WEITERFAHRT EINES SATTELZUGES UNTERSAGT

Samstagmittag, 24. Januar 2026, wurde ein Schwerlasttransporter auf der Autobahn 4 Höhe Gera kontrolliert. Dieser war in Fahrtrichtung Dresden unterwegs. Mit drei geladenen Sattelzugmaschinen war der Lastzug zu hoch und zu lang.

Der 44-jährige Fahrer legte den Beamten eine Genehmigung vor. Laut dieser darf der Transport eine Höhe von 3,9 Metern, eine Länge von 16,25 Metern und ein Gewicht von 42 Tonnen haben. Mit einer tatsächlichen Höhe von 4,4 Metern und einer Länge von 19,6 Metern war der Schwerlasttransport zu hoch und über drei Meter zu lang.

Desweiteren war die Autobahn 4 in Thüringen gar nicht zur Nutzung auf der Genehmigung angegeben. Er durfte diese also gar nicht befahren. Immerhin das Gewicht des Zuges stimmte überein.

Doch was bedeutet das nun für den Fahrer? Zunächst wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, bis er eine neue und geeignete Genehmigung für den Transport vorlegen kann. Zusätzlich musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 285 Euro zahlen. Außerdem erwartet seine Firma ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro.

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