{"id":6576,"date":"2019-03-19T02:19:31","date_gmt":"2019-03-19T01:19:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.studiogera.de\/001\/?p=6576"},"modified":"2019-03-19T03:59:04","modified_gmt":"2019-03-19T02:59:04","slug":"diskussion-um-geschlechterparitaet-in-der-politik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studiogera.de\/001\/2019\/03\/19\/diskussion-um-geschlechterparitaet-in-der-politik\/","title":{"rendered":"DISKUSSION UM GESCHLECHTERPARIT\u00c4T IN DER POLITIK"},"content":{"rendered":"\n<p>Nach dem Beschluss des \u201eParit\u00e9-Gesetzes\u201c im Land Brandenburg gibt es gleiche \u00dcberlegungen auch f\u00fcr Wahlen auf Bundesebene. Der Vizepr\u00e4sident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann, schl\u00e4gt ein sogenanntes Drei-Stimmen-Wahlrecht vor. Jeweils eine Stimme solle f\u00fcr einen Mann, eine f\u00fcr eine Frau, und eine f\u00fcr eine Partei vergeben werden. Parteien m\u00fcssten so k\u00fcnftig in jedem Wahlkreis jeweils einen Mann und eine Frau aufstellen. Der Anteil von Frauen im Bundestag, 31 %, sei zu gering, sagte der SPD-Politiker. Damit bilde der Bundestag in Bezug auf den Geschlechteranteil nicht den Bev\u00f6lkerungsdurchschnitt ab. Auch sei der Bundestag zu gro\u00df geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Land Brandenburg ist das erste mit einem Beschluss f\u00fcr eine anteilsgleiche Kandidatenaufstellung hinsichtlich der Geschlechter. Dort m\u00fcssen Parteien k\u00fcnftig bei Landtagswahlen genauso viele Frauen wie M\u00e4nner als Kandidaten aufstellen. Hierzu verabschiedete der Landtag am 31. Januar 2019 mit den Stimmen der Koalition aus SPD und Linkspartei sowie der oppositionellen Partei B\u00fcndnis \u201990\/Die Gr\u00fcnen das \u201eParit\u00e9-Gesetz\u201c. Die ebenfalls in der Opposition befindlichen Parteien CDU und AFD stimmten dagegen und halten das Gesetz f\u00fcr verfassungswidrig.<\/p>\n\n\n\n<p>Die CDU kritisiert, man wolle massiv in die Organisationsfreiheit der Parteien eingreifen. Die AFD holte ein Gutachten ein, wonach gegen den im Grundgesetz verankertem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter versto\u00dfen wird. Die nicht im Landtag vertretene Piratenpartei k\u00fcndigte an, das Verfassungsgericht anzurufen, da das \u201eParit\u00e9-Gesetz\u201c ihrer Ansicht nach M\u00e4nner diskriminiere.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein solches Gesetz k\u00f6nne dazu f\u00fchren, dass M\u00e4nner untereinander noch st\u00e4rker konkurrieren m\u00fcssten, w\u00e4hrend Frauen gef\u00f6rdert und zu wesentlichen Teilen qua Geschlecht ihren Posten erreichen k\u00f6nnten, meinen Kritiker. Auch m\u00fcssten einige M\u00e4nner, die sich mit Zeit und Flei\u00df in die Parteiarbeit einbringen, nun f\u00fcrchten, von einer weniger ambitionierten Frau abgel\u00f6st zu werden. Eine erzwungene Parit\u00e4t f\u00fchre langfristig zu Konflikten zwischen den Geschlechtern und damit einer Verschiebung in der Problemwahrnehmung.<\/p>\n\n\n\n<p>Bef\u00fcrworter deiner Parit\u00e9-Regelung beklagen den R\u00fcckgang des Frauenanteils in den Parlamenten. CDU, AFD und FDP seien dort mit \u00fcberdurchschnittlich viel M\u00e4nnern vertreten und haben, anders als SPD, B\u00fcndnis \u201990\/Die Gr\u00fcnen und Linkspartei, keine freiwilligen Frauenquoten. Frauen seien dadurch unterrepr\u00e4sentiert, obwohl sie die H\u00e4lfte der Gesellschaft ausmachten. Eine Parit\u00e9-Regelung sei keine indirekte Frauen-Quote f\u00fcr die Parlamente, sondern schaffe in den Wahlkreisen an der Startlinie f\u00fcr beide Geschlechter gleiche Ausgangsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem \u201eParit\u00e9-Gesetz\u201c soll in Brandenburg erreicht werden, dass mehr Frauen in das Parlament gelangen. Gegenw\u00e4rtig liegt der Anteil der Frauen im Brandenburger Landtag bei unter 39 %. Wenn es mangels weiblicher Kandidaten nicht gelingt, die Landesliste parit\u00e4tisch zu gestalten, soll sie beendet werden, wo nach der letzten Frau der letzte Mann nominiert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz tritt jedoch erst nach der Wahl zum siebten Landtag am 1. September 2019 in Kraft und wirkt sich somit erst zur nachfolgenden Landtagswahl im Jahre 2024 aus. Die Zeit bis dahin sollen die Parteien daf\u00fcr nutzen, gen\u00fcgend Frauen zu f\u00f6rdern und aufzubauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in anderen Landtagen wird \u00fcber die Einf\u00fchrung einer solchen Regelung nachgedacht. Das rot-rot-gr\u00fcn regierte Berlin bef\u00fcrwortet ebenfalls ein solches Gesetz. Stephan Weil, Niedersachens Ministerpr\u00e4sident und Vorsitzender der SPD in seinem Land, sprach sich ebenfalls f\u00fcr eine solche Regelung f\u00fcr das Landesparlament aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese halten einige Kritiker aus einem weiteren Grund f\u00fcr bedenklich: Frauen h\u00e4tten mehrheitlich ein h\u00f6heres Bed\u00fcrfnis nach Sicherheit und seien weniger Bereit, in unbekannte Terrains vorzusto\u00dfen. Dies k\u00f6nne in der Politik, in Situationen, die schnelle Entscheidungen oder Neuerungen erfordern, problematisch sein. Sie seien dann eher geneigt, in der Situation zu verharren und vertieften sich in die Problembeschreibung.<\/p>\n\n\n\n<p>In zehn der 28 EU-Staaten gibt es bereits Regelungen zur Geschlechterparit\u00e4t in den Parlamenten. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Nach dem Beschluss des \u201eParit\u00e9-Gesetzes\u201c im Land Brandenburg gibt es gleiche \u00dcberlegungen auch f\u00fcr Wahlen auf Bundesebene. Der Vizepr\u00e4sident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann, schl\u00e4gt ein sogenanntes Drei-Stimmen-Wahlrecht vor. 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