KELLEREINBRUCH OHNE BEUTESCHADEN

Zwischen dem 18. Januar und 9. Februar 2026 beschädigten bislang unbekannte Täter die Schließvorrichtung eines Kellerabteils in der Ernst-Abbe-Straße. Entwendet wurde nach bisherigen Erkenntnissen nichts. Es entstand geringer Sachschaden im niedrigen zweistelligen Bereich. Die Polizei hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren im Fall 0035229/2026 eingeleitet. 

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