{"id":20454,"date":"2022-09-05T13:29:24","date_gmt":"2022-09-05T11:29:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=20454"},"modified":"2022-09-05T13:29:27","modified_gmt":"2022-09-05T11:29:27","slug":"einigung-auf-drittes-entlastungspaket","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2022\/09\/05\/einigung-auf-drittes-entlastungspaket\/","title":{"rendered":"EINIGUNG AUF DRITTES ENTLASTUNGSPAKET"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Regierungskoalition, bestehend aus SPD, B\u00fcndnis &#8217;90\/Die Gr\u00fcnen und FDP, hat sich auf ein drittes sogenanntes Entlastungspaket geeinigt. Der Bundeskanzler stellte stellte dieses am Sonntag, den 4. September 2022, vor. Es hat mit rund 65 Millionen Euro ein deutlich h\u00f6heres Volumen als die beiden vorangegangenen. Die Quellen, aus denen es gespeist werden soll, sind teilweise noch unsicher. 32 Millionen Euro werden zu Lasten des Bundeshaushaltes gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bevor das dritte Entlastungspaket in Kraft treten kann, muss es noch mehrere Gremien durchlaufen und Bundestag sowie Bundesrat passieren. Die ersten Ma\u00dfnahmen, die Energiepreispauschale f\u00fcr Rentner, beginnen bereits am 1. Dezember 2022. Anfang 2023 werden das Kindergeld und der Kinderzuschlag erh\u00f6ht, das B\u00fcrgergeld eingef\u00fchrt und das Wohngeld reformiert. Das Paket beinhaltet auch Entlastungen von steigenden Energiepreisen. Eine Expertenkommission soll zun\u00e4chst \u00fcber einen verbilligten Grundbedarf an W\u00e4rme beraten. Gleiches ist in Sachen Elektrizit\u00e4t vorgesehen. Hier soll ein Grundbedarf festgelegt werden, f\u00fcr den akzeptable und feste Preise gelten. Ist dieser Grundbedarf \u00fcberschritten, muss der Verbraucher dann den Vollpreis zahlen, welcher durch den Markt bestimmt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die wichtigsten Ma\u00dfnahmen im \u00dcberblick:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Absch\u00f6pfen von Zufallsgewinnen am Strommarkt durch eine Erl\u00f6sobergrenze<\/li><li>Strompreisbremse<\/li><li>h\u00f6heres Wohngeld f\u00fcr deutlich mehr Geringverdiener<\/li><li>ab Januar 2023 B\u00fcrgergeld anstatt Hartz-IV-Leistung; hier deutlich h\u00f6here Regels\u00e4tze<\/li><li>mehr netto vom brutto bei sogenannter Midi-Besch\u00e4ftigung<\/li><li>Steuererleichterungen, zum Beispiel durch Steuerfreiheit von Rentenbeitr\u00e4gen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Kritik erstreckt sich von \u201emangelhaft\u201c bis \u201ekontraproduktiv\u201c. Nach Ansicht einiger Verb\u00e4nde fehlen Zahlungen an Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Die Unterst\u00fctzung f\u00fcr arme Menschen falle zu gering aus. Andere monieren, das Entlastungspaket setzte nur bei den Symptomen an und werde sich sp\u00e4ter als Bumerang erweisen. Es beschleunige die Inflation und versch\u00e4rfe die Probleme langfristig. Zugleich wird kritisiert, der Staat sorge erst daf\u00fcr, dass die Belastungen f\u00fcr B\u00fcrger steigen und setze sich dann mit Ma\u00dfnahmen in Szene, die nur einen Bruchteil abfangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter den gegebenen Faktoren gehen Beobachter von einem wirtschaftlichen Abschwung und erheblichen Kaufkraftverlusten aus. Die meisten Menschen k\u00f6nnten so k\u00fcnftig Bezieher des Grundeinkommens und damit abh\u00e4ngig von staatlichen Leistungen werden. Naheliegend w\u00e4re, dass diese Abh\u00e4ngigkeit dann f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung in das digitale \u00d6kosystem und die geplante gesellschaftliche Transformation genutzt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Die Regierungskoalition, bestehend aus SPD, B\u00fcndnis &#8217;90\/Die Gr\u00fcnen und FDP, hat sich auf ein drittes sogenanntes Entlastungspaket geeinigt. Der Bundeskanzler stellte stellte dieses am Sonntag, den 4. September 2022, vor. 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