WENN DER ARZT ZUM IMPFEN DRÄNGT

Ab 2026 kann es vorkommen, dass Ärzte eindringlicher als bisher zum Impfen raten. Der Grund ist die neu geregelte hausärztliche Vorhaltepauschale. Die Bewertung der GOP 03040 im EBM wurde zum 1. Januar von 138 auf 128 Punkte abgesenkt, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Dafür gibt es einen Zuschlag von zehn Punkten, wenn die Praxis mindestens zwei von zehn Kriterien der hausärztlichen Grundversorgung erfüllt. Werden mindestens acht Kriterien erreicht, erhält die Praxis anstelle der zehn Punkte einen Zuschlag von 30 Punkten.

Auf Grundlage des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes von 2025 haben die KBV und der GKV-Spitzenverband die Neuregelung nun umgesetzt. Eines der zehn Kriterien sind Schutzimpfungen. Sie zählen zur hausärztlichen Grundversorgung. Im ersten, zweiten und dritten Quartal müssen mindestens 7 % der Behandlungsfälle Impfungen sein, im vierten Quartal, der Grippe-Saison, mindestens 25 %. Gemeint sind Schutzimpfungen nach der G-BA-Richtlinie, wie zum Beispiel gegen Influenza, Covid-19, RSV, Gürtelrose oder FSME. Maßgebend ist die Anzahl der Impfungen, nicht die Anzahl der Patienten. Auf 1000 Patienten müssen im vierten Quartal demnach 250 Impfungen entfallen. Rechnet eine Hausarztpraxis weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal ab, wird die gesamte Vorhaltepauschale um 40 % gekürzt.

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