FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS

Am 10. Februar 2026 wurde ein 42-jähriger Fahrzeugführer gegen 16 Uhr in der Rudolf-Diener-Straße kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das geführte Gespann war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes ErmittlungsverfahrenzummFall 0035633/2026 eingeleitet.

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