Gleich zwei Fahrzeugführer müssen aufgrund ihres Cannabiskonsums mit teuren behördlichen Konsequenzen rechnen. Zunächst fiel ein 31-jähriger Herr am Nachmittag des 29. November 2025 mit einem positiven Drogentest auf THC auf. In den frühesten Morgenstunden des 30. November 2025 wiederholte sich dieser Befund dann in der Verkehrskontrolle eines 41-jährigen Herrn im Stadtgebiet. Beide gaben an, in zeitlicher Nähe zur Fahrt mit ihren PKW einen Joint konsumiert zu haben. Ferner wurde mit beiden eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt, die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungs- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus konnte der 41-jährige Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein vorweisen.

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