VERDACHT DES GEWERBSMÄSSIGEN BETRUGES

Eine 75-jährige, pflegebedürftige Frau erstattete Anzeige wegen Betruges gegen ihre ehemalige Pflegerin. Die 46-jährige Tatverdächtige bat die Geschädigte demnach im Juni 2025 um einen privaten Kredit in Höhe von 5000 Euro. Nach Auszahlung des Geldes zahlte die Beschuldigte lediglich 100 Euro zurück und war seit Oktober nicht mehr erreichbar. Zwischenzeitlich wurde sie auch von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen weitere Patienten in ähnlicher Weise geschädigt worden sein. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges.

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