere R\u00e4umfahrzeuge nahezu im Dauereinsatz. Oberste Priorit\u00e4t haben immer die Hauptstrecken. Hier war die Lage auch im letzten Winter schnell unter Kontrolle. Gerade bei langanhaltendem Schneefall und sich abwechselnden Frost- und Tauperioden k\u00f6nnen wir die z\u00fcgige R\u00e4umung und Streuung aller Nebenstra\u00dfen leider nicht immer gew\u00e4hrleisten.\u201c Demnach seien die festgelegten Streustrecken jeweils zwischen zehn und sechzig Kilometer lang. Bis ein Fahrer wieder an seinem Ausgangspunkt ankommt, k\u00f6nnen bis zu zwei Stunden vergehen. \u201eBei entsprechenden Witterungsverh\u00e4ltnissen sind die Bundes- und Hauptstra\u00dfen eine Daueraufgabe, die kaum Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die R\u00e4umung der Nebenstra\u00dfen l\u00e4sst\u201c, so Sonntag. In diesem Zusammenhang geriet der Winterdienst der Stadt Gera Anfang des Jahres wiederholt in die Kritik. Umso erfreuter ist Michael Sonntag dar\u00fcber, dass der Stadtrat Investitionsmittel f\u00fcr die Anschaffung neuer Fahrzeuge in diesem und n\u00e4chstem Jahr bereitgestellt hat:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIch danke den Stadtratsmitgliedern ausdr\u00fccklich daf\u00fcr, dass die Weichen f\u00fcr eine sukzessive Erneuerung der Fahrzeugflotte in Gera gestellt werden konnten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig erinnert der Baudezernent an die Winterdienstpflichten von Grundst\u00fccks- und Hauseigent\u00fcmern: \u201eIm letzten Februar erhielten wir viele Anrufe von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die sich \u00fcber nicht ger\u00e4umte Gehwege beschwerten. Es stellte sich in der Mehrzahl der F\u00e4lle heraus, dass die Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Das Ber\u00e4umen der Gehwege von Schnee und Eis ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Anliegerinnen und Anlieger sich ihrer Pflichten bewusst sind und diese auch im erforderlichen Ma\u00df umsetzen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Pflichten haben Anlieger bei Eis und Schnee auf \u00f6ffentlichen Gehwegen:<br>Wie in vielen anderen Kommunen sind Anlieger auch in Gera laut Stra\u00dfenreinigungssatzung zum R\u00e4umen und Streuen der Gehwege im Winter verpflichtet. Konkret betrifft diese Regelung alle Eigent\u00fcmer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundst\u00fccken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die durch \u00f6ffentliche Stra\u00dfen erschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Generell gilt: Bei Schneefall, Schnee- und Eisgl\u00e4tte sind die \u00f6ffentlichen Gehwege vor den Grundst\u00fccken unverz\u00fcglich zu r\u00e4umen bzw. rechtzeitig zu bestreuen. Dabei darf Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung von Eis- und Schneer\u00fcckst\u00e4nden verwendet werden. Die R\u00fcckst\u00e4nde sind nach ihrem Auftauen sofort zu beseitigen. Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind grunds\u00e4tzlich am Gehwegrand zu lagern, wenn der Gehweg dadurch nicht so beengt wird, dass ein Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr nicht mehr m\u00f6glich ist. Um dieses zu verhindern, ist es dann gestattet, die abgeschobenen Schnee- und Eismassen auch am Fahrbahnrand abzulagern. Die Abflussrinnen m\u00fcssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Streu- und R\u00e4umpflicht erstreckt sich nicht nur auf \u00f6ffentliche Gehwege, sondern auch auf die im Gehwegbereich befindlichen Treppenanlagen und Durchg\u00e4nge sowie Gehwege an Haltestellen f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse einschlie\u00dflich der Zuwege. Ist nur auf einer Stra\u00dfenseite ein Gehweg vorhanden, so hat der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer, vor dessen Grundst\u00fcck der Gehweg liegt, diesen zu r\u00e4umen und zu streuen. F\u00fcr jedes Hausgrundst\u00fcck ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundst\u00fcckseingang zu r\u00e4umen. Soweit in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundst\u00fccksgrenze. In allen anderen \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, die keinen Gehweg besitzen, ist jeder Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr gehalten, einen sogenannten \u201eBrieftr\u00e4gerweg\u201c entlang des Grundst\u00fccks frei zu halten. Einen Sonderfall bildet der kombinierte Geh-\/Radweg (Verkehrszeichen 240). Anlieger sind verpflichtet, den Weg in seiner G\u00e4nze zu r\u00e4umen und zu streuen. Im Falle eines getrennten Geh-\/Radweges (Verkehrszeichen 241) unterliegt nur der Teil des Gehwegs der Streu- und R\u00e4umpflicht durch die Anlieger. Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind auch in diesen F\u00e4llen am Wegrand abzulagern, auf keinen Fall jedoch auf dem Teil des Radweges. Auskunft dar\u00fcber, ob es sich um einen kombinierten oder getrennten Geh-\/Radweg handelt, gibt das Verkehrsschild. Sind die Symbole f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer durch eine waagerechte Linie getrennt, handelt es sich um einen kombinierten Geh-\/Radweg.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Winterdienstpflichten der Anlieger gelten von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverz\u00fcglich durchzuf\u00fchren. F\u00e4llt der Schnee nach 20 Uhr, ist er bis 7 Uhr des n\u00e4chsten Werktags, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr des Folgetages zu ber\u00e4umen. Im Bedarfsfall, besonders bei \u00fcberfrierender N\u00e4sse, sind die Gehwege mehrmals t\u00e4glich zu streuen und in einem sicheren Zustand zu halten. Das Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt Gera bittet alle Anlieger, ihren Streu- und R\u00e4umpflichten auch im eigenen Interesse rechtzeitig und umfassend nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Winterdienst der Stadt Gera ist seit Anfang November \u00fcber die Einsatzzentrale der Stadt organisiert. Bei entsprechender Witterungslage ist der Winterdienst wie folgt im Einsatz:<\/p>\n\n\n\n<p>montags bis freitags 4 Uhr bis 22 Uhr<br>samstags 6 Uhr bis 20 Uhr<br>sonn- und feiertags 6 Uhr bis 20 Uhr<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen sind abrufbar unter folgender Adresse: \u201ewww.gera.de\/winterdienst\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Die Stadt Gera mit ihrem weitverzweigten kommunalen Stra\u00dfennetz ist f\u00fcr die kalte Jahreszeit gewappnet. Das Lager des st\u00e4dtischen Bauhofs ist mit rund 1500 Tonnen Salz voll. 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