BERÄUMUNG VON GRABSTÄTTEN UND URNENREIHENANLAGEN

Auf den kommunalen Friedhöfen werden ab dem 1. März 2026 teilweise Grabstellen in den Urnenreihenanlagen beräumt. Es handelt sich auf den verschiedenen Friedhöfen um die nachfolgend aufgeführten Abteilungen.

Südfriedhof: VIc
Langenberg: VIIIc
Untermhaus: VIb

Auf dem Ostfriedhof in der Abteilung XVIIc beginnen die Beräumungen erst ab dem 1. April 2026.

Betroffen in den entsprechenden Abteilungen sind jene Grabstellen, deren Ruhefrist bis schließlich 28. Februar 2026 ausläuft. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, Grabzubehör sowie den Kissenstein bis einschließlich 28. Februar bzw. 31. März 2026 eigenständig von der Grabstelle zu entfernen. Die Grabstellen, einschließlich noch vorhandenem Zubehör werden nach Ablauf der Frist durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

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