BUNDESWEHR-WERBUNG FÖRDERT MILITÄRDIENST-ABLEHNUNG

Sowohl unter jungen Männern als auch unter Reservisten wächst die Angst vor einer Einberufung zum Wehrdienst. Trotz Werbekampagnen, die zu einem messbaren Zuwachs an Soldaten führen, überwiegt bei den 18- bis 29-Jährigen die Ablehnung. Vermehrt werden derzeit die Beratungsstellen aufgesucht und Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ist zwar seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt, doch die Wiedereinführung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Die Bundeswehr steht vor dem Problem, dass sie auf Basis der Freiwilligkeit nicht die festgelegte Zielgröße erreicht. Nur selten stoßen die Broschüren und Plakate im öffentlichen Raum auf positive Resonanz. Videos in den sozialen Netzwerken, die Interesse bei jungen Menschen wecken sollen, fördern eher Ängste vor einem Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten und werden auch entsprechend kommentiert.

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Weil den jüngeren Generationen vermittelt wurde, dass Kriege der Vergangenheit angehören, sehen sie darin keine Option für sich und die Welt von morgen. Fahnenappelle, Befehle und Schlachtrufe passen nicht mehr zu den in der Schule vermittelten Leitgedanken für eine positive Zukunft, die das geeinte Europa als Friedensprojekt verkörpern sollte. Ebenso haben Schüler mit Verweis auf die Vergangenheit gelernt, das Gefühl von Gemeinschaft und Überlegenheit zu hinterfragen, wenn sie dafür eine Uniform tragen müssen. Lebt das Ganze auch noch von Bedrohungsszenarien und potenziellen Feinden, verzichtet heute ein Großteil darauf.

Aufgrund der Schulbildung, Erziehung und Prägung wird es die Bundeswehr auch weiterhin schwer haben, über Werbung Personal in ausreichender Anzahl zu gewinnen. Spätestens im Verteidigungsfall tritt allerdings die Wehrpflicht gemäß Grundgesetz unmittelbar in Kraft. Damit gewinnt das Militär aber keine überzeugten Kämpfer, sondern sehr viele Menschen mit ablehnender Haltung, die sich sogar noch verstärkt und auf den ganzen Staat ausweiten kann, wenn Ausreisen verhindert und Wahlen nach Artikel 115h des Grundgesetzes ausgesetzt werden.

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