{"id":33595,"date":"2024-09-27T13:21:29","date_gmt":"2024-09-27T11:21:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=33595"},"modified":"2024-09-27T13:21:57","modified_gmt":"2024-09-27T11:21:57","slug":"stadt-gera-informiert-ueber-bezahlkarte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2024\/09\/27\/stadt-gera-informiert-ueber-bezahlkarte\/","title":{"rendered":"STADT GERA INFORMIERT \u00dcBER BEZAHLKARTE"},"content":{"rendered":"\n<p>Jeder Mensch, der nach Deutschland fl\u00fcchtet, um hier Schutz zu suchen, und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben den bisherigen Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten wie Bargeld, Wertgutscheinen oder Sachleistungen hat die Bundesregierung die M\u00f6glichkeit der Asylbewerberleistungskarte, bekannt als sogenannte \u201eBezahlkarte\u201c, eingef\u00fchrt. Auf diese wird die zustehende Geldsumme, die bisher als Bargeld ausgezahlt wurde, als Guthaben gebucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Geraer Stadtrat beschloss die Einf\u00fchrung der Bezahlkarte f\u00fcr die hiesige Kommune am 6. M\u00e4rz 2024. Die Stadt Gera wird die Bezahlkarte f\u00fcr Asylbewerber zum 1. Oktober einf\u00fchren und folgt damit proaktiv anderen Gebietsk\u00f6rperschaften in der Region. Da eine bundesweit einheitliche L\u00f6sung bisher nicht gefunden wurde, setzt die Stadtverwaltung unter F\u00fchrung des neuen Oberb\u00fcrgermeisters Kurt Dannenberg den Stadtratsbeschluss nunmehr in eigener Kraft um. \u201eF\u00fcr uns als Kommune ist das ein ganz klares Zeichen der Asyl-Politik in Richtung Land und Bund: Wir als Stadt Gera handeln jetzt mit der z\u00fcgigen Einf\u00fchrung der Bezahlkarte\u201c, so Oberb\u00fcrgermeister Kurt Dannenberg.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer bekommt die Bezahlkarte?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anspruchsberechtigt sind Asylbewerber, wenn sie sich im Asylverfahren befinden und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bezahlkarte wird in der Regel an folgende Gruppen ausgegeben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Asylbewerber: Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und auf die Entscheidung \u00fcber ihren Antrag warten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Geduldete: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus bestimmten Gr\u00fcnden (z. B. aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden) nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Fl\u00fcchtlinge mit subsidi\u00e4rem Schutz: Personen, die internationalen Schutz genie\u00dfen, jedoch keinen vollumf\u00e4nglichen Fl\u00fcchtlingsstatus erhalten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>In Gera fallen hierunter zirka 300 erwachsene Personen, die zum 1. Oktober 2024 beginnend bis Ende des Jahres die Bezahlkarte erhalten werden. Sobald die Menschen einen Aufenthaltsstatus erhalten haben und damit auch ein eigenes Konto haben, wird die staatliche Unterst\u00fctzung auf dieses Konto \u00fcberwiesen. Die Bezahlkarte ist dann nicht mehr erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie funktioniert die Bezahlkarte?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bezahlkarte fungiert wie eine ganz normale Mastercard mit dem Unterschied, dass der Karteninhaber kein eigenes Konto ben\u00f6tigt. Die entsprechende Auszahlung des Unterst\u00fctzungsbetrags erfolgt \u00fcber die Zahlungsanweisung der Stadt Gera an die Bank direkt auf die Karte. Die Debitkarte wird es erm\u00f6glichen, innerhalb des zul\u00e4ssigen Aufenthaltsbereiches (durch festgelegte Postleitzahlen definiert) Waren und Dienstleistungen des t\u00e4glichen Lebens bargeldlos zu erwerben. Die bereitgestellten Mittel d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr grundlegende Bed\u00fcrfnisse verwendet werden. Dies sei kein Eingriff in die finanzielle Entscheidungsfreiheit. Dennoch m\u00fcsse sichergestellt werden, dass staatliche Unterst\u00fctzung grundlegende Bed\u00fcrfnisse decken soll und nicht f\u00fcr Luxusausgaben da seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Antrag k\u00f6nnen weitere Gebiete durch das Sozialamt freigeschalten werden, wenn beispielsweise offizielle Beh\u00f6rdentermine in anderen St\u00e4dten notwendig sind. Durch diese sogenannte Postleitzahlen-Reglementierung soll sichergestellt werden, dass das Geld, welches die Kommune Asylbewerbern zur Verf\u00fcgung stellt, auch hier in der Region ausgegeben wird und f\u00f6rdert damit die lokale Wirtschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bargeldlose Bezahlprinzip soll zudem das Missbrauchs-Risiko verringern, denn einer der Hauptkritikpunkte im Zusammenhang mit der finanziellen Unterst\u00fctzung von Asylbewerbern via Bargeld ist immer wieder, dass das Geld nicht f\u00fcr das Leben hier vor Ort eingesetzt, sondern ins Ausland transferiert werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abhebung von Bargeld ist nur bis zu einem gewissen monatlichen Betrag m\u00f6glich. Diese H\u00f6he entspricht dem j\u00e4hrlich durch das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales festgelegten Bargeldbetrag f\u00fcr das Sozialgesetzbuch XII.<\/p>\n\n\n\n<p>Oberb\u00fcrgermeister Kurt Dannenberg sieht zudem weitere Vorteile:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>\u201eDie Einf\u00fchrung der Bezahlkarte f\u00fcr Asylbewerber f\u00f6rdert den verantwortungsbewussten kommunalen Umgang mit unseren finanziellen Mitteln und ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt in Richtung Integration und Teilhabe. Sie erm\u00f6glicht den Menschen, ihre Grundbed\u00fcrfnisse auf einfache und respektvolle Weise zu decken und f\u00f6rdert gleichzeitig die Selbstbestimmung.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Denn, so begr\u00fcndet er, die Bezahlkarte unterscheide sich rein \u00e4u\u00dferlich eben nicht von anderen \u00fcblichen Masterkarten.<\/p>\n\n\n\n<p>So werde nicht nur die Privatsph\u00e4re des Hilfsempf\u00e4ngers gesch\u00fctzt, sondern auch Diskriminierung vorgebeugt. \u201eDiesen Aspekt empfinde ich als \u00e4u\u00dferst wichtig, denn letztlich spielt es in der Verkaufssituation auch keine Rolle, ob die Person staatliche Unterst\u00fctzung erh\u00e4lt oder nicht\u201c, so Dannenberg weiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtige Informationen zur Nutzung der Bezahlkarte und relevante FAQs sind \u00fcber \u201e<a href=\"https:\/\/www.gera.de\/leben-in-gera\/migration-und-integration\/bezahlkarte\">https:\/\/www.gera.de\/leben-in-gera\/migration-und-integration\/bezahlkarte<\/a>\u201c erh\u00e4ltlich.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Jeder Mensch, der nach Deutschland fl\u00fcchtet, um hier Schutz zu suchen, und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 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