{"id":34828,"date":"2024-12-04T23:03:21","date_gmt":"2024-12-04T22:03:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=34828"},"modified":"2024-12-04T23:03:22","modified_gmt":"2024-12-04T22:03:22","slug":"streu-und-raeumpflicht-auf-oeffentlichen-wegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2024\/12\/04\/streu-und-raeumpflicht-auf-oeffentlichen-wegen\/","title":{"rendered":"STREU- UND R\u00c4UMPFLICHT AUF \u00d6FFENTLICHEN WEGEN"},"content":{"rendered":"\n<p>Gem\u00e4\u00df Stra\u00dfenreinigungssatzung der Stadt Gera besteht f\u00fcr alle Eigent\u00fcmer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundst\u00fccken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die durch \u00f6ffentliche Stra\u00dfen erschlossen werden, die Pflicht zum R\u00e4umen und Streuen der Gehwege im Winter. Bei Schneefall, Schnee- und Eisgl\u00e4tte sind die \u00f6ffentlichen Gehwege vor den Grundst\u00fccken unverz\u00fcglich zu r\u00e4umen bzw. rechtzeitig zu bestreuen. Die Streu- und R\u00e4umpflicht erstreckt sich ebenfalls auf die im Gehwegbereich befindlichen Treppenanlagen und Durchg\u00e4nge sowie Gehwege an Haltestellen f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse einschlie\u00dflich der Zuwege.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem kombinierten Geh-\/Radweg (VKZ 240) sind die Anlieger verpflichtet, den Weg in seiner G\u00e4nze zu r\u00e4umen und zu streuen. Im Falle eines getrennten Geh-\/Radweges (VKZ 241) unterliegt nur der Teil des Gehwegs der Streu- und R\u00e4umpflicht durch die Anlieger. Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind auch in diesen F\u00e4llen am Wegrand abzulagern, auf keinen Fall jedoch auf dem Teil des Radweges.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist nur auf einer Stra\u00dfenseite ein Gehweg vorhanden, so hat der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer vor dessen Grundst\u00fcck der Gehweg liegt, diesen zu r\u00e4umen und zu streuen. Soweit in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundst\u00fccksgrenze. In allen anderen \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, die keinen Gehweg besitzen, ist jeder Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr gehalten, einen sogenannten \u201eBrieftr\u00e4gerweg\u201c entlang des Grundst\u00fccks frei zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung von Eis- und Schneer\u00fcckst\u00e4nden verwendet werden. Die R\u00fcckst\u00e4nde sind nach ihrem Auftauen sofort zu beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind grunds\u00e4tzlich am Gehwegrand zu lagern, wenn der Gehweg dadurch nicht so beengt wird, dass ein Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr nicht mehr m\u00f6glich ist. Um dieses zu verhindern, ist es dann gestattet, die abgeschobenen Schnee- und Eismassen auch am Fahrbahnrand abzulagern. Die Abflussrinnen m\u00fcssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. F\u00fcr jedes Hausgrundst\u00fcck ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundst\u00fcckseingang zu r\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Winterdienstpflichten der Anlieger gelten von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverz\u00fcglich durchzuf\u00fchren. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu ber\u00e4umen. Im Bedarfsfalle, besonders bei \u00fcberfrierender N\u00e4sse, sind die Gehwege mehrmals t\u00e4glich zu streuen und in einem sicheren Zustand zu erhalten.&nbsp;Die Stadt bittet die Anlieger, der Streu- und R\u00e4umpflicht rechtzeitig und umfassend nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Gem\u00e4\u00df Stra\u00dfenreinigungssatzung der Stadt Gera besteht f\u00fcr alle Eigent\u00fcmer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundst\u00fccken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die durch \u00f6ffentliche Stra\u00dfen erschlossen werden, die Pflicht zum R\u00e4umen und Streuen der Gehwege im <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2024\/12\/04\/streu-und-raeumpflicht-auf-oeffentlichen-wegen\/\" title=\"STREU- UND R\u00c4UMPFLICHT AUF \u00d6FFENTLICHEN WEGEN\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":2,"featured_media":34830,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":{"0":"post-34828","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-lokal"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/34828","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=34828"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/34828\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":34831,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/34828\/revisions\/34831"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/media\/34830"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=34828"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=34828"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=34828"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}