{"id":27280,"date":"2023-10-01T11:57:40","date_gmt":"2023-10-01T09:57:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=27280"},"modified":"2023-10-01T11:57:43","modified_gmt":"2023-10-01T09:57:43","slug":"reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2023\/10\/01\/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems\/","title":{"rendered":"REFORM DES GEMEINSAMEN EUROP\u00c4ISCHEN ASYLSYSTEMS"},"content":{"rendered":"\n<p>Um den Zustrom von Menschen ohne Anrecht auf Asyl einzud\u00e4mmen, arbeitet die EU an einer Reform des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems (GEAS), w\u00e4hrend die Wanderungsbewegungen aus Afrika zunehmen. Hauptziel ist Deutschland, das \u00fcber verschiedene Routen aufgesucht wird. Die Magnetwirkung kommt zustande durch die verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Sozialleistungen, erschwerte Abschiebungen und die M\u00f6glichkeiten des Familiennachzuges, wodurch sich der Zuzug weiter beschleunigten k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist die Zahl der Asylbewerbungsverfahren im Zeitraum von Januar bis August 2023 um 77,2 % auf 204&#8217;461 Erstantr\u00e4ge gestiegen. Die meisten Antr\u00e4ge stellen Menschen aus Syrien, Afghanistan und der T\u00fcrkei. Gleichzeitig halten sich derzeit mehr als 300&#8217;000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland auf. \u00dcber das Mittelmehr kamen im Jahr 2023 bislang mehr als 180&#8217;000 Migranten nach Europa. Ein Sonderfall ist die Ukraine. Seit Februar 2022 sind mehr als eine Million Menschen von dort nach Deutschland gekommen. Diese m\u00fcssen keinen Asylantrag stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Br\u00fcssel verhandelten die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten am 28. September 2023 \u00fcber die Reform des \u201eGemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems\u201c (GEAS), nachdem sich der Rat im Juni darauf geeinigt hatte. Es geht um insgesamt zehn zu \u00e4ndernde Rechtstexte. Ein zentrales Element des GEAS ist die \u201eVerordnung f\u00fcr Krisensituationen und Situationen h\u00f6herer Gewalt im Bereich Migration und Asyl\u201c. Sie soll zur Anwendung kommen, wenn besonders viele Menschen auf einmal in einem Land Asyl beantragen. Die Verordnung erm\u00f6glicht es, bestimmte Standards au\u00dfer Kraft zu setzten, um dadurch beispielsweise abgelehnte Asylbewerber, auch Familien mit Kindern, l\u00e4nger als bisher in geschlossenen Lagern an der EU-Au\u00dfengrenze internieren zu k\u00f6nnen. M\u00f6glich sind maximal 20 Wochen bis zur Entscheidung \u00fcber einen Asylantrag, und weitere 20 Wochen bis zur Abschiebung, wenn kein Asyl gew\u00e4hrt wird. Voraussetzung ist eine Ausrufung des Krisenfalles durch die EU-Kommission. Alleing\u00e4nge einzelner Mitgliedsstaaten sind nicht m\u00f6glich. Gr\u00fcne Politiker aus Deutschland stellten sich gegen die Krisenverordnung. Mit der Ablehnung im Rat der EU-Mitgliedsstaaten fehlte die deutsche Zustimmung, wodurch keine Mehrheit zustande kam, was wiederum die gesamte Reform blockierte, weil einzelne Bestandteile nicht aus dem Gesamtpaket herausgel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Nachdem Bundeskanzler Scholz am 27. September 2023 im Bundeskabinett ein \u201eMachtwort\u201c gegen\u00fcber den Ministern Annalena Baerbock und Nancy Faeser gesprochen hatte, war die Blockade beendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesinnenministerin Faeser, SPD, stimmte der Reform des Asylrechts im Namen der Bundesregierung am 28. September 2023 zu. Im weiteren Werdegang folgt nun der Beschluss der Mitgliedsl\u00e4nder, welche sich anschlie\u00dfend noch mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einigen m\u00fcssen. Die Reform soll noch vor den Europawahlen im Juni 2024 verabschiedet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Um den Zustrom von Menschen ohne Anrecht auf Asyl einzud\u00e4mmen, arbeitet die EU an einer Reform des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems (GEAS), w\u00e4hrend die Wanderungsbewegungen aus Afrika zunehmen. 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