{"id":27190,"date":"2023-09-26T21:29:52","date_gmt":"2023-09-26T19:29:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=27190"},"modified":"2023-09-26T21:29:56","modified_gmt":"2023-09-26T19:29:56","slug":"stadtverwaltung-informiert-ueber-geplante-ansiedlung-im-gi-cretzschwitz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2023\/09\/26\/stadtverwaltung-informiert-ueber-geplante-ansiedlung-im-gi-cretzschwitz\/","title":{"rendered":"STADTVERWALTUNG INFORMIERT \u00dcBER GEPLANTE ANSIEDLUNG IM GI CRETZSCHWITZ"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Industriegebiet Cretzschwitz m\u00f6chte das s\u00fcdkoreanische Unternehmen SungEel einen Recyclingpark errichten, in dem ab 2027 Lithium-Ionen-Batterien mechanisch zerlegt und somit f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft aufbereitet werden. In der j\u00fcngsten Stadtratssitzung haben sich die Gremienmitglieder mehrheitlich daf\u00fcr ausgesprochen, dem Projekt eine Chance zu geben und ein Pr\u00fcfverfahren durchf\u00fchren zu lassen, ob die potentielle Neuansiedlung den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) entspricht. Da die Ank\u00fcndigung des Vorhabens jedoch viele Fragen und auch \u00c4ngste unter den B\u00fcrgern ausgel\u00f6st hat, sollen die wichtigsten Aspekte hier noch einmal skizziert werden. Auf der st\u00e4dtischen Internetseite \u201ewww.gera.de\/recycling-park\u201d wurde eine Projektseite erstellt, auf der fortlaufend neue Informationen bereitgestellt werden. Zudem bietet auch der Investor selbst verschiedene Informationsm\u00f6glichkeiten an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Ist \u00fcber die Ansiedlung jetzt schon entschieden?<\/strong><br>Nein. Bevor \u00fcberhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, ist das Ergebnis des BImSchG-Verfahrens abzuwarten, das in diesem Fall vom Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in Weimar durchgef\u00fchrt wird. Nur dann, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, kann von der Beh\u00f6rde gr\u00fcnes Licht f\u00fcr eine Ansiedlung gegeben werden. Vertragspartner w\u00e4ren hier die Th\u00fcringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) sowie die s\u00fcdkoreanische Investorengemeinschaft von SungEel HiTech Europe Kft. und Samsung C&amp;T Deutschland GmbH. Die Stadt Gera selbst ist kein Vertragspartner und ist auch im Genehmigungsprozess nur beteiligte Institution, die Fachbelange pr\u00fcft und Zuarbeiten leistet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Wird hier ein verk\u00fcrztes Verfahren angewandt?<\/strong><br>Nein. Bisher wurden lediglich Vorgespr\u00e4che gef\u00fchrt. Am 12. September 2023 fand die Antragskonferenz der Genehmigungsbeh\u00f6rde statt. Mit dieser Antragskonferenz wurde den Fachbeh\u00f6rden sowie Verb\u00e4nden, Versorgern und den Ortsteilb\u00fcrgermeistern die M\u00f6glichkeit gegeben, Fragen an den Vorhabentr\u00e4ger zu richten und bereits fr\u00fchzeitig m\u00f6gliche Probleme oder Hinweise des Fachbereichs anzusprechen, die in den Antragsunterlagen Beachtung finden sollen. Sobald die finalen Antragsunterlagen vorliegen, wird das Verfahren er\u00f6ffnet. Wie lang eine solche Pr\u00fcfung dauert, ist jedoch vom Einzelfall und der Komplexit\u00e4t des Vorhabens abh\u00e4ngig.<br>Generell ist im BImSchG festgelegt, dass \u00fcber den Genehmigungsantrag innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden ist. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde kann die Frist um jeweils drei Monate verl\u00e4ngern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Pr\u00fcfung oder aus Gr\u00fcnden, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Verfahren mit \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung handelt, ist durch die einzuhaltenden Fristen damit zu rechnen, dass die Verfahrensdauer mindestens sieben Monate dauert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Was genau wird in dem BImSchG-Verfahren alles untersucht?<\/strong><br>Das Genehmigungsverfahren ist sehr umfangreich, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine B\u00fcndelungswirkung hat. Das hei\u00dft, dass in dem Verfahren nicht nur Umweltbelange gepr\u00fcft werden, sondern auch Fragen zum Baurecht sowie der Erschlie\u00dfung, zum Brandschutz, St\u00f6rfallrecht oder auch zum Arbeitsschutz. Art und Umfang der Antragsunterlagen sind in Th\u00fcringen entsprechend den Vorgaben der 9. Verordnung zur Durchf\u00fchrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) klar strukturiert und m\u00fcssen in jedem Verfahren eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IIII. Haben B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit, sich aktiv mit ihren Fragen in das Verfahren einzubringen?<\/strong><br>Ja. Der beste Weg, das Fragen und Bedenken der B\u00fcrger ber\u00fccksichtigt werden, ist, sich an dem BImSchG-Verfahren zu beteiligen. Sind die Unterlagen des Antragstellers vollst\u00e4ndig, erfolgt durch das TLUBN die \u00f6ffentliche Bekanntmachung des Vorhabens. Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind nach der Bekanntmachung einen Monat lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung wird auch in Gera in einem Geb\u00e4ude der Stadtverwaltung erfolgen und jedem B\u00fcrger wird die Einsichtnahme \u2013 unabh\u00e4ngig von seinem Wohnort \u2013 erm\u00f6glicht. Die B\u00fcrger k\u00f6nnen dann gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das TLUBN als Genehmigungsbeh\u00f6rde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen gemeinsam mit dem Investor und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu einem Er\u00f6rterungstermin auswerten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Welche Stoffe werden in der Anlage wie verarbeitet?<\/strong><br>In dem geplanten Recycling Park sollen alte Batterien zerlegt, zerkleinert und getrocknet werden. Wie der Investor bei der Vorstellung des Projekts erkl\u00e4rte, werden die Stoffe anschlie\u00dfend in einem mechanischen Verfahren getrennt. Als Endprodukt entsteht dabei sogenannte Schwarzmasse, die eine wichtige Basis f\u00fcr die Weiterverarbeitung zu neuen Batterien ist, was jedoch nicht in der Anlage in Gera erfolgen soll. Wie genau die Prozesse hierbei ablaufen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht gesagt werden. Bisher liegt nur eine Kurzbeschreibung zum Verfahrensablauf vor. Da nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass sich bis zur finalen Fassung hier noch \u00c4nderungen ergeben, kann eine Auskunft erst dann erfolgen, wenn die Antragsunterlagen vollst\u00e4ndig vorliegen. Sicher gilt jedoch bereits jetzt, dass das Verfahren nicht identisch mit den Planungen von Rudolstadt ist. Prozesse im hohen Temperaturbereich sind nicht geplant. Deshalb f\u00e4llt die Anlage auch unter eine andere Anlagenbezeichnung der 4. BImSchV. Es gilt trotzdem vom Grundsatz her, dass erst der Antrag vorliegen muss, bevor konkrete Festlegungen getroffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Was passiert mit den Stoffen, die nach dem Recycling-Prozess nicht wiederverwendet oder nicht in die Kreislaufwirtschaft \u00fcberf\u00fchrt werden k\u00f6nnen?<\/strong><br>Alle Stoffe, die nicht in die Kreislaufwirtschaft \u00fcberf\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sollen laut Investor zur weiteren Verwertung an externe Dienstleister aus der Region \u00fcbergeben werden. Konkretere Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen, sobald diese vollst\u00e4ndig vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Wie wird auf die Sorge der Menschen vor sch\u00e4dlichen Umwelteinfl\u00fcssen reagiert?<\/strong><br>Im Genehmigungsverfahren werden durch Fachbeh\u00f6rden und Gutachter alle Umweltbelange und hier insbesondere der Einfluss von L\u00e4rm, Luftschadstoffen und m\u00f6gliche Auswirkungen auf den Boden gepr\u00fcft. Sofern sich im Rahmen der Einwendungen neue Sachverhalte ergeben, werden auch diese untersucht. In Auswertung der Einwendungen erfolgt zu jedem Punkt eine fachliche und rechtliche Bewertung. Die jeweilige Abw\u00e4gung kann dabei bei Bedarf eingesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Welche Produkte entstehen bei der Verarbeitung in der Produktionshalle und werden dann \u00fcber die Schornsteine abgegeben?<\/strong><br>Auch hier gilt es zun\u00e4chst die vollst\u00e4ndigen Antragsunterlagen abzuwarten, ehe eine aussagekr\u00e4ftige Antwort gegeben werden kann. Grunds\u00e4tzlich gilt jedoch, dass alle einzuhaltenden Grenzwerte und \u00dcberwachungszyklen sowie Berichtspflichten durch die Genehmigungsbeh\u00f6rde im Genehmigungsbescheid klar formuliert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX. Wie bereitet sich das Unternehmen auf m\u00f6gliche St\u00f6rungen\/Ernstf\u00e4lle vor?<\/strong><br>Nach Angaben des Investors wird f\u00fcr die geplante Anlage ein St\u00f6rfall- und Brandschutzkonzept erarbeitet, das entsprechend von den Beh\u00f6rden gepr\u00fcft und genehmigt werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Im Industriegebiet Cretzschwitz m\u00f6chte das s\u00fcdkoreanische Unternehmen SungEel einen Recyclingpark errichten, in dem ab 2027 Lithium-Ionen-Batterien mechanisch zerlegt und somit f\u00fcr die Kreislaufwirtschaft aufbereitet werden. 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