In Zeiten, da Renten, Pflege- und Krankenkosten immer schwieriger zu finanzieren sind und die Schulden weiter steigen, wird Deutschland zusätzlich durch sehr hohe Militärausgaben belastet. Ein Ende ist nicht in Sicht, wenn der Krieg in der Ukraine fortgeführt wird. Auch für das zunehmende Engagement Deutschlands in anderen Ländern werden hohe Summen benötigt.
Unter Vermögenden wächst die Angst vor staatlichen Zugriffen auf Sachwerte in naher Zukunft. Die gegenwärtige Situation veranlasst viele, über eine Verlagerung nachzudenken. Gefürchtet wird auch eine sogenannte Reichensteuer. Sie hätte eine massive Kapitalflucht zu Folge, und damit noch geringere Einnahmen für den Staat. Davon ist gleichermaßen die obere Mittelschicht überzeugt und wähnt sich im Zentrum der staatlichen Aufmerksamkeit, wenn die Superreichen das Land verlassen haben. Viele unterhalten Schließfächer für Edelmetalle und andere Wertgegenstände.
Mit besonderer Sorge blicken sie auf die gegenwärtige Politik und die Möglichkeit eines direkten Konfliktes mit Russland. Dieser würde die Kosten des Krieges nochmals deutlich erhöhen. Ein Notstandsrecht im Rahmen des Verteidigungsfalles könnte dann den Zugriff auf Bankschließfächer ermöglichen. Privatpersonen und Unternehmen wären dadurch verpflichtet, Anordnungen der Behörden zu befolgen, etwa zur Sicherung wichtiger Werte oder Ressourcen.
Deutlich zunehmen dürfte die Verunsicherung und Verlagerungsgeschwindigkeit bei Ausrufung des Spannungsfalles. Hier kann der Staat bereits Vermögen beschlagnahmen, wenn dieses zur Abwendung einer drohenden Gefahr oder für Verteidigungszwecke notwendig ist. Es können Sicherungsgesetze zur Anwendung kommen, die es der Regierung ermöglichen, Vermögenswerte zu sichern und einzuziehen, um die Verteidigungsbereitschaft zu gewährleisten. Voraussetzung ist in der Regel eine Feststellung des Spannungsfalls durch den Bundestag gemäß Artikel 80a des Grundgesetzes. In der gegenwärtigen Legislaturperiode ist das Zustandekommen der Zwei-Drittel-Mehrheit aber unwahrscheinlich.

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