{"id":31485,"date":"2024-05-22T11:01:05","date_gmt":"2024-05-22T09:01:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=31485"},"modified":"2024-05-22T11:01:06","modified_gmt":"2024-05-22T09:01:06","slug":"neue-gliederung-der-wahlbezirke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2024\/05\/22\/neue-gliederung-der-wahlbezirke\/","title":{"rendered":"NEUE GLIEDERUNG DER WAHLBEZIRKE"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Grund der Neugliederung der Wahlbezirke sind die weiteren Geraer Ortsteile.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Wahlberechtigten in Gera haben ihre Wahlbenachrichtigungen f\u00fcr die Europawahl, die Stadtratswahl, die Oberb\u00fcrgermeisterwahl und die Wahl der Ortsteilb\u00fcrgermeister und weiteren Mitglieder der Ortsteilr\u00e4te erhalten. Darauf ist das f\u00fcr den jeweiligen W\u00e4hler zust\u00e4ndige Wahllokal vermerkt.\u00a0Sollten sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in einigen F\u00e4llen fragen, warum ihr Wahllokal in diesem Jahr ein anderes ist, als es\u00a0 noch zur letzten Wahl im Jahre 2021 der Fall war oder aus welchem Grund es dazu kommen kann, dass das neu zugeteilte Wahllokal weiter weg ist als das bisherige.<\/p>\n\n\n\n<p>Beginnend mit dem Wahljahr 2024 wurden in der organisatorischen Durchf\u00fchrung der Wahlen in Gera die gr\u00f6\u00dften \u00c4nderungen seit mehreren Jahrzehnten notwendig und wirksam: Am 26.Mai 2024 werden nicht nur die Stadtratsmitglieder, der Oberb\u00fcrgermeister, die Ortsteilb\u00fcrgermeister und die weiteren Mitglieder der Ortsteilr\u00e4te w\u00e4hlt, sondern es kommen drei neue und gro\u00dfe Ortsteile mit Ortsteilverfassung hinzu, deren Gebiet nun auch wahlorganisatorisch vom umgebenden Stadtgebiet abzugrenzen war. Mit der bevorstehenden Kommunalwahl werden die Ortsteile \u201eLusan\u201c, \u201ePforten und Zschippern\u201c sowie \u201eOstviertel, Leumnitz und S\u00fcdhang\u201c (siehe Karte) neu entstehen. Allein der neue Ortsteil Lusan hat mit einer Gr\u00f6\u00dfe von zirka 21000 Einwohnern und zw\u00f6lf Wahllokalen die Dimension einer \u00fcblichen Kreisstadt. Der Ortsteil \u201eOstviertel, Leumnitz und S\u00fcdhang\u201c ist mit mehr als 8000 Einwohnern und sechs Wahllokalen ungef\u00e4hr so gro\u00df wie die Stadt Weida.<\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/ORTSTEILE.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von ORTSTEILE.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-3cd2b299-6101-40ff-b553-7d7860c31729\" href=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/ORTSTEILE.pdf\">ORTSTEILE<\/a><a href=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/ORTSTEILE.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-3cd2b299-6101-40ff-b553-7d7860c31729\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p>Hierzu mussten viele Adresszuordnungen zu den Wahllokalen neu geordnet werden, sei es, um die Grenzen der neuen Ortsteile auch in den Wahlbezirken abzubilden oder die gesetzlich vorgeschriebene H\u00f6chstzahl von Einwohnern je Wahllokal nicht zu \u00fcberschreiten. Das war auch deshalb nicht ganz einfach, da viele der bisherigen Stimmbezirke ungeachtet jetzt wirksam werdender Ortsteilgrenzen \u00fcber viele Jahre bestanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind bei der Gr\u00f6\u00dfe der Stimmbezirke unterschiedliche Einwohnerzahl-H\u00f6chstgrenzen je nach Art der Wahl und zugeh\u00f6riger Wahlordnung zu beachten. W\u00e4hrend zur Europawahl und zur Bundestagswahl bis zu 2500 Einwohner je Stimmbezirk m\u00f6glich sind, k\u00f6nnen zu Kommunalwahlen in Th\u00fcringen sogar bis zu 5000 Einwohner je Stimmbezirk zugelassen werden. Die Geraer W\u00e4hler erwarten an den Wahlsonntagen z\u00fcgige Abl\u00e4ufe ohne Schlangen vor den Wahllokalen. Gleichzeitig sind einige Hundert ehrenamtliche Wahlhelfer in den Wahllokalen und bei der Briefwahl t\u00e4tig. Auch sie m\u00fcssen am Wahltag zeitlich zumutbare Arbeitsumf\u00e4nge insbesondere bei der Stimmausz\u00e4hlung haben. Deswegen wurden alle Geraer Stimmbezirke nach der Obergrenze der Th\u00fcringer Landeswahlordnung von in der Regel nicht mehr als zirka 1500 Einwohnern gebildet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Gliederung im Stadtgebiet gilt f\u00fcr alle Wahlen in diesem Jahr und dar\u00fcber hinaus auch 2025 f\u00fcr die Bundestagswahl. Zudem mussten wir noch die bestehende Grenze der beiden Geraer Landtagswahlbezirke 41 und 42 beachten, die unangetastet blieb. Etwaige \u00c4nderungen dieser Grenze werden ausschlie\u00dflich auf Landesebene angeordnet. Nach der Wahl ist vor der Wahl: Schon am 1. September 2024 folgt die Wahl des Th\u00fcringer Landtags, wozu die Wahlorganisation der Stadt Gera ein weiteres Mal auf die Probe gestellt wird. Sollte trotz aller \u00c4nderungen festgestellt werden, dass der Weg zum zugewiesenen Wahllokal zu beschwerlich ist oder die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger am Wahltag gar nicht in Gera sind, kann die M\u00f6glichkeit der Briefwahl genutzt werden. Seit 6. Mai 2024 ist das Briefwahllokal im Kultur- und Kongresszentrum ge\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unterlagen sind auch online unter \u201ewww.gera.de\/wahlscheinantrag\u201c oder postalisch anzufordern und postalisch wieder zur\u00fcckzusenden. Sollte f\u00fcr die R\u00fccksendung der Wahlbriefe der Postweg gew\u00e4hlt werden, wird darum gebeten, ausreichend Postlaufzeit vor dem Wahlsonntag einzuplanen.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Grund der Neugliederung der Wahlbezirke sind die weiteren Geraer Ortsteile. 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