{"id":21632,"date":"2022-11-23T17:34:56","date_gmt":"2022-11-23T16:34:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=21632"},"modified":"2022-11-23T17:34:57","modified_gmt":"2022-11-23T16:34:57","slug":"probleme-bei-der-erklaerung-zur-feststellung-des-grundsteuerwerts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2022\/11\/23\/probleme-bei-der-erklaerung-zur-feststellung-des-grundsteuerwerts\/","title":{"rendered":"PROBLEME BEI DER \u201eERKL\u00c4RUNG ZUR FESTSTELLUNG DES GRUNDSTEUERWERTS\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p>Trotz Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 um drei Monate auf den 31. Januar 2023, rechnet das Th\u00fcringer Finanzministerium nicht mehr mit einer hohen Eingangsquote. Bislang haben weniger als die H\u00e4lfte der steuerpflichtigen B\u00fcrger ihre \u201eErkl\u00e4rung zur Feststellung des Grundsteuerwerts\u201d bei den Finanz\u00e4mtern eingereicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Weil der Zeitplan f\u00fcr die Reform der Grundsteuer kaum mehr zu halten ist, will das Finanzministerium den B\u00fcrgern Vers\u00e4umniszuschl\u00e4ge und in Einzelf\u00e4llen sogar Bu\u00dfgelder androhen. Zudem m\u00fcssen Betroffene mit einem gesch\u00e4tzten Wert rechnen, der oberhalb des realen liegen kann. Bevor es hierzu kommt, muss das Finanzamt allerdings ein Erinnerungsschreiben versenden. Mit solchen ist voraussichtlich erst im M\u00e4rz 2023 zu rechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Th\u00fcringer Finanzministerium geht davon aus, dass viele Steuerpflichtige nach Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist ihre Bem\u00fchungen zur\u00fcckgenommen haben. Es rechnet mit hohen Abgabezahlen im Januar 2023, und in der Folge mit einer starken Belastung der Finanz\u00e4mter.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr viele B\u00fcrger ist die \u201eErkl\u00e4rung zur Feststellung des Grundsteuerwerts\u201d nicht nur wegen der verlangten Angaben gro\u00dfe Herausforderung. Im Regelfall soll das Programm \u201eElster\u201d genutzt werden, doch etliche scheitern bereits an der Einrichtung des Benutzerkontos. Das Verfahren ist verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kompliziert:<\/p>\n\n\n\n<p>Aufzurufen sind die Seite \u201ehttps:\/\/www.elster.de\/eportal\/start\u201c und der dortige Link \u201eBenutzerkonto erstellen\u201c. Der Benutzer muss dann seine Daten eingeben, unter anderem auch seine vom Finanzamt zugewiesene Identifikationsnummer. Nach Abschluss dieses Schrittes versendet das Finanzamt eine automatisch generierte Nachricht mit dem Titel \u201eMein ELSTER: E-Mail-Bestaetigung\u201c. Diese enth\u00e4lt einen Link, der ausgel\u00f6st werden muss. Im n\u00e4chsten Schritt wird das Benutzerkonto angelegt. Es ist die Einbabe weiterer Daten erforderlich. Anschlie\u00dfend wird bei Best\u00e4tigung eine weitere E-Mail zugesandt, diesmal mit dem Titel \u201eMein ELSTER: Aktivierung Ihres Benutzerkontos\u201c. Diese enth\u00e4lt die Aktivierungs-ID und den Registrierungslink, der ausgel\u00f6st werden muss, sobald der Benutzer per Post den Aktivierungscode erhalten hat. Die erhaltenen Daten m\u00fcssen nun auf der Seite eingetragen werden, die sich nach Bet\u00e4tigen des Registrierungslinks \u00f6ffnet. Der nun folgende Prozess endet mit der Bereitstellung der Zertifizierungsdatei. Diese muss heruntergeladen werden und ist notwendig f\u00fcr den erstmaligen Login in das Benutzerkonto. Ist dieser bew\u00e4ltigt, beginnt die Vorbereitung f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung. Nochmals sind Daten einzugeben, und es m\u00fcssen die gew\u00fcnschten Formulare ausgew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Steuerpflichtigen k\u00f6nnen allerdings auch Papierformulare anfordern oder einen Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung stellen. Dieser Antrag muss begr\u00fcndet werden. Auch bieten die Finanz\u00e4mter telefonische Hilfe an.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grundlage des neuen Bewertungsrechts werden Bescheide \u00fcber den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag erstellt und den Immobilieneigent\u00fcmern voraussichtlich ab Oktober 2023 zugestellt. Diese Feststellungsbescheide m\u00fcssen sorgf\u00e4ltig auf ihre Richtigkeit gepr\u00fcft werden, weil eine Korrektur sp\u00e4ter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Wer an der Richtigkeit der Angaben zweifelt und Einspruch einlegen will, hat daf\u00fcr einen Monat Zeit. Der Grundsteuermessbetrag wird gem\u00e4\u00df Grundsteuermessbescheid berechnet. Anschlie\u00dfend multipliziert die Kommune des Eigent\u00fcmers ihn mit dem vor Ort geltenden Hebesatz. Auf diese Weise wird die zu zahlende Grundsteuer festgelegt. Danach ergeht der Grundsteuerbescheid mit der Zahlungsaufforderung. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahre 2025.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Trotz Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 um drei Monate auf den 31. Januar 2023, rechnet das Th\u00fcringer Finanzministerium nicht mehr mit einer hohen Eingangsquote. 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