{"id":19122,"date":"2022-05-14T11:21:08","date_gmt":"2022-05-14T09:21:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=19122"},"modified":"2022-05-14T11:21:10","modified_gmt":"2022-05-14T09:21:10","slug":"grosse-bevoelkerungsbefragung-hat-begonnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2022\/05\/14\/grosse-bevoelkerungsbefragung-hat-begonnen\/","title":{"rendered":"GROSSE BEV\u00d6LKERUNGSBEFRAGUNG HAT BEGONNEN"},"content":{"rendered":"\n<p>In diesem Tagen beginnt mit dem Zensus 2022 die gr\u00f6\u00dfte, europaweite Bev\u00f6lkerungsbefragung. Auch in Gera werden 8000 Einwohner zu ihrer Person und den Lebensverh\u00e4ltnissen befragt. Die Adressen wurden bereits im vergangenen Jahr zuf\u00e4llig als Stichprobe ausgew\u00e4hlt. Die Befragungen werden von ehrenamtlich t\u00e4tigen Erhebungsbeauftragten durchgef\u00fchrt. Diese gehen von Haust\u00fcr zu Haust\u00fcr und informieren zun\u00e4chst mit einem Ank\u00fcndigungsschreiben, dass die Bewohner an den jeweiligen Adressen zu den Ausgew\u00e4hlten geh\u00f6ren. Zudem wird mitgeteilt, wann der Erhebungsbeauftragte erscheint, um ein kurzes Gespr\u00e4ch zur Identit\u00e4t der Bewohner zu f\u00fchren und um Unterlagen f\u00fcr die weitere Befragung zu \u00fcbergeben. Diese sollte dann vorrangig online erfolgen, kann aber auch schriftlich oder telefonisch durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Erhebungsbeauftragten vor der T\u00fcr stehen, sind alle zu befragenden B\u00fcrger gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Alle Erhebungsbeauftragten k\u00f6nnen sich personalisiert ausweisen. Das Dokument tr\u00e4gt die Unterschrift und das Dienstsiegel des Oberb\u00fcrgermeisters der Stadt Gera und ist in Verbindung mit einem Lichtbildausweis g\u00fcltig. Der Zeitraum f\u00fcr die Befragungen beginnt Mitte Mai und endet am 7. August 2022.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was wird gefragt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Existenzfeststellung interessieren den Erhebungsbeauftragten nur die Namen, Vornamen, die Geburtsdaten und das Geschlecht aller Mitglieder eines Haushalts, die am 15. Mai 2022 zur jeweiligen Anschrift geh\u00f6ren. Es reicht v\u00f6llig aus, wenn ein auskunftsf\u00e4higes Haushaltmitglied f\u00fcr alle Haushaltmitglieder an der Wohnungst\u00fcr Auskunft erteilt. Das Betreten der Wohnung ist nicht vorgesehen. Die Erhebungsbeauftragten \u00fcbergeben zum Abschluss des Gespr\u00e4chs je Haushaltmitglied einen Brief mit den Online-Zugangsdaten f\u00fcr das Erfassungsportal der weiteren personenbezogenen Ausk\u00fcnfte, die die Befragten selbst\u00e4ndig eingeben sollen. Es wird erwartet, dass die meisten Befragten den elektronischen \u00dcbertragungsweg nutzen oder sich von Familienmitgliedern dabei helfen lassen. So werden viel Papieraufwand und l\u00e4ngere pers\u00f6nliche Kontakte erspart. Vor allem ist es ein wesentlich sichererer Weg zur Wahrung des pers\u00f6nlichen Datengeheimnisses.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls keine M\u00f6glichkeit der Nutzung des Online-Portals besteht oder Hilfe ben\u00f6tigt wird, ist dies kein Problem. Es wird ein Papierfragebogen per Post geschickt oder wahlweise erfolgt ein Anruf von Mitarbeitern der Erhebungsstelle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was geschieht mit den Daten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Ausk\u00fcnfte sind Bestandteil einer Stichprobe, die auf die Gesamtmenge aller Einwohner von Gera hochgerechnet wird. Daraus wird zum Beispiel die neue Basis der amtlichen Einwohnerzahl gebildet. Der Personenbezug der Daten spielt dabei schon fr\u00fchzeitig keine Rolle mehr. Es besteht ein striktes R\u00fcckspielverbot aller erhobenen Daten in die Verwaltungsregister. Es erfolgt keinerlei Weiterverwertung der adress- oder personenbezogenen Daten au\u00dferhalb des Zensus, auch nicht durch staatliche oder kommunale Verwaltungen. Den Befragten d\u00fcrfen keine Nachteile aus Ihrer Auskunftspflicht entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Muss ich an der Befragung teilnehmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ja, es gibt eine diesbez\u00fcglich eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wenn zwei Wochen nach der \u00dcbergabe der Online-Zugangsdaten noch keine Teilnahme erfolgt ist, wird ein postalisches Mahnverfahren eingeleitet. Bei weiterer Verweigerung drohen zudem Zwangsgelder.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls die Befragten am Interviewtermin verhindert sind, werden die Erhebungsbeauftragten einen zweiten Termin vorschlagen bzw. diesen telefonisch abstimmen. Bei l\u00e4ngerer Abwesenheit kann die Vertretung durch ein anderes Familienmitglied erfolgen. Auch die Hilfe durch Vertrauenspersonen ist ausdr\u00fccklich m\u00f6glich. Die Telefonnummern des Erhebungsbeauftragten und der Erhebungsstelle befinden sich auf dem Ank\u00fcndigungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie reagiere ich, wenn ich Zweifel habe, ob die Erhebungsbeauftragten wirklich f\u00fcr den Zensus 2022 arbeiten<\/strong>?<\/p>\n\n\n\n<p>Kein Erhebungsbeauftragter kommt unangek\u00fcndigt. Die Terminank\u00fcndigung ist einige Tage vorab im Briefkasten zu finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zensus-Erhebungsbeauftragte fragen niemals nach Einkommen, Verm\u00f6gen, Kontodaten, Versicherungen oder Vertr\u00e4gen zu Telefon, Energie und \u00e4hnlichem. Sie bieten auch keine Sach- oder Geldpr\u00e4mien f\u00fcr die Auskunftserteilung an und wollen auch nicht die Wohnung betreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Zweifeln, ob die Befragung wirklich dem Zensus 2022 dient oder der Erhebungsbeauftragte f\u00fcr den Zensus 2022 t\u00e4tig ist, k\u00f6nnen Sie auch jederzeit die Servicerufnummer 8381229 der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Gera anrufen oder eine Nachricht \u00fcber \u201e<a href=\"mailto:zensus2022@gera.de\">zensus2022@gera.de<\/a>\u201c schreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>In diesem Tagen beginnt mit dem Zensus 2022 die gr\u00f6\u00dfte, europaweite Bev\u00f6lkerungsbefragung. Auch in Gera werden 8000 Einwohner zu ihrer Person und den Lebensverh\u00e4ltnissen befragt. 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