Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 973 BGB werden in diesem Jahr wieder Fundfahrräder versteigert. Die Versteigerung findet vom 10. April 2026 bis zum 19. April 2026 auf folgender Plattform statt:
https://www.fundbürodeutschland.de/Versteigerungen
Alle Fundfahrräder, die im Rahmen dieser Versteigerung angeboten werden, sind gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Gera übergegangen. Eine Übersicht der zu versteigernden Fahrräder ist ab dem 30. März 2026 auf der Webseite der Stadt Gera sowie unter dem genannten Link abrufbar.
Wichtige Hinweise für Bieter
Gebote können nur abgegeben werden, wenn eine Registrierung bei „Fundbüro Deutschland“ erfolgt ist. Die Versteigerung erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Die Fahrräder sind nicht auf Funktion oder Beschädigung geprüft und werden „wie gesehen“ versteigert. Die Fahrräder sind im Handwerkerhof 13, 07548 Gera, abzuholen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte am Kassenautomat.
Rechtsinformationen
Der Vertrag kommt erst mit dem Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben wird oder die Versteigerung ohne Zuschlag geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Versteigerungsverträgen gemäß § 312g BGB nicht.
Für weitere Informationen und zur Registrierung besuchen Sie bitte die angegebene Plattform.
Verlierer der Versteigerung können ihre Rechtsansprüche bis einschließlich 7. April 2026 geltend machen. Hierfür wird um eine schriftliche Mitteilung über „Fundbuero@gera.de“ gebeten, verbunden mit geeigneten Nachweisen zur Eigentümerschaft.
QUELLE: STADTVERWALTUNG

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