Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren ist im gesamten Stadtgebiet der Betrieb von Mährobotern nur in der Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis einer halben Stunde vor Sonnenuntergang desselben Tages, mithin nur außerhalb der Dämmerungs- und Nachtzeit, erlaubt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Gera veröffentlicht. Das Gebot gilt nicht in geschlossenen Räumen und auf Gründächern. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Gera gestattet auf Antrag den Einsatz in der übrigen Zeit nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfallkeine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht. Eine Befreiung ist möglich, wenn das Mähen aus Gründen überwiegender öffentlicher Interessen, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.
QUELLE: AMTSBLATT DER STADT GERA

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