NEUES HEIZUNGSGESETZ AB JULI 2026

Am 24. Februar 2026 legten die Bundestagsfraktionen von Union und SPD ein gemeinsames fünfseitiges Eckpunkte-Papier für die Reform des sogenannten Heizungsgesetztes vor. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäude-Modernisierungsgesetz. Voraussichtlich Anfang April wird das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschieden. Anschließend beginnen die Beratungen im Parlament. Bereits am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien die Abschaffung des Heizungsgesetzes festgehalten. Es war das zentrale Wahlkampfthema der Union. Künftig können weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, jedoch wird eine Biogasquote vorgegeben.

Steigende CO₂-Preise, Gasbeimischungen und höhere Netzentgelte werden das Heizen mit konventioneller Technik voraussichtlich stark verteuern. Die CO₂-Preise werden ab 2028 auf Handelsplätzen durch Angebot und Nachfrage der Emissionszertifikate festgelegt; es ist eine schrittweise Verknappung der Papiere vorgesehen. Die Gasbeimischungsquote ist ebenfalls geregelt; der Anteil soll 2029 bei 10 % liegen und in Stufen weiter ansteigen — auf 100 % im Jahr 2045. Zum Einsatz kommen vorwiegend Biomethan und Wasserstoff. Diese alternativen Gase sind knapp und teuer. Der Weiterbetrieb der Gasnetze mit den Beimischungen erfordert Investitionen in Milliardenhöhe, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Netzgebühren steigen auch dann, wenn die Zahl der Gasanschlüsse abnimmt und nur noch wenige Verbraucher bedient werden.

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 fortgeführt werden. Allerdings wird diese neu gestaltet. Bislang sind Wärmepumpen teurer als Gasheizungen. Die Bundesregierung rechnet mit fallenden Preisen bei zunehmendem Einbau. Das Heizen mit Gas verteuert sich indessen sowohl bei der Verwendung fossiler Brennstoffe, als auch bei sogenannten grünen Gasen. Wird das gesetzlich verankerte Klimaziel verfehlt, drohen Klagen, Strafzahlungen und restriktive Maßnahmen.

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