{"id":3704,"date":"2018-04-29T11:00:52","date_gmt":"2018-04-29T09:00:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=3704"},"modified":"2018-05-08T23:17:22","modified_gmt":"2018-05-08T21:17:22","slug":"weitere-personen-als-reichsbuerger-identifiziert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2018\/04\/29\/weitere-personen-als-reichsbuerger-identifiziert\/","title":{"rendered":"WEITERE PERSONEN ALS REICHSB\u00dcRGER IDENTIFIZIERT"},"content":{"rendered":"<p>In Th\u00fcringen hat das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz 550 sogenannte Reichsb\u00fcrger identifiziert. 400 weiteren Hinweisen werde nachgegangen, hei\u00dft es. 50 der observierten Personen sollen rechtsextrem sein. In Sachsen wird die Zahl der Reichsb\u00fcrger auf 700 gesch\u00e4tzt. Derweil z\u00e4hlt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz deutschlandweit rund 18 000 Personen zu den &#8222;Reichsb\u00fcrgern&#8220; und &#8222;Selbstverwaltern&#8220;. Darunter gebe es 950 Rechtsextremisten. Laut dem Bundesamt werden inzwischen deutlich mehr Menschen dieser Szene zugeordnet, da sich der Einblick verbessert habe.<\/p>\n<p>Die Reichsb\u00fcrgerszene habe sich im vergangenen Jahr zunehmend radikalisiert, teilt das Bundesamt mit. Sie sei f\u00fcr eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich. Mehr als 1000 Personen bes\u00e4\u00dfen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Agitation im Internet sowie in sozialen Netzwerken enthemme sich. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz beschreibt &#8222;Reichsb\u00fcrger&#8220; und &#8222;Selbstverwalter&#8220; als eine staatsfeindliche Bewegung, deren Gef\u00e4hrdungspotential gestiegen sei.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maa\u00dfen, erkl\u00e4rte hierzu:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir sehen bei Teilen der Reichsb\u00fcrgerszene eine erhebliche Gewaltbereitschaft. Umso problematischer ist es, dass so viele Reichsb\u00fcrger eine Waffenberechtigung haben. Daher werden in Zusammenarbeit mit den L\u00e4ndern die waffenrechtlichen Erlaubnisse \u00fcberpr\u00fcft. Priorit\u00e4res Ziel ist es, auf deren Entzug hinzuwirken.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Als Reichsb\u00fcrger bezeichnen die Verfassungssch\u00fctzer Personen, die den Status und die Legitimit\u00e4t der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen. Sie behaupten, bei jener handele es sich nicht um einen souver\u00e4nen Staat, sondern um eine Wirtschafts- und Verwaltungseinheit der Alliierten, welche auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches errichtet worden sei. Das Deutsche Reich sei im Jahre 1945 aus rechtlicher Sicht lediglich &#8222;entkernt&#8220; worden. Man habe seine staatlichen Organe und Strukturen beseitigt, es damit handlungsunf\u00e4hig gemacht und in dem besetzten Subjekt &#8222;Deutsches Reich&#8220; Wirtschafts- und Verwaltungseinheiten geschaffen, welche durch die Alliierten gelenkt w\u00fcrden. Die Kapitulation der Wehrmacht am 7. und 8. Mai 1945 habe nur milit\u00e4rische Bedeutung gehabt und keinen Einfluss auf den rechtlichen Status des Deutschen Reiches.<\/p>\n<p>Bei der Argumentation wird unter anderem folgendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973 genutzt (Auszug):<\/p>\n<blockquote><p>Das Grundgesetz &#8211; nicht nur eine These der V\u00f6lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! &#8211; geht davon aus, da\u00df das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 \u00fcberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus\u00fcbung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm\u00e4chte noch sp\u00e4ter untergegangen ist; das ergibt sich aus der Pr\u00e4ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festh\u00e4lt. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsf\u00e4higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf\u00e4hig.<\/p><\/blockquote>\n<p>Juristen interpretieren das Urteil jedoch so, dass die Bundesrepublik als V\u00f6lkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist. &#8222;Deutsches Reich&#8220; und &#8222;Bundesrepublik Deutschland&#8220; seien lediglich zwei verschiedene Bezeichnungen f\u00fcr ein und dasselbe Gebilde &#8211; etwa vergleichbar mit einer Frau, die nach der Heirat den Nachnamen ihres Mannes annimmt, als Person aber dieselbe bleibt.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz betrachten Reichsb\u00fcrger als nicht mehr rechtm\u00e4\u00dfig und f\u00fchren zur Begr\u00fcndung die Anlage zum II. Haager Abkommen von 1899 sowie zum IV. Haager Abkommen von 1907 &#8222;betreffend die Gesetze und Gebr\u00e4uche des Landkrieges&#8220; an. Dort werde es als &#8222;Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem milit\u00e4risch besetztem Gebiet f\u00fcr eine bestimmte Zeit&#8220; definiert. In den Durchf\u00fchrungsbestimmungen dieser Haager Landkriegsordnung sei festgelegt, dass ein Land h\u00f6chstens 60 Jahre lang besetzt bleiben darf. Innerhalb dieser Zeit m\u00fcsse die Siegermacht einen Friedensvertrag abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Doch diese Definition von Grundgesetz und die Festlegung zur Besatzung existierten dort nicht, sagen Juristen und weisen darauf hin, dass der Begriff &#8222;Verfassung&#8220; die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens bezeichne. Diese sei f\u00fcr die Bundesrepublik im Grundgesetz niedergelegt. Man halte lediglich an der Bezeichnung &#8222;Grundgesetz&#8220; fest, wenngleich es seit der Wiedervereinigung kein Provisorium mehr sei. Unter Betrachtung des Artikels 42 der Haager Landkriegsordnung k\u00f6nne man Deutschland auch nicht als besetztes Land bezeichnen, denn ein Gebiet sei besetzt, wenn es sich tats\u00e4chlich in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet. Dazu m\u00fcsse die Besatzungsmacht imstande sein, der Zivilbev\u00f6lkerung Anweisungen zu geben und diese auch durchzusetzen.<\/p>\n<p>Zum v\u00f6lkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedenen Sichtweisen. Zu beachten ist hier die Komplexit\u00e4t des V\u00f6lkerrechts. Ein Gesetzeswerk, welches s\u00e4mtliche Regeln enth\u00e4lt, gibt es nicht, stattdessen eine Vielzahl von Vertr\u00e4gen, Statuten und Urteile, welche teilweise nicht aufeinander abgestimmt sind.<\/p>\n<p>Dies nutzen sogenannte Reichsb\u00fcrger, um den Staat und seine Rechtm\u00e4\u00dfigkeit in Frage zu stellen. Eine m\u00f6gliche Erkl\u00e4rung hierf\u00fcr ist, dass auch dieses Ph\u00e4nomen sich in das Gesamtbild einer von unten her zerfallenden Gesellschaft einf\u00fcgt. Die zunehmende Distanzierung vom Saat und dessen Ordnung r\u00fchrt offenbar daher, dass betroffene Schichten bzw. Gruppen f\u00fcrchten, bei der sich abzeichnenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung k\u00fcnftig nicht mehr relevant zu sein. M\u00f6glicherweise ist die Radikalisierung in diesem Bereich eine Reaktion auf segregierende Bestrebungen von Seiten der Politik.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>In Th\u00fcringen hat das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz 550 sogenannte Reichsb\u00fcrger identifiziert. 400 weiteren Hinweisen werde nachgegangen, hei\u00dft es. 50 der observierten Personen sollen rechtsextrem sein. 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