Die Stadt Gera schreibt die Verpachtung von drei kommunalen Jagdrevieren gemäß den Bestimmungen des Thüringer Jagdgesetzes öffentlich aus. Der Pachtbeginn ist für den 1. April 2026 vorgesehen, die gesetzliche Pachtlaufzeit beträgt neun Jahre und endet am 31. März 2035. Betroffen sind die Eigenjagdbezirke „Ernsee E05A“ mit einer Gesamtfläche von rund 92 Hektar, „Becks Wald E05B“ mit rund 120 Hektar sowie „Debschwitz E05C“ mit rund 168 Hektar. Bei allen drei Revieren handelt es sich um Niederwildjagden.
Bewerben können sich Jagdpächterinnen und Jagdpächter mit gültigem Jagdschein sowie den nach Thüringer Jagdgesetz erforderlichen Qualifikationen. Eine eigenständige Besichtigung der Reviere ist im Zeitraum vom 16. Januar 2026 bis 31. Januar 2026 ausdrücklich erwünscht und ausschließlich bei Tageslicht möglich. Die Bewerbung muss ein Anschreiben mit vollständigen Kontaktdaten, einen Nachweis der jagdlichen Eignung, insbesondere einen gültigen Jagdschein, eine Darstellung der jagdlichen Erfahrung sowie ein detailliertes Jagdkonzept enthalten. Dieses Konzept soll insbesondere die Ziele der Bejagung, Maßnahmen der Hege und Pflege, Ansätze zur Vermeidung von Wildschäden, die Zusammenarbeit mit der kommunalen Forstwirtschaft, Maßnahmen der Seuchenprävention sowie die geplante Nutzung und Pflege jagdlicher Einrichtungen beschreiben. Zusätzlich ist ein Angebot zum Pachtpreis in Euro pro Hektar und Jahr abzugeben; das Mindestgebot beträgt zehn Euro pro Hektar zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Auswahl der Pächterin oder des Pächters erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Stadt Gera. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und einer Vorauswahl sind persönliche Gespräche mit den qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerbern vorgesehen. Ausschlaggebend sind insbesondere die Qualität und Umsetzbarkeit des Jagdkonzeptes, die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit, gegebenenfalls eine Ortsnähe sowie die Höhe des Preisgebotes. Ein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages besteht nicht; unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 10. Februar 2026. Bewerbungen sind schriftlich und unterschrieben an das Amt für Stadtgrün der Stadt Gera, z. Hd. des Amtsleiters Herrn Kirschnick-Werner, Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera, zu richten. Alternativ können Bewerbungen über „stadtgruen@gera.de“ eingereicht werden. Für Rückfragen steht das Amt für Stadtgrün unter der Telefonnummer 0365 8384801 oder über „stadtgruen@gera.de“ zur Verfügung. Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens einverstanden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG

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