VERIFIKATION DES ALTERS UND CHATKONTROLLEN GEPLANT

In Australien dürfen Jugendliche künftig erst ab einem Alter von 16 Jahren soziale Netzwerke wie „X“, „Tiktok“, „Facebook“ oder „Instagram“ nutzen. Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, sprach von einem Vorbild für Europa, wo nun ähnliches geplant ist. Am 26. November 2025 wird das Europäische Parlament in Straßbourg über einen „stärkeren Schutz für Jugendliche im Internet“ abstimmen, der diese Altersbeschränkung enthält. Geplant ist eine Applikation zur Verifizierung des Alters.

Die Nutzer müssen dann eine nationale Version der Applikation herunterladen, die auf einem von der EU bereitgestellten technischen Grundgerüst „White-Label-App“ basiert. In der Applikation wird das Alter einmalig geprüft, etwa durch Auslesen eines amtlichen Dokuments oder einer staatlichen eID-Lösung. Diese Prüfung übernehmen von den Mitgliedstaaten autorisierte Stellen. Nach erfolgreicher Prüfung speichert die Applikation nur das Ergebnis „volljährig ja/nein“, nicht aber die zugrunde liegenden Personendaten. Bei der Registrierung oder beim Aufruf altersbeschränkter Bereiche kann eine Plattform die Applikation aufordern, das erforderliche Mindestalter des Nutzers zu prüfen. Die Nutzer geben dann gegenüber der Plattform eine Bestätigung aus der Applikation frei, etwa durch Erfassen eines QR-Codes oder eine technische Schnittstelle im Hintergrund.

Ein weitere Thema ist die begründende, anlasslose Chatkontrolle. Die EU-Kommission schlug vor, dass Plattformen wie „Facebook“ oder „Whatsapp“ die Nachrichten ihrer Nutzer automatisch durchsuchen lassen müssen. Die dänische Ratspräsidentschaft legte einen neuen Gesetzesentwurf vor, der die bisherige Ausnahme, in der Anbieter freiwillig Inhalte scannen dürfen, kodifizieren soll. Damit wurde der Plan der EU-Kommission faktisch aufgegeben, weil kaum eine Einigung der 27 Mitgliedstaaten bei diesem umstrittenen Thema möglich gewesen wäre. Die freiwillige Option akzeptierten alle Mitgliedstaaten ohne Gegenstimme. Die Entscheidung kam auch zustande, weil die dänische Ratspräsidentschaft erkannte, dass eine Mehrheit der EU-Staaten, darunter wichtige Länder wie Deutschland, vertreten durch Innenminister Dobrindt, und Frankreich, eine Chatkontrolle, so wie die EU-Kommission sie sich vorstellt, nicht mittragen würden.

Unbestätigten Berichten zufolge wurde hinter verschlossenen Türen jedoch weiter am Entwurf zur anlasslosen Chatkontrolle gearbeitet. Laut dem EU-Abgeordneten Martin Sonneborn steht er am 26. November 2025 auf der Tagesordnung der EU-Botschafter und soll „ohne Diskussion“ abgesegnet werden. Der Digitalrechtsexperte Patrick Breyer warnt nach Angaben der Berliner Zeitung, dass sogar das client-seitige Scannen CCS auf den Smartphones bald verpflichtend werden könnte. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird auf diese Weise umgangen, da bei CCS die Überwachung direkt auf dem Gerät der Nutzer stattfindet. Somit werden die Nachrichten bereits vor dem Absenden durchleuchtet.

Der Medienanwalt Dr. Christian Solmecke bezeichnet den neuen Entwurf auf seiner Webseite „wbs.legal“ als „getarnt, gefährlicher umfassender als je zuvor“. Er sei noch übergriffiger als der ursprünglich abgelehnte Plan. Keine KI könne zuverlässig zwischen einem Flirt, Sarkasmus und kriminellem “Grooming“ unterscheiden. Das sei kein Kinderschutz sondern digitale Hexenjagd. Das Ergebnis werde eine Flut von Falschmeldungen sein, die unschuldige Bürger unter Generalverdacht stelle und massenhaft private, sogar intime Chats, Fotografien und Videos Fremden preisgebe, wenn zum Beispiel darin die Wörter „Liebe“ und „Treffen“ vorkämen.

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