{"id":6439,"date":"2019-03-07T21:02:22","date_gmt":"2019-03-07T20:02:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=6439"},"modified":"2019-03-07T21:03:17","modified_gmt":"2019-03-07T20:03:17","slug":"tlvwa-genehmigt-kommunalen-haushalt-fuer-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2019\/03\/07\/tlvwa-genehmigt-kommunalen-haushalt-fuer-2019\/","title":{"rendered":"TLVWA GENEHMIGT KOMMUNALEN HAUSHALT F\u00dcR DAS JAHR 2019"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Am 24. Januar 2019 hatte der Stadtrat den Haushaltsplan f\u00fcr das Jahr 2019 beschlossen; nun liegt die Genehmigung des Th\u00fcringer Landesverwaltungsamtes vor. Bedarfszuweisungen wurden nicht beantragt, was zu der schnelleren Genehmigung beigetragen hat. Es wurden der Stadt Gera keine Auflagen erteilt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verwaltung der Stadt Gera erhielt am 7. M\u00e4rz 2019 vom Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt die Genehmigung f\u00fcr den vorgelegten Haushalt f\u00fcr das Jahr 2019. Kurz vor 14 Uhr ging ein Fax im Bereich des Oberb\u00fcrgermeisters ein. Das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt hat mit dem Bescheid zudem die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Gera f\u00fcr die Jahre 2013 bis 2023 ohne Auflagen genehmigt. Der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Kredite, 48&#8217;950&#8217;000 Euro, wurde bewilligt. Er ist festgesetzt in Paragraf 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gera. Mit dem Geld soll die Liquidit\u00e4t der Stadt Gera gesichert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDas ist eine sehr erfreuliche Nachricht f\u00fcr unsere gesamte Stadt, weil wir damit wieder handlungsf\u00e4hig werden. Ohne Haushaltsgenehmigung w\u00e4ren die M\u00f6glichkeiten der Verwaltung stark eingeschr\u00e4nkt\u201c, erkl\u00e4rt Oberb\u00fcrgermeister Julian Vonarb. \u201eOhne Freigabe des Haushalts d\u00fcrfen wir keine Investitionen vornehmen, also zum Beispiel keine Schulen sanieren. Nun haben wir die Erlaubnis und k\u00f6nnen auch in diesem Jahr aktiv werden.\u201c Der Oberb\u00fcrgermeister bedankte sich in der Stadtratssitzung bei den Mitgliedern des Stadtrates, die am 24. Januar 2019 dem Entwurf nach nur einem Gremiendurchgang zugestimmt hatten. \u201eDie Stadtratsmitglieder haben sich sehr konstruktiv verhalten. Ich bin sehr dankbar f\u00fcr diesen Vertrauensvorschuss, der im Wahljahr keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist.\u201c Dank der guten und z\u00fcgigen Zusammenarbeit k\u00f6nne es nun in Gera weiter vorw\u00e4rts gehen. Seinen Dank \u00e4u\u00dferte der Oberb\u00fcrgermeister auch gegen\u00fcber dem Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt und der Th\u00fcringer Landesregierung, die durch eine ge\u00e4nderte Regelung der Stadt entgegen gekommen war. \u201eDas ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wir wollen in den n\u00e4chsten Jahren wieder auf eigene F\u00fc\u00dfe kommen\u201c, erkl\u00e4rte Vonarb. Das letzte mal, dass die Stadtverwaltung schon im M\u00e4rz eine Genehmigung f\u00fcr den Haushalt erhielt, war im Jahre 2012 \u2014 damals allerdings erst am 28. M\u00e4rz.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben der Fortsetzung von Investitionsma\u00dfnahmen an Schulen, wie z. B. Campus Rutheneum, Ostschule, Grundschule 14, Liebe-Gymnasium, k\u00f6nnen neue Investitionen an der SBBS Gesundheit und Soziales begonnen werden. Mit der Haushaltsgenehmigung k\u00f6nnen beispielsweise der Digitalfunk der Leitstelle, Gro\u00dfspielger\u00e4te, die Betriebs- und Gesch\u00e4ftsausstattung von Schulen sowie weitere barrierefreie Bushaltestellen umgesetzt werden. Infrastrukturma\u00dfnahmen, wie die Wiesestra\u00dfe und die Zoitzbergbr\u00fccke an der B 92, werden selbstverst\u00e4ndlich fortgesetzt. Die in der Haushaltssatzung 2019 enthaltenen sogenannten Verpflichtungserm\u00e4chtigungen in H\u00f6he von ca. 13,8 Millionen Euro sichern die planm\u00e4\u00dfige Fortf\u00fchrung von Investitionen \u00fcber das Jahr 2019 hinaus \u2014 u. a. f\u00fcr die Schulbauma\u00dfnahmen Ostschule und Liebe-Gymnasium.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der vorliegenden Genehmigung kann die Haushaltssatzung 2019 in den \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera am 13. M\u00e4rz 2019 ver\u00f6ffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzepts 2013 \u2013 2023 ohne Auflagen ist ein Novum. Damit steht nun erstmals die H\u00f6he der freiwilligen Leistungen nicht mehr im direkten Fokus des Th\u00fcringer Landesverwaltungsamtes.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeachtet der genannten Erfolge hat die Stadt Gera weiter den stetigen Abbau des Liquidit\u00e4tskredites nachzuweisen und darauf zu achten, dass die geplanten Ausgaben im Haushaltsvollzug nicht \u00fcberschritten werden. W\u00e4hrend in der Zeit der vorl\u00e4ufigen Haushaltsf\u00fchrung nur Ausgaben get\u00e4tigt werden d\u00fcrfen, f\u00fcr die eine gesetzliche oder zu Beginn des Haushaltsjahres eine vertragliche Verpflichtung besteht, kann die Stadt Gera nun nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2019 alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben leisten, u. a. freiwillige Leistungen im Bereich der Museen, des Tierparks, der Musikschule, der Spielpl\u00e4tze und Gr\u00fcnfl\u00e4chen. Auch die Ortsteilpauschalen k\u00f6nnen uneingeschr\u00e4nkt ausgezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE: STADTVERWALTUNG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Am 24. Januar 2019 hatte der Stadtrat den Haushaltsplan f\u00fcr das Jahr 2019 beschlossen; nun liegt die Genehmigung des Th\u00fcringer Landesverwaltungsamtes vor. Bedarfszuweisungen wurden nicht beantragt, was zu der schnelleren Genehmigung beigetragen hat. Es wurden <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2019\/03\/07\/tlvwa-genehmigt-kommunalen-haushalt-fuer-2019\/\" title=\"TLVWA GENEHMIGT KOMMUNALEN HAUSHALT F\u00dcR DAS JAHR 2019\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":2,"featured_media":245,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":{"0":"post-6439","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-lokal"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6439","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6439"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6439\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6441,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6439\/revisions\/6441"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/media\/245"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6439"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6439"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6439"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}