Die Stadtverwaltung macht auf die Reklameflächen an Fahrgastunterständen als eine hochwertige und aufmerksamkeitsstarke Werbeform im öffentlichen Raum aufmerksam. Beschrieben werden sie als feste Bestandteile zahlreicher Bus- und Bahnhaltestellen, die täglich eine hohe Anzahl an Fahrgästen und Passanten erreichen. Zuständig für die sogenannten City-Light-Flächen ist die Stadt Gera selbst, die auch als Ansprechpartner für die Buchung der Werbeflächen fungiert.
Den Angaben zufolge gibt es flexible Standorte und Buchungsmodelle. Eine Standortübersicht auf der städtischen Webseite zeigt die Lage, das Umfeld, und soll künftig auch über den gegenwärtigen Belegungsstatus der einzelnen Werbeflächen informieren. Die „City-Light-Flächen“ können sowohl einzeln als auch in attraktiven Standortpaketen gebucht werden. Abhängig vom jeweiligen Kampagnenziel stehen unterschiedliche Laufzeiten und Belegungsmodelle zur Verfügung. Hierfür gelten die nachstehend aufgeführten Regelungen.
Die Mindestbelegung beträgt 14 Tage. Der Vertragsabschluss muss mindestens 21 Tage vor der ersten Hängung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera und ist in drei Straßengruppen unterteilt:
- Straßengruppe A (Hauptverkehrsstraßen, Hauptfußgängerzonen, Stadtzentrum): neun Euro netto pro Fläche und Tag
- Straßengruppe B (Haupterschließungsstraßen): acht Euro netto pro Fläche und Tag
- Straßengruppe C (Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche, sonstige Fußgängerzonen): sieben Euro netto pro Fläche und Tag
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus fallen keine weiteren Gebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera an. Bei längeren Buchungszeiträumen gelten folgende Rabattstaffeln: ab drei Monaten 5 %, ab sechs Monaten 10 %, ab zwölf Monaten 20 %. Die eingesetzten Plakate müssen UV-beständig sein und im Offset- oder Digitaldruck gefertigt werden. Vorgaben hierfür sind:
- Format: 1185 mal 1750 mm, einseitig, 4/0-farbig
- Material: 135–150 g/m², matt-weiß gestrichenes Bilderdruckpapier, geeignet für Durchleuchtung
Gestaltung, Druck und fristgerechte Lieferung der Plakate liegen in der Verantwortung der buchenden Stellen. Der Grafikentwurf ist vor dem Druck dem Referat Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing der Stadtverwaltung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Politische oder extremistische Inhalte sowie Darstellungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden nicht freigegeben.

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