
Eine von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Expertenkommission zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung, bestehend aus zehn Wissenschaftlern der Ökonomie, Medizin und des Sozialrechts, soll bis März 2026 erste Vorschläge für kurzfristig wirksame Maßnahmen erarbeiten.
Die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 beträgt rund 47 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert das kurzfristige Defizit derzeit auf etwa vier Milliarden Euro, wobei es sich hierbei um den reinen noch verbleibenden Fehlbetrag handelt und die größere Zahl sich auf die strukturell notwendige Finanzierung bei den steigenden Ausgaben bezieht. Die vier Milliarden Euro sind somit der Betrag, der trotz staatlicher Darlehen und einmaliger Finanzhilfen noch fehlt, um die GKV-Ausgaben im kommenden Jahr zu decken, ohne die Beiträge weiter anheben zu müssen. Die Gesundheitskosten für Empfänger des Bürgergeldes verursachen jährlich eine Finanzierungslücke von zehn Milliarden Euro.
Die drei wichtigsten kurzfristigen Maßnahmen sind zusätzliche staatliche Darlehen, die Entlastung durch den Einsatz von Steuermitteln und verschiedene Einsparungen auf der Ausgabenseite. Die Versicherungsbeiträge der Bürgergeld-Empfänger könnten künftig vollständig durch den Staat finanziert werden, anstatt wie bisher über eine Pauschale.
Eine nachhaltige Stabilisierung erfordert zwar größere Strukturreformen, doch einstweilen setzen Bundesregierung und Krankenversicherungsgesellschaften vor allem auf die genannten Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Anwachsen der Defizite und Beitragserhöhungen möglichst zu verhindern.
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