ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DES BEHINDERUNGSGRADES

Eine neue gesetzliche Regelung ändert zum 1. Januar 2026 die Abläufe bei der Meldung des Grades der Behinderung an das Finanzamt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Künftig wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) über eine rein elektronische Übermittlung abgewickelt.

Was bedeutet das konkret?

Bisher wurde der Grad der Behinderung beim Finanzamt durch Vorlage des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen. Ab 2026 ändert sich das Verfahren grundlegend: Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch, wofür die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erforderlich ist.

Bescheide über den Grad der Behinderung oder Merkzeichen, die ab dem 1. Januar 2026 erlassen werden

Die Finanzbehörde erhält die Daten automatisch elektronisch. Die Stadtverwaltung Gera muss den festgestellten oder geänderten Grad der Behinderung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ein Nachweis der Behinderung durch Vorlage des Bescheides oder des Ausweises ist dann nicht mehr möglich.

Damit die Stadtverwaltung die Daten an das Finanzamt übermitteln kann, müssen die Betroffenen im Antrag ihre Steuer-ID eintragen.

Diese elfstellige, lebenslang gültige Nummer ist zum Beispiel auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung zu finden. Ohne Angabe der Steuer-ID kann die Stadtverwaltung die Daten nicht übermitteln – der Behinderten-Pauschbetrag kann in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.

Sollte die Steuer-ID nicht bekannt sein, kann diese online beim Bundeszentralamt für Steuern unter „www.bzst.de“ angefordert werden.

Bescheide über den Grad der Behinderung oder Merkzeichen, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden

Wenn der aktuelle Feststellungsbescheid vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurde und dieser oder der Schwerbehindertenausweis beim Finanzamt vorgelegt wurde oder vorgelegt wird, gilt dieser weiterhin als Nachweis.

Nur Bescheide, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, werden digital an das Finanzamt übermittelt. Ältere Bescheide, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden, müssen, wie bisher, selbst eingereicht werden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Versorgung über „schwerbehindertenfeststellung@gera.de“ oder telefonisch unter der Rufnummer +493658383508 zur Verfügung.

QUELLE; STADTVERWALTUNG

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