{"id":1837,"date":"2017-09-10T16:09:24","date_gmt":"2017-09-10T14:09:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=1837"},"modified":"2017-09-10T16:54:00","modified_gmt":"2017-09-10T14:54:00","slug":"stadtfinanzen-2017-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2017\/09\/10\/stadtfinanzen-2017-2\/","title":{"rendered":"STADTFINANZEN 2017"},"content":{"rendered":"<p>Die Probleme im Haushaltsjahr 2017 der Stadt Gera sind noch immer nicht gel\u00f6st. Weil die Bedarfszuweisung, die das Land Th\u00fcringen zu zahlen bereit ist, deutlich unter dem im Haushaltsplan dargestellten Betrag liegt, kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Lesen Sie bitte nachfolgend die Einzelheiten.<\/p>\n<p>Nachdem der Stadtrat den Haushaltsplan f\u00fcr das Jahr 2017 und die vierte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am 16. M\u00e4rz 2017 gebilligt hatte, traf am 24. August 2017 der Bescheid des Landesverwaltungsamtes ein. Mit der Bekanntmachung im Geraer Wochenmagazin am 12. August war die vorl\u00e4ufige Haushaltsf\u00fchrung beendet und die Stadt mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung befugt, geplante Investitionen umzuseten. Allerdings sorgte der Bescheid des Landesverwaltungsamtes f\u00fcr Unmut in der Stadtverwaltung. Der Grund ist die als viel zu gering erachtete Bedarfszuweisung. Am Montag, den 21. August, gab OB Dr. Hahn in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Stadtrates die Sperrung von rund 10 Millionen Euro bekannt.<\/p>\n<p><strong>Geplante Ausgaben<\/strong><br \/>\n&#8211; Gesamtausgaben: 261 796 320 Euro<br \/>\n&#8211; davon rund 113 000 000 Euro f\u00fcr den Bereich Soziales<br \/>\n&#8211; Personalaufwendungen: 63 456 460 Euro<\/p>\n<p>Auf den Bereich Soziales entfallen die meisten Ausgaben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:<br \/>\n&#8211; soziale Hilfen nach SGB II\/XII des Asylbewerber-Leistungsgesetzes: 66 774 510 Euro<br \/>\n&#8211; F\u00f6rderung der Wohlfahrtspflege: 72 500 Euro<br \/>\n&#8211; weitere soziale Bereiche: 1 757 770 Euro<br \/>\n&#8211; sonstige soziale Hilfen und Leistungen: 30 000 Euro<br \/>\n&#8211; Kinder-, Jugend-, Familienhilfe und deren Einrichtungen: 44 025 970 Euro<br \/>\n&#8211; Gesundheitsdienste: 299 350 Euro<\/p>\n<p><strong>Geplante Einnahmen<\/strong><br \/>\n&#8211; Gesamteinnahmen: 255 687 770 Euro<br \/>\n&#8211; davon Steuerkraftsumme: 67 211 909 Euro<\/p>\n<p>Die Gesamteinnahmen beinhalten folgende finanziellen Unterst\u00fctzungen des Landes Th\u00fcringen:<br \/>\n&#8211; Schl\u00fcsselzuweisung: 74 269 194,72 Euro<br \/>\n&#8211; Mehrbelastungsausgleich: 11 521 320 Euro<br \/>\n&#8211; Bedarfszuweisungen: 5 804 010 Euro<\/p>\n<p>In der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Gera 2013 bis 2023 war urspr\u00fcnglich eine Bedarfszuweisung vom Land Th\u00fcringen in H\u00f6he von 7 250 000 Euro f\u00fcr das Jahr 2017 eingerechnet. Der Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 24. August 2016 beinhaltete mehrere Auflagen. Die Stadtverwaltung reduzierte den Betrag und beantragte schlie\u00dflich 5,8 Millionen Euro am 7. M\u00e4rz 2017. Laut dem Bescheid des Landesverwaltungsamt vom 24. August 2017 erh\u00e4lt die Stadt jedoch nur 1,022678 Millionen Euro.<\/p>\n<p>Das Landesverwaltungsamt empfiehlt, die freiwilligen Leistungen zu senken und schreibt von einer \u201ezwingenden Gewerbesteuererh\u00f6hung\u201c. Der Hebesatz solle von 470 von Hundert auf 479 von Hundert angehoben werden. Doch das benachteiligt Gera im Vergleich zu benachbarten Kommunen. Die Hebes\u00e4tze liegen beispielsweise in Korbu\u00dfen bei 300 v. H., in Bad K\u00f6stritz und in Gro\u00dfenstein  bei 357 v. H.<\/p>\n<p>Gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt 2017 wollte die Stadtverwaltung zun\u00e4chst keine Rechtsmittel ein und begr\u00fcndete dies am 23. August 2017 wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>Ein genehmigter Haushalt und eine genehmigte Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes sind Voraussetzungen, dass die Stadt Gera Bedarfszuweisungen erh\u00e4lt und weiter investieren kann. Aus diesen Gr\u00fcnden wurden keine Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltsatzung 2017 eingelegt. Seit dem Stadtratsbeschluss im M\u00e4rz waren bis zur Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsicht Ende Juli bereits mehr als vier Monate vergangen. Ohne einen rechtswirksamen Haushalt w\u00fcrde die Stadt Gera im August bei der Vergabe der Bedarfszuweisungen durch das Land leer ausgehen. Beantragt wurden bereits im M\u00e4rz 5,8 Millionen Euro.<\/p><\/blockquote>\n<p>Am Nachmittag des 29. August 2017 lud OB Dr. Hahn die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen ein, um den Bescheid des Landesverwaltungsamtes \u00fcber die Bedarfszuweisungen zu bewerten. Man verst\u00e4ndigte sich schlie\u00dflich darauf, gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Bedarfszuweisungen zu klagen. Der Bescheid, so das Ergebnis der ersten Pr\u00fcfung durch die Stadtverwaltung und die Fraktionen, enthalte sowohl handwerkliche Fehler, ist aber auch von der Sache her selbst nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<blockquote><p>Zu den offensichtlichen handwerklichen Fehlern im Bescheid des Landesverwaltungsamtes geh\u00f6rt, dass darin behauptet wird, die Haushaltssatzung vom Stadtrat am 2. Januar 2017 beschlossen worden sei. Tats\u00e4chlich fand an jenem Tag keine Ratssitzung statt; vielmehr wurde der Beschluss am 16. M\u00e4rz 2017 gefasst. Weiterhin hat sich das Landesverwaltungsamt \u2013 selbst wenn es dem eigenen Berechnungsmodell folgen w\u00fcrde \u2013 zu Ungunsten der Stadt Gera verrechnet: Demnach st\u00fcnden der Stadt Gera 1,092678 Millionen Euro zu, 70.000 Euro mehr.<\/p><\/blockquote>\n<p>Was die Forderung des Landesverwaltungsamtes anbelangt, die freiwilligen Leistungen zu senken, bemerkten die Fraktionsvorsitzenden, dass es sich bei dem zu k\u00fcrzenden Betrag ann\u00e4hernd um die Summe handelt, welche die Stadt Gera j\u00e4hrlich der Theater und Philharmonie Th\u00fcringen GmbH zuleitet. Da es sich bei dem Theaterzuschuss aber um eine vertragliche Verpflichtung handelt, wobei au\u00dferdem der Freistaat ma\u00dfgeblicher Bestandteil des Vertragswerkes ist, wurde die Erwartung ge\u00e4u\u00dfert, dass dieser Zuschuss nicht mehr als freiwillige, sondern als Pflichtleistung gewertet wird. Im Gespr\u00e4ch zwischen der Oberb\u00fcrgermeisterin und den Fraktionsspitzen wurde auch die Forderung des Landesverwaltungsamtes nach einer \u201ezwingenden Gewerbesteuererh\u00f6hung\u201czur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Der Konsolidierungszeitraum ist ebenfalls ein strittiges Thema. Das Landesverwaltungsamt beauftragte die Stadtverwaltung, das Haushaltssicherungskonzept zu \u00fcberarbeiten und im Konsolidierungszeitraum bis 2023 zu realisieren. Der Stadtrat hatte n\u00e4mlich mit Beschluss vom 16. M\u00e4rz 2017 auch einer Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes bis zum Jahre 2030 zugestimmt. Die Oberb\u00fcrgermeisterin \u00e4u\u00dferte Unverst\u00e4ndnis \u00fcber das Vorgehen der Kommunalaufsicht:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir hatten seit Oktober 2016 allein sechs Arbeitsgespr\u00e4che mit dem Landesverwaltungsamt zum Haushalt 2017 und zur Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes. Darin wurde eine Verl\u00e4ngerung des Konsolidierungszeitraumes grunds\u00e4tzlich nicht in Frage gestellt. W\u00e4ren uns Einw\u00e4nde oder Hinweise im Zuge der vielen Arbeitsgespr\u00e4che bekannt gegeben worden, h\u00e4tten diese in die verwaltungsinterne Bearbeitung und in den Entscheidungsprozess des Stadtrates rechtzeitig einflie\u00dfen k\u00f6nnen. Nun, vier Wochen nach der avisierten Entscheidung, erfahren wir Bedenken aus dem Landesverwaltungsamt. Damit verliert unsere Stadt wertvolle Zeit.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>\u201eEs w\u00e4re schade, wenn heute nicht mehr wahr sein sollte, was wir mit dem Landesverwaltungsamt verabredet haben\u201c, kommentierte die Oberb\u00fcrgermeisterin das Schreiben des Abteilungsleiters der Kommunalaufsicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Die Probleme im Haushaltsjahr 2017 der Stadt Gera sind noch immer nicht gel\u00f6st. 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