Das Land Thüringen hat mit der Thüringer Aufbaubank Vereinbarungen für Kredite getroffen, die Landkreise, Städte und Gemeinden des Freistaats in Anspruch nehmen und für Investitionen nutzen können. Finanzministerin Katja Wolf von der Linkspartei und Matthias Wierlacher, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank, unterzeichneten einen Vertrag für ein entsprechendes Kreditprogramm.
Das mit den Krediten der Thüringer Aufbaubank finanzierte „Kommunale Investitionsprogramm 2026 – 2029“ hat ein Gesamtvolumen von von einer Milliarde Euro. Es soll nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums Investitionen vor Ort ermöglichen, Handlungsspielräume stärken und damit die Entwicklung in Städten, Gemeinden und Landkreisen nachhaltig unterstützen. Verwendet werden kann das Geld für Investitionen in Schulen, dort konkret für die Sanierung, energetische Modernisierung, Neubauten oder Erweiterungen, für Straßen, Brücken, Radwege, Smart-City-Projekte, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrhäuser, Bibliotheken, Kindergärten und andere kommunale Infrastrukturprojekte.
Die Verteilung der Kreditkontingente erfolgt jeweils nach Einwohnern. Zins und Tilgung werden hierfür vollständig vom Land übernommen, wobei die Zinszahlung im Jahr 2027 beginnt, die Tilgung 2030. Bis 2049 soll die Rückzahlung abgeschlossen sein. Die Thüringer Aufbaubank wird die Umsetzung begleiten und den Kommunen bei Fragen rund um Antragstellung und Verfahren zur Seite stehen.
Das Investitionsprogramm wurde am 3. Februar 2026 eröffnet. Zuvor, im Dezember 2025, hatte das Thüringer Landesparlament den Finanzhaushalt des Freistaats und das Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage kann das Land Zins und Tilgung für die Kredite aus dem Kreditprogramm der Thüringer Aufbaubank vollständig in Form der Schuldendiensthilfe übernehmen.
In der Folge können die Kommunen in Thüringen ohne eigenen finanziellen Beitrag Kreditmittel in Höhe von summa summarum einer Milliarde Euro bei der Thüringer Aufbaubank abrufen, informiert das Thüringer Finanzministerium. Der konkrete Ablauf, vom Darlehensantrag bis zur Auszahlung des Geldes, ist auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank dargestellt:
I. Die Kommunen schließen Kreditverträge mit der TAB ab, die über den Abschluss im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse befindet.
II. Die Kommunen erhalten die Kreditmittel zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt innerhalb der Jahre 2026 bis 2029 und innerhalb ihres Kontingents.
III. Es sind bis zu vier Kreditabrufe in einer Höhe ab 800’000 Euro möglich; Gesamtkreditkontingente unter 800’000 Euro sind in einem Abruf anzufordern.
IIII. Die Gelder sind von den Kommunen im Vermögenshaushalt anzunehmen .
V. Die investive Verwendung wird durch die TAB erfolgen.
QUELLE: FREISTAAT THÜRINGEN

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